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Mönnich GmbH – Wurden Anleger möglicherweise getäuscht?

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annca / Pixabay

Diese Frage stellt sich uns nun. Überraschend wurde uns gestern von einem User mitgeteilt, dass sich die Mönnich GmbH, besser bekannt als Mönnich Müsli aus Kassel, in der jetzigen Form in Auflösung befinden würde. Wir berichteten vor einigen Monaten von den Ambitionen des Unternehmens, Geld über den Umweg nicht genehmigungspflichtiger Angebote von Anlegern einsammeln zu wollen. Das Müsli-Geschäft scheint dem Online-Auftritt zufolge derzeit noch zu laufen. Interessant ist dann ein Blick in die aktuelle Bilanz, auf die uns unser Informant hinwies:

Mönnich GmbH

Kassel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz zum 31. Dezember 2017

Mönnich GmbH,
Herstellung, Handel u. Vertrieb v. Nahrungsmitteln, Kassel

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 481,05 1.056,05
II. Sachanlagen 455.958,64 456.439,69 535.247,05
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 1.051.000,00 2.890.499,29
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.294.857,63 1.305.489,43
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 305,30 4.346.162,93 1.681,51
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.222,00 4.889,00
4.803.824,62 4.738.862,33

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Bilanzgewinn 2.621.899,04 2.621.899,04
B. Rückstellungen 191.706,68 101.061,00
C. Verbindlichkeiten 1.940.218,90 1.965.902,29
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 1.917.718,90 (EUR 1.913.402,29)
– davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 22.500,00 (EUR 52.500,00)
4.803.824,62 4.738.862,33

Anhang zum Jahresabschluss zum 31.12.2017

Mönnich GmbH, Herstellung, Handel u. Vertrieb v. Nahrungsmitteln, Kassel

1. Allgemeine Angaben

Für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 der Mönnich GmbH werden die Vorschriften des 3. Buches des Handelsgesetzbuches in der geltenden Fassung sowie die ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes angewandt.

Die Mönnich GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB). Sie hat ihren Sitz in Kassel und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kassel unter HRB 2420 eingetragen.

Der Jahresabschluss ist entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB).

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt unter Abkehr von der Annahme der Unternehmensfortführung (Break-up-Prinzip). Dabei wurde die Stellungnahme zur Rechnungslegung: Auswirkungen einer Abkehr von der Going-Concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RS HFA 17) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) beachtet.

Die Mönnich GmbH plant zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung, ihren bisherigen Geschäftsbetrieb aufzugeben und eine neue Unternehmenstätigkeit aufzunehmen. Dazu sollen die Vermögensgegenstände des bisherigen Geschäftsbetriebes einzeln veräußert und die Schulden des Unternehmens getilgt werden.

Mit dem Wegfall der Fortführungsannahme tritt die Aufwands- und Ertragsperiodisierung in den Hintergrund (vgl. IDW RS HFA 17, Tz. 4). Das primäre Ziel der Rechnungslegung besteht nunmehr in der Feststellung des zum Abschlussstichtag vorhandenen Reinvermögens des Unternehmens unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Beendigung des Geschäftsbetriebs absehbar ist. Die Bewertung der Vermögensgegenstände hat unter Veräußerungsgesichtspunkten zu erfolgen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Es handelt sich um die betriebliche Finanzbuchführungssoftware, die im Rahmen der neuen Unternehmenstätigkeit zu verwenden ist. Aus diesem Grunde wurde kein vom Buchwert abweichender Verkehrswert ermittelt.

Das Sach- und Finanzanlagevermögen wird zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Die Abschreibungen werden beim beweglichen Anlagevermögen linear und degressiv vorgenommen. Hierbei wird das handelsrechtliche Vorsichtsprinzip unverändert eingehalten (vgl. IDW RS HFA 17, Tz. 5). Die bilanzierten Buchwerte liegen unter den Verkehrswerten, so dass stille Reserven vorhanden sind (vgl. IDW RS HFA 17, Tz. 39).

Bewegliche, selbständig nutzbare Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 € werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; gleichzeitig wird im Jahr des Zugangs der Abgang unterstellt.

Im Rahmen der Vorräte erfolgt die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren gemäß den Grundsätzen der Einzel- bzw. Festbewertung zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die Bewertung der fertigen Erzeugnisse erfolgt gemäß §§ 253 bis 256 HGB zu Herstellungskosten bzw. zu den vom Verkaufspreis abgeleiteten erzielbaren Reinerlösen unter Beachtung des Prinzips einer verlustfreien Bewertung oder zu den steuerlich zulässigen niedrigeren Wertansätzen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt bzw. gegebenenfalls abgezinst bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert angesetzt.

Der Rechnungsabgrenzungsposten besteht aus einer Sonderzahlung im Rahmen des Leasings eines Firmen-Pkw und wird beibehalten, da der Leasingvertrag trotz beabsichtigter Einstellung des bisherigen Geschäftsbetriebes erfüllt wird.

Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet.

3. Angaben zur Bilanz und sonstige Pflichtangaben

Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter i. H. v. 2.250.332,99 EUR (Vj.: 0,00 EUR).

Bei der Aufgabe der Unternehmensfortführungsabsicht handelt es sich um ein außergewöhnliches Ereignis (§ 285 Nr. 31 HGB). Hieraus entstanden im Geschäftsjahr außergewöhnliche Aufwendungen i. H. v. 1.975.784,88 EUR.

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen i. H. v. rd. 336 TEUR, fällig innerhalb der nächsten vier Jahre nach dem Bilanzstichtag (§ 285 Nr. 3a HGB).

Im Jahresdurchschnitt waren 17 Arbeitnehmer beschäftigt.

Kassel, den 13. September 2018

Dipl.-Ing. Gabriele Köring, Geschäftsführerin

 

Die Veröffentlichung der Anlagenangebotes stammt ausweislich des beigefügten Screenshots vom 23. Oktober 2018. Die Bilanz wurde hingegen schon am 13. September 2018 erstellt. Das bedeutet, dass man zum Zeitpunkt des Starts der Anlage schon wusste, dass man den eigentlichen Geschäftsbetrieb aufgeben wollte. Hat man hier also möglicherweise die Anleger getäuscht und sie unter falschen Bedingungen „geködert“?

Hier gibt es auf jeden Fall Klärungsbedarf gegenüber Anlegern und den Behörden.

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