Start Verbraucherschutz Bahn wegen „City-Ticket“-Werbung abgemahnt

Bahn wegen „City-Ticket“-Werbung abgemahnt

643

Die Deutsche Bahn wirbt derzeit für das sogenannte „City-Ticket“ – unter anderem mit einem Werbefilm. Seit August 2018 können Kunden ihr Fernverkehrs-Ticket vor und nach der Bahnfahrt auch für den öffentlichen Nahverkehr in vielen Städten nutzen. Bislang brauchten Sie dafür eine Bahncard.Jedoch gilt das City-Ticket erst ab einer Reiseweite von mehr als 100 Kilometern und ist auf 126 teilnehmende Städte sowie deren unterschiedlich weit gefassten Geltungsbereiche beschränkt. Manchmal sind nur einige Stadtteile mit drin – es kann dann tatsächlich darauf ankommen, zu welcher Bushaltestelle einer Stadt Sie schließlich fahren möchten.

Sie können also nicht blind darauf vertrauen, dass Sie mit einem Fernverkehrs-Ticket an Abfahrt- und Zielort kostenlos den Nahverkehr nutzen können. Es ist auch möglich, dass Sie zwar kostenlos zum Bahnhof in Ihrer Stadt anreisen dürfen, in Ihrem Zielort jedoch nicht. In welchen Städten und deren Tarifzonen Sie mit dem City-Ticket fahren können, finden Sie hier zusammengefasst. Die Übersicht ist für Laien kaum verständlich.

Ob das City-Ticket bei Ihrer Fahrkarte mit dabei ist, erkennen Sie an dem Vermerk „+City“ auf Ihrer Fahrkarte. Den druckt die Deutsche Bahn automatisch bei einem Sparpreis- oder Flexpreis-Ticket im Fernverkehr (ICE, IC/EC) auf, wenn Ihre Reise die Bedingungen erfüllt.

Viele Verbraucher kennen diese Einschränkungen nicht und laufen so Gefahr Schwarz zu fahren. Ein erhöhtes Beförderungsentgelt von derzeit 60 Euro kann die Folge sein.

Da die DB Vertrieb GmbH in ihrem zugehörigen Werbefilm keinen Hinweis auf die eingeschränkten Geltungsbereiche beim City-Ticket gibt, hat der Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) das Unternehmen abgemahnt. Der vzbv fordert verständliche Tarifmodelle, um die Gefahr des Schwarzfahrens zu minimieren. „Die Werbung in dem Video klärt sie darüber nicht oder nicht deutlich genug auf. Dies sollte die Deutsche Bahn schnellstens ändern“, so vzbv-Rechtsexpertin Kerstin Hoppe.

Die Deutsche Bahn hat den Werbefilm mittlerweile von ihrer Seite genommen.

Quelle: VZ Bundesverband

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein