Start Justiz Insolvenzverfahren Absichtliche Verlängerung des Insolvenzverfahrens der BWF Stiftung?

Absichtliche Verlängerung des Insolvenzverfahrens der BWF Stiftung?

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Auf diesen Gedanken kamen wir sofort, als wir von der Rückforderung von Provisionen von Vermittlern lasen. Der Insolvenzverwalter der BWF Stiftung, Sebastian Laboga, forderte dies nun. Das würde natürlich eine Verlängerung des Insolvenzverfahrens um möglicherweise zwei Jahre und mehr bedeuten, welches Herrn Laboga und der Kanzlei Kübler Law natürlich erhebliche Einnahmen bescheren würden, zu Lasten der Insolvenzmasse. Aber es handelt sich ja nicht um das Geld von Herrn Laboga… Profitieren von weiter sprudelnden Einnahmen dürfte davon auch eine von der Kanzlei Kübler LAW beauftragte Anwaltskanzlei, die die Verfahren gegen die Vermittler führen könnte.

Aus unserer Sicht hat die Klage gegen die Vermittler keine Chance. Zudem hätte schon vor zwei Jahren geführt werden können, warum also erst jetzt? Wer kontrolliert eigentlich die Insolvenzverwalter dahingehend, dass sie mit der Insolvenzmasse vernünftig und kostensparend umgehen? Scheinbar können sie machen, was sie wollen… 

Hier brauchen die Anleger einen größeren Einfluss. Dafür muss das deutsche Rechtssystem reformiert werden. Angefangen mit der Abschaffung der Verschwiegenheitspflicht des Gläubigerausschusses. Die Anleger müssen von den Vertretern des Ausschusses erfahren, was alles in dem Unternehmen passiert ist. Es kann schließlich nicht sein, dass nach einer Gläubigerversammlung der Insolvenzverwalter nur das bekanntgibt, was ihm genehm ist. So kann jeder Insolvenzverwalter eigene Fehler vertuschen und niemand der geschädigten Anlegern bemerkt etwas davon.

Die aktuelle Situation

Der Insolvenzverwalter Sebastian Laboga der Goldstiftung „BWF“ fordert nun von den Vermittlern die Provisionen für die Vermittlung von Goldprodukten der insolventen BWF Stiftung in der Trägerschaft des BDT e.V. zurück. Ende Oktober 2018 erreichten viele Vertriebsmitarbeiter außergerichtliche Forderungsschreiben mit Klageandrohung. Wie geht es nun weiter?

Die BWF Stiftung und die Goldsparpläne

Seit 2011 bis 2015 hatte die BWF Stiftung in Trägerschaft des BDT Goldsparverträge den Anlegern angeboten. Die Vertragspartner konnten monatsweise sparen oder einmalig Beträge anlegen und deren Geld sollte in Gold angelegt werden. Um die versprochene Rendite zu erwirtschaften, sollte mit dem Gold ein Zwischenhandel betrieben werden. Das bedeutete, dass das verkaufte Gold nicht ausgehändigt wurde, sondern in dem Tresor der Stiftung verbleiben sollte. Nur für einen Zwischenhandel sollte Gold an sorgfältig ausgewählte Firmen weitergegeben werden.

Im Tresor der Stiftung: Der Goldschatz wurde von 2011 bis 2015 immer größer

Der imponierende Goldschatz der Stiftung konnte jederzeit von Vermittlern und Kunden besichtigt werden, auch Wirtschaftsprüfer und Goldhändler gingen ein und aus. Der Vertrieb des angeblich sicheren Goldproduktes lief wie „geschnitten Brot“. Quasi unter den Augen der Staatsanwaltschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die beide dem Treiben tatenlos zuschauten, liefen ungefähr 6.500 Personen in die Falle. Erst vier Jahre später – im Februar 2015 – entschied sich die Staatsanwaltschaft zu einem Zugriff und die BaFin verbot den weiteren Vertrieb der Produkte. Rechtsstreitigkeiten aller Art waren die Folge.

Haupttäter verurteilt und die Revision gegen die Entscheidung läuft noch

Die große Strafkammer des Landgerichts Berlin verurteilte vier Personen wegen gewerbsmäßigen Betruges. Dazu wurde über 60 Sitzungstage verhandelt, dutzende Zeugen gehört und Unterlagen durchforstet. Der Vorwurf, dass die BWF Stiftung gegen das Kreditwesengesetz verstoßen habe, wurde nicht aufrechterhalten. Das Landgericht verhängte Gefängnisstrafen gegen den Goldhändler, seine Ehefrau (Buchhalterin) sowie den Steuerberater und den Vertriebschef. Jeder soll länger als fünf Jahre in Haft. Der Vorwurf lautete: Nicht das ganze Geld der Kunden der Stiftung wurde in Gold angelegt, sondern teilweise zweckentfremdet. Um das Publikum zu täuschen, hätten diese die Beteiligten Falschgold präsentiert, weil nur Teile des Goldes im Tresor echt waren. Nicht nur Kunden, auch Wirtschaftsprüfer oder Vertriebsmitarbeiter hatten keine Vorstellung davon, dass nicht alles präsentierte Gold in dem Tresor echt war. Gegen die Entscheidung haben alle vier Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Nur der Goldhändler befindet sich aktuell weiterhin in Haft.

Das System der BWF Stiftung

Die Insolvenzverfahren sind kompliziert: die BWF Stiftung war in Wirklichkeit ein Verein namens BDT e.V. Dieser Verein hatte eine GmbH namens TMS mit der Bewirtschaftung des Goldes und mit dem Ein- und Verkauf betraut. Beide Insolvenzverfahren blockieren sich sozusagen gegenseitig und eine Verlängerung des Verfahrens ist die Folge. Vermögen muss vorhanden sein, weil Gold im Wert von 12 Mio. Euro, Geld auf Konten in Höhe von über 2 Mio. Euro sowie Grundbesitz vorhanden ist. Bei Ansprüchen von Kunden von ca. 60 Mio. Euro sollen ca. 20 Mio. Euro vorhanden sein. Zwischenergebnisse zur Information liegen nicht vor. Die Insolvenzverwalter arbeiten lieber im Stillen und halten sich mit Veröffentlichungen zurück.

Klagen gegen Vermittler erfolgreich

Verschiedene Aktionen, Schadenersatz zu erlangen, sind bisher gescheitert. Schlussendlich im Fadenkreuz: Vermittler haben Vertriebsprovisionen für die Vermittlung von Kunden von der BWF Stiftung erhalten. Nun rächt sich der Vertriebseifer der Vermittler. Die Provisionen waren allerdings im Rahmen des Üblichen. Anwälte blasen zum Angriff und verlangen für die Kunden Schadenersatz von den Vermittlern. Diese Klagen waren erfolgreich. Anwälte haben massiv Werbung gemacht und auch in der letzten Zeit erneut Klagen gegen Vermittler rechtshängig gemacht. Die Urteile der Gerichte geben meistens Recht. Viele Kunden haben sich aber auch mit den Vermittlern verglichen.

Neuer Hammer für Vertriebler – Post vom Insolvenzverwalter

Nunmehr fordert der Insolvenzverwalter die gesamten Provisionen zurück. Ob diese Forderungen haltbar sind, werden die Gerichte entscheiden müssen. Die Provisionsrückforderung kommt sozusagen fünf vor zwölf, weil die Ansprüche gegen die Vermittler vermutlich Ende 2018 verjähren.

Provision zurück an den Insolvenzverwalter! Was spricht dafür und was dagegen?

Die Tausenden von Kunden profitieren von jedem Euro, den der Insolvenzverwalter einsammelt. Der Insolvenzverwalter profitiert natürlich auch von Klagen… (das ist systembedingt so). Geld stinkt nicht, ob es nun aus der Geldbörse der Vermittler stammt oder vom Goldhändler (der zahlungsunfähig in der Zelle in Berlin-Moabit das Gefängnisleben fristet) geleistet wird. Gegen die Rückzahlung der Provision spricht, dass die Vertriebler auf den Goldschatz vertraut haben und gutgläubig waren. Insbesondere stimmte die Papierform und ein Wirtschaftsprüfer hatte Kurzgutachten gefertigt und regelmäßig die Bestände besichtigt. Es war ein regelrechter Schock für die Betroffenen, als bei der Hausdurchsuchung Falschgold gefunden wurde. Im Strafprozess hat der Goldhändler (glaubwürdig?) gestanden, dass nur er allein von dem falschen Gold gewusst habe. Außerdem haben alle die Faust in der Tasche geballt beim Gedanken an die Finanzaufsicht und Staatsanwaltschaft Berlin. Jahrelang habe die Aufsicht dem Treiben zugeschaut und das Verfahren nicht vorangetrieben. So sei der Schaden erst möglich geworden, war die allgemeine Meinung der Vertriebsmitarbeiter. Die BWF Stiftung hatte sogar Ende 2014 ein ausführliches Gutachten eines weltweit tätigen Wirtschaftsprüferkonzerns vorgelegt. Tenor: alles in Ordnung.

Klageaussichten des Insolvenzverwalters gegen die Vertriebler

Aus juristischer Sicht sieht die Sachlage den von uns befragten Rechtsanwälte zufolge so aus: Die Gelder der Anleger sollen von dem BDT e.V. in betrügerischer Weise zweckentfremdet worden sein und damit sei laut Insolvenzverwalter die Rückforderung möglich. Jetzt könnte die juristische Trennung zwischen der BDT und der TMS GmbH dem Vertrieblern helfen. Sowohl nach der Finanzbuchhaltung als auch dem Kundenverwaltungsprogramm der BWF-Stiftung wurden die von den Kunden erworbenen Goldmengen in genau gleicher Höhe vom Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. bei der TMS Dienstleistungs GmbH gekauft. Das ist bei dem Strafverfahren herausgekommen.

Juristische Feinheiten werden entscheidend

Mit anderen Worten: nicht der BDT hat betrogen, sondern die Verantwortlichen bei der TMS. Bis zur Hausdurchsuchung, jedenfalls bis Ende 2014, wurden alle Kundenverträge ordnungsgemäß erfüllt. Wir hatten darüber berichtet unter dem Titel: Das Märchen von der wirtschaftlichen Unschlüssigkeit der BWF Stiftung. Juristisch wird es jetzt haarig. Vertragspartner der Vertriebler war die BDT und nicht die TMS. Das könnte bedeuten, dass die Ansprüche des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung der Provisionen nicht durchgreifen. Prozesse sind teuer und langwierig. Laboga gilt als guter Jurist, der keine sinnlosen Prozesse führt. So mancher Vertriebsmitarbeiter hatte auf den Jahreswechsel 2018/2019 gehofft und auf die Verjährung gesetzt. Der jetzige Schritt des Insolvenzverwalters Laboga macht das unmöglich.

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