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BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG-bilanziell Überschuldet

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Anleger die in dieser unternehmerischen Beteiligung investiert sind, werden dann beim Lesen dieser Bilanz,sicherlich nicht erfreut sein. Die Gesellschaft weist mittlerweile ein 6-stelliges negatives Eigenkapital aus, gilt damit als „bilanziell Überschuldet“

BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017

1. Grundlagen des Unternehmens

Die BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG; Berlin (im Folgenden kurz „Gesellschaft“ genannt) wurde am 16.09.2015 auf unbestimmte Zeit gegründet und am 09.11.2015 unter HRA 52564 B im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen.

Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind die Komplementärin, BIK Projekt Beteiligungen GmbH mit Sitz in Berlin, sowie die Kommanditisten, Herr Markus Heiderich und Herr Sascha Falk.

Die Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung haben eine Einlage in Höhe von Euro 2.000,- (Gesamtbetrag) insgesamt gezeichnet und eingezahlt. Bei der Einlage handelt es sich um Kommanditanteile der Emittentin. Die Komplementärin, BIK Projekt Beteiligungen GmbH, hat bei Gründung der Gesellschaft insgesamt keine Einlage gezeichnet und eingezahlt.

Zweck der Gesellschaft ist die Beteiligung an Personen- und Kapitalgesellschaften, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin der An- und Verkauf sowie die Entwicklung von Immobilien, die Projektentwicklung von Liegenschaften in Gestalt von Wohnimmobilien, Sanierung und Umbau einschließlich Teilung in Teil- bzw. Wohnungseigentum, sowie die anschließende Veräußerung der neu gebildeten Eigentumseinheiten. Gegenstand des Unternehmens sind weiterhin verwandte Nebengeschäfte, die zur Erreichung des Firmenzweckes geeignet sind. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind.

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2017 Kapitalanlegern auf der Grundlage des von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 14.03.2016 gebilligten Verkaufsprospektes unverbriefte und nachrangig ausgestaltete Nachrangdarlehen zur Zeichnung angeboten. Die Gesellschaft hat sich bis zum Bilanzstichtag 31.12.2017 als typisch stille Gesellschafterin an der BIK Immobilienprojektentwicklungs GmbH mit einer Kapitaleinlage von EUR 1.005.000 und am als typisch stille Gesellschafterin an der BIK Wohnbauten Berlin GmbH mit einer Kapitaleinlage von EUR 1.437.875 beteiligt.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Auch im Jahr 2017 ist die europäische Union in unruhigen Zeiten. Der anstehende Brexit und somit der Austritt Großbritanniens aus der europäischen Union, die anhaltende Flüchtlingskrise sowie die finanzielle Situation einzelner EU Mitgliedsländer stellen die Gemeinschaft vor vielen Herausforderungen. Durch die anhaltende Niedrigzinspolitik der Europäischen Notenbank sowie das große Interesse an Immobilieninvestitionen sind die Marktpreise für Grundstücke und Immobilien in Deutschland insbesondere in den Großstädten auch im vergangen Jahr weiter gestiegen. Die Marktpreise werden aber auch durch die hohe Nachfrage nach Wohnraum in Metropolen wie Berlin durch Zuzügler aus dem In- und Ausland unterstützt. Deshalb schauen gerade Investoren besonders auf Märkte wie Berlin. Allein Berlin hat mittlerweile über 3,7 Mio. Einwohner und wird auch in den nächsten Jahren weiter wachsen. Dem gegenüber ist der Wohnungsneubau nicht im gleichen Maße gewachsen und wird auch nicht entscheidende durch die Berliner Politik gefördert.

Bis der Bedarf an notwendigem Wohnraum durch Neubau gedeckt ist, werden voraussichtlich viele Jahre vergehen, in denen der Bauboom der Hauptstadtregion anhalten wird.

2.2 Vermögensanlage

Die Gesellschaft begibt unverbriefte und nachrangig ausgestaltete Nachrangdarlehen (Vermögensanlage) an Kapitalanleger in Deutschland.

Die Laufzeit der Vermögensanlage ist unbestimmt. Sie beginnt am Gewährungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Gesellschaft) und endet durch Kündigung. Erstmalig zum Ablauf der Mindestlaufzeit von 50 Monaten. Eine Kündigung kann sowohl durch den Anleger als auch die Gesellschaft erfolgen. Bei Kündigung zum Ablauf der Mindestlaufzeit ist seitens des und seitens der Emittentin eine Kündigungsfrist von 12 Monaten einzuhalten, Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Anleger die Vermögensanlage zum Ablauf weiterer zwölf Monate kündigen. Der Anleger erhält für seine Vermögensanlage eine gewinnabhängige Verzinsung von 7% p.a. (§4 der Bedingungen der Partiarischen Nachrangdarlehen der Gesellschaft).

Die Gesellschaft investiert das eingeworbene Nachrangkapital nach Abzug der emissionsbedingten Kosten ihrerseits im Rahmen einer typisch stillen Beteiligung in zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung der Vermögensanlage in noch nicht konkret feststehende Immobilienprojekte. Grundlage und Voraussetzung für Investitionsentscheidungen sind feste Investitionskriterien die ein Projekt erfüllen müssen (Seite 37 des Emissionsprospekts der Vermögensanlage der Gesellschaft, Investitionskriterien Immobilienprojekte).

Bis zum 31. Dezember 2017 wurde durch Kapitalanleger insgesamt Nachrangkapital an die Gesellschaft in Höhe von EUR 2.981.762,65 gezeichnet und eingezahlt. Die Gesellschaft hat ihrerseits im Rahmen von typisch stillen Beteiligungen an der BIK Immobilienprojektentwicklungs GmbH zum 31.12.2017 eine Kapitaleinlage in Höhe von EUR 1.005.000 sowie an der BIK Wohnbauten Berlin GmbH eine Kapitaleinlage in Höhe von EUR 1.437.875 geleistet.

2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

2.3.1 Vermögenslage

Die Gesellschaft verfügte im Geschäftsjahr 2017 über das einbezahlte Kommanditkapital in Höhe von EUR 2.000,00 sowie das einbezahlte Nachrangkapital (Fremdkapital) in Höhe von EUR 2.981.762,65. Im Geschäftsjahres 2017 ergibt sich ein Jahresverlust in Höhe von EUR 342.523,81.

2.3.2 Finanzlage

Die Liquiditätssituation des Unternehmens war im Jahr 2017 zufriedenstellend. Der Zahlungsverkehr konnte zeitgerecht abgewickelt werden.

Insgesamt hat sich der Bestand an liquiden Mitteln im Geschäftsjahr auf rd. EUR 98.436 erhöht. Die Gesamtsumme der gezahlten Vergütung im Jahr 2017 beträgt EUR 13.044.

2.3.3 Ertragslage

Der Geschäftsverlauf der Gesellschaft ist im Wesentlichen durch die Platzierungstätigkeit sowie die Investitionstätigkeit geprägt.

Der Fehlbetrag in Höhe von rd. EUR 342.523 resultiert insbesondere aus Zinsen (EUR rd. 67.156) und zugehörige Steuern (EUR rd. 10.225), Vermittlungsprovision für partiarisches Nachrangdarlehen (EUR rd. EUR 205.753) und sonstigen betrieblichen Aufwendungen (EUR 31.751).

Die Gesellschaft befand sich im Geschäftsjahr 2017 in der Endphase für die Zeichnung der angebotenen Vermögensanlage.

2.3.4 Forschung und Entwicklung

Es hat im Berichtsjahr 2017 keine Forschung und Entwicklung stattgefunden.

3. Geschäftsführung

Zur Geschäftsführung der Gesellschaft war im Berichtsjahr 2017 nur die geschäftsführende Komplementärin BIK Projektbeteiligungen GmbH, Berlin, diese vertreten durch ihre Geschäftsführer Herr Sascha Falk, geschäftsansässig Katharinenstr. 8, 10711 Berlin, berechtigt.

4. Personal

Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Angestellten.

5. Prognosebericht

Die Prognose für das Geschäftsjahr 2018 ist insbesondere geprägt von Akquisitionsaufwendungen für die Investition in aussichtsreiche Immobilieninvestitionen. In den Projektgesellschaften wurde erfolgreich Objekte veräußert.

7. Risikobericht

Die Gesellschaft partizipiert im Rahmen der typisch stillen Beteiligung an der BIK Immobilienprojektentwicklungs GmbH sowie an der BIK Wohnbauten Berlin GmbH

am zukünftigen Erfolg der von diesen durchgeführten Immobilienprojektentwicklungen und unterliegt somit grundsätzlich den aus diesen Anlagen typischerweise entstehenden Projektentwicklungs-, Ausfall-, Liquiditäts- und Zahlungsstromänderungsrisiken.

8. Chancenbericht

Die Gesellschaft hat ein Vermögensanlagekonzept in Form von Nachrangdarlehen erstellt und diese zum öffentlichen Vertrieb in Deutschland genehmigen lassen.

Hieraus hat sie sich Chancen erwartet, die jedoch auch durch Risiken beeinträchtigt werden konnten. Das Vermögensanlagekonzept der Gesellschaft sollte den Kapitalanlegern die Möglichkeit bieten, im Rahmen einer Investition als nachrangige Darlehensgeber mittelbar an Immobilienprojektentwicklungen für die BIK

Unternehmensgruppe in Berlin, Leipzig und Hamburg und deren Umland zu partizipieren.

Wegen des mäßigen Platzierungserfolgs konnten bisher die Investitionen in diese Unternehmen der BIK Unternehmensgruppe nicht in dem Umfang vorgenommen werden, wie dies prognostiziert und auch prospektiert war.

9. Zusätzliche Angaben gemäß § 24 Abs. 1 VermAnlG:

Gesamtsumme der Vergütungen, § 24 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VermAnlG

Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 1 VermAnlG beträgt bei den variablen Vergütungen EUR 205.753,70 und bei den festen Vergütungen rd. EUR 13.044.

Zahl der Begünstigten

1. Variable Vergütungen

a. Vermittlung von Nachrangkapital (16 externe Vermittler): EUR 205.753,70

2. Feste Vergütungen

a. Haftungsvergütung (BIK Projektbeteiligungen GmbH): EUR 5.950
b. Geschäftsführungsvergütung (BIK Projektbeteiligungen GmbH): EUR 7.094
c. Vergütungen an Mitunternehmer: EUR 0

Gesamtsumme der Vergütungen, § 24 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 VermAnlG

Im Jahr 2017 wurde an die geschäftsführende Komplementärin der Gesellschaft, die BIK Projektbeteiligungen GmbH eine Geschäftsführungsvergütung in Höhe von EUR 7.094 gezahlt. Darüber hinaus wurden im Jahr 2017 keine Vergütungen an Führungskräfte und Mitarbeiter gezahlt, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft auswirkt.

 

Berlin, 30.06.2018

BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG
BIK Projekt Beteiligungen GmbH

diese vertreten durch

Geschäftsführung

Sascha Falk, Geschäftsführer

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 2.442.875,00 793.533,33
I. Finanzanlagen 2.442.875,00 793.533,33
1. Beteiligungen 2.442.875,00 793.533,33
B. Umlaufvermögen 98.436,00 50.460,63
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,00 8.820,00
1. sonstige Vermögensgegenstände 0,00 8.820,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 98.436,00 41.640,63
C. Rechnungsabgrenzungsposten 55.746,81 111.493,62
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 406.674,62 64.150,81
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 406.674,62 64.150,81
Bilanzsumme, Summe Aktiva 3.003.732,43 1.019.638,39

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Rückstellungen 21.969,78 4.165,00
B. Verbindlichkeiten 2.981.762,65 1.015.473,39
1. sonstige Verbindlichkeiten 2.981.762,65 1.015.473,39
Bilanzsumme, Summe Passiva 3.003.732,43 1.019.638,39

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2017 – 31.12.2017
EUR
1.1.2016 – 31.12.2016
EUR
1. Rohergebnis -261.500,51 -64.377,06
2. sonstige betriebliche Aufwendungen 31.751,56 15.057,99
3. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 28.109,59 13.533,33
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 67.156,29 0,00
5. Steuern vom Einkommen und Ertrag 10.225,04 0,00
6. Ergebnis nach Steuern -342.523,81 -65.901,72
7. Jahresfehlbetrag 342.523,81 65.901,72

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2017

I. Allgemeine Angaben zum Abschluss

Der Abschluss zum 31. Dezember 2017 wurde unter Beachtung der generellen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256a HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften (§ 264a HGB i.V.m. §§ 264 bis 288 HGB) aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend den Bestimmungen der §§ 265, 266 und 275 HGB i.V.m. § 264a Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert.

Die BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG, Berlin, (kurz: Gesellschaft) ist eine kleine Kommanditgesellschaft i.S.v. § 264a Abs. 1 HGB i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB und nach dem Gesetz über Vermögensanlagen (Vermögensanlagengesetz – VermAnlG) dazu verpflichtet, den Jahresabschluss um einen Lagebericht sowie um eine Erklärung der gesetzlichen Vertreter zu erweitern.

Die Gesellschaft hat teilweise von den Aufstellungserleichterungen für kleine Personenhandelsgesellschaften Gebrauch gemacht. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Die Bilanz der Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2017 bei einem gezeichneten und einbezahlten Kommanditkapital i.H.v. EUR 2.000 einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil der Kommanditisten i.H.v. EUR 406.674,62 aus.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Es wurden keine Wertberichtigungen im Berichtsjahr vorgenommen. Die Laufzeit der Forderungen beträgt weniger als ein Jahr.

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zu Nennwerten angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem vorsichtig geschätzten notwendigen Erfüllungsbetrag. Sämtliche Rückstellungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

Eigenkapital per 31. Dezember 2017:

Einlagenkonto I
EUR
Ergebniskonto II
EUR
Entnahmekonto III
EUR
Kapitalanteile der Kommanditisten
EUR
Stand 01.01.2017 2.000,00 -66.150,81 0,00 -64.150,81
Entnahmen 0,00 0,00
Einlagen 0,00 0,00
Fehlbetrag -342.523,81 -342.523,81
Stand 31.12.2017 2.000,00 -408.674,62 0,00 -406.674,62

Die im Handelsregister eingetragenen Kommanditisten haften im Außenverhältnis in Höhe der getätigten Entnahmen nach § 172 Abs. 4 S. 2 HGB, höchstens jedoch bis zu dem Betrag der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Diese beträgt zum Bilanzstichtag EUR 2.000,00. Die Außenhaftung der Kommanditisten erlischt erst mit Löschung der Gesellschaft im Handelsregister, bei Nachhaftungstatbeständen erst mit Ablauf der 5-jährigen Verjährungsfrist (§§ 159, 161 II HGB).

Verbindlichkeitenspiegel per 31. Dezember 2017:

Bilanzposten Gesamtbetrag 31.12.2017
EUR
Kleiner 1 Jahr
EUR
Größer 1 Jahr u. kleiner 5 Jahre
EUR
Größer 5 Jahre
EUR
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Sonstige Verbindlichkeiten 2.981.765,65 0,00 2.981.765,65 0,00

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Partiarischen Darlehen in Höhe von EUR 2.981.762,65 ausgewiesen. Die Laufzeit der Partiarischen Darlehen ist zeitlich unbestimmt. Die geplante Laufzeit der Partiarischen Darlehen liegt bei 50 Monaten. Die Partiarischen Darlehen sind für beide Parteien mit einer Frist von zwölf Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderquartals ordentlich kündbar, erstmals jedoch unter Einhaltung der gesetzlichen Mindestlaufzeit für Vermögensanlagen von 24 Monaten.

IV. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft hat sich bis zum Bilanzstichtag 31.12.2017 als typisch stille Gesellschafterin an der BIK Immobilienprojektentwicklungs GmbH mit einer Kapitaleinlage in Höhe von EUR 1.005.000 sowie an der BIK Wohnbauten Berlin GmbH eine Kapitaleinlage in Höhe von EUR 1.437.875 beteiligt.

Persönlich haftende Gesellschafter:

BIK Projekt Beteiligungen GmbH, Berlin, Stammkapital EUR 25.000,00

Die Komplementärin hat keine Einlage zu leisten und ist am Kapital, am Ergebnis und am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.

Zur Geschäftsführung der Gesellschaft berechtigt war im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017:

BIK Projekt Beteiligungen GmbH, Berlin,

Die Komplementärin wird durch ihren Geschäftsführer vertreten. Der Geschäftsführer ist:

Sascha Falk, Diplom-Kaufmann, Berlin

Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Berlin, 30.06.2018

BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG
BIK Projekt Beteiligungen GmbH

diese vertreten durch

Geschäftsführung

Sascha Falk, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Entsprechenserklärung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 der BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG, Berlin, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

gez. 30. Juni 2018

BIK Projekt Beteiligungen GmbH

Sascha Falk, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 25. September 2018 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Prüfung umfasst auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Vermögenanlagengesetzes (VermAnlG) und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Darüber hinaus liegt die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter.

Verantwortung des Abschlussprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 25 VermAnlG i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 25 Abs. 3 VermAnlG haben wir auf Basis einer Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Prüfungsurteil

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse ist die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß erfolgt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Berlin, den 25. September 2018

ASNB Revisions & Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Gerrit Pülm, Wirtschaftsprüfer

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