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Dieselskandal: Schadensersatz gegen die Porsche AG

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Erstmals seit dem Bekanntwerden des Dieselskandals ist nun in zwei Entscheidungen zu Gunsten von Porsche-Kunden entschieden worden: Das Landgericht Stuttgart hat einem Käufer eines Porsche Cayenne Diesel (Baujahr 2014, Schadstoffklasse Euro 6) Schadensersatz gegen die Porsche AG zugesprochen. Das Urteil erging am 25.10.2018. Die Klage richtete sich auf die Rückgabe des vier Jahre alten Wagens und die Erstattung des Kaufpreises von knapp 60.000 Euro. Die Richter stellten fest, dass das Auto mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen war und Porsche sich vorsätzlich über bestehende Regeln hinweggesetzt habe, um Gewinne und Wettbewerbsvorteile zu generieren. 

Am 30.10.2018 ist ein weiteres Urteil gegen die Porsche AG ergangen: Das Landgericht Kiel hat festgestellt, dass die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG verpflichtet ist, dem Kläger den Schaden aus dem Kauf des Porsche Macan S Diesel zu ersetzen. Wiederum fanden die Richter klare Worte: Die schädigende Handlung der Porsche AG liegt in dem arglistigen Inverkehrbringen des mangelhaften Fahrzeugs. Der Schaden besteht unabhängig davon, ob ein Wertverlust eingetreten ist oder nicht; es reicht aus, dass ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, den der Kläger bei Kenntnis der Umstände nicht abgeschlossen hätte. Damit hat sich die Porsche AG schadensersatzpflichtig gemacht. Der Kläger kann nun frei wählen, ob er den Minderwert geltend macht oder das Fahrzeug zurückgibt. Außerdem kann er alle weiteren Schäden geltend machen, die ihm entstanden sind.

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass, der bereits zahlreiche Besitzer von Dieselautos aus dem VW-Konzern erfolgreich vertreten hat: „Es handelt sich um die ersten zivilgerichtlichen Urteile, die gegen die Porsche AG ergangen sind. Die beiden Entscheidungen sind zwar noch nicht rechtskräftig, ihnen kann aber ein richtungsweisender Charakter beigemessen werden. Geschädigte haben jetzt sehr gute Aussichten, Schadensersatz zu erhalten.“

Unabhängig davon, ob es sich um einen Porsche, VW, Seat, Audi oder Skoda handelt, ist von einer sich verfestigenden Rechtsprechung auszugehen. So urteilte das Landgericht Köln bezüglich eines VW-Tiguan 2.0 TDI am 12.10.2018, dass VW das Auto mit der Manipulationssoftware zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss. Klargestellt wurde, dass ein Käufer eines Fahrzeugs mit EA-189-Motor sich nicht mit dem von VW entwickelten Software-Update zufrieden geben müsse, da nicht auszuschließen sei, dass die Durchführung des Software-Updates zu nachteiligen Folgen für die Lebensdauer des Motors führen wird.

Am 14.11.2018 startete Audi im Zuge der Aufarbeitung des Diesel-Betruges weitere massive Rückrufwellen. Insgesamt sind über 150.000 Autos der Mittel- und Oberklasse betroffen. Zunächst werden die Modelle A6 und Audi A7 Sportback aus 2015 bis 2018 mit 3.0 TDI-Motor in die Werkstätten gerufen.

Achtung: Vom Abgasskandal betroffene Diesel-Fahrer können direkt den Hersteller verklagen; insoweit beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre zum Jahresende. Für Modelle, bei denen der Abgas-Betrug 2015 bekannt wurde, verjährt diese Möglichkeit also am 31.12.2018. Rechtsschutzversicherte sollten sich nicht der Musterfeststellungsklage anschließen, sondern durch eine eigene Klage den schnelleren Weg zur Erlangung des Schadensersatzes wählen.

RA Dr. Klass steht für Fragen jederzeit zur Verfügung und bietet eine kostenlose Ersteinschätzung per Telefon an. Neumandate (Dieselfahrzeuge mit EA 189-Motor) können nur noch bis zum 30.11.2018 angenommen werden.

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/porsche-abgasskandal-verbraucherfreundliche-gerichtsurteile-schreiben-justizgeschichte_150320.html

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