Die Presseabteilung bei der adcada-Gruppe aus Bentwisch hat derzeit viel Arbeit, denn das Unternehmen muss viel erklären. Zum Beispiel, warum es acht Meldungen von europäischen Finanzaufsichtsbehörden gibt. Mit welchen Argumenten man die Situation bei den vermutlich verunsicherten Anlegern wieder glattbügeln möchte, würde uns einmal interessieren.
Auch das Erklären des Hü und Hotts in der Maskenproduktion dürfte keine einfache Aufgabe sein. Immerhin hat adcada-Chef Benjamin Kühn nun in einem Gespräch mit der „Ostsee-Zeitung“ (OZ) eingeräumt, dass man noch lange nicht am Ziel sei, was die Maskenproduktion anbetrifft. „Das Unternehmen nennt der OZ keine aktuellen Produktionszahlen, will aber laut Pressemitteilung Ende Juni die erste Million produziert haben und erste Masken an ausgeloste Gewinner ausgeben haben. ‚Dass wir arbeitstäglich bisher nur gut auf ein Drittel des geplanten Produktionsvolumens kommen, ist rein technisch begründet‘, sagte Firmenchef Benjamin Kühn. Ein Ende dieser ungeplant langen Einlaufzeit sei nun abzusehen.“
Wenn man von der überlieferten Zahl von bisher einer Million produzierter Masken ausgeht, dann hinke man natürlich stark hinter der eigenen Erwartung und der der Anleger hinterher. Ob das angesprochene Produktionsproblem nun Einfluss auf die Rückzahlung der investierten Anlegergelder haben wird, werden wir sehen. Was wir uns in der Redaktion zudem fragen, ist, was aus den öffentlich proklamierten Maskenaufträgen geworden ist? Sind die Auftraggeber abgesprungen, machen sie Druck?
Eine weitere Sache, die die Presseabteilung erklären müsste, sind die noch immer fehlenden Bilanzen. Das, was wir in einem früheren Artikel geschrieben haben, gilt mit Stand von heute leider noch immer. Es fehlen aktuelle Bilanzen der adcada GmbH, der adcada.capital GmbH, der adcada.finance GmbH, der adcada.immo GmbH, der adcada.marketing GmbH & Co. KG, der adcada.shop GmbH & Co. KG und der outlet.fashion GmbH & Co. KG. Damit drohen eventuell weitere Strafzahlungen…
Zudem muss Benjamin Kühn möglicherweise aber die gesamten Investorengelder schon vorzeitig rückabwickeln, wenn er vor Gericht gegen die Aufsichtsbehörden in den anstehenden Gerichtsverfahren unterliegt. Aus Sicht von Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen sollten die Anleger bereits jetzt ihre einbezahlten Gelder zurückfordern, denn ausweislich einer Meldung der Liechtensteiner Finanzmarktaufsicht dürfte die Gesellschaft keine Erlaubnis für das Einsammeln gehabt haben.