Start Justiz Insolvenzverfahren Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung für die Schlossallee 3 GmbH & Co. KG

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung für die Schlossallee 3 GmbH & Co. KG

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Ratfink1973 (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Aachen hat im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schlossallee 3 GmbH & Co. KG, ansässig in Aachen, die Anordnung zur vorläufigen Insolvenzverwaltung getroffen. Mit Wirkung vom 26. April 2024, 08:00 Uhr, wird zur Sicherung des Schuldnervermögens und zur Vermeidung weiterer nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage gemäß §§ 21, 22 der Insolvenzordnung (InsO) eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, werden untersagt, soweit diese unbewegliche Gegenstände betrifft; bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Wienberg aus Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind nur noch mit seiner Zustimmung wirksam, was auch die Einziehung von Außenständen einschließt.

Die Entscheidung wurde im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht und bleibt dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens.

Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung, Zustellung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung Beschwerde eingelegt werden. Diese ist schriftlich beim Amtsgericht Charlottenburg oder zur Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts einzulegen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist bei der Einlegung der Beschwerde nicht erforderlich.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Rechtsbehelfe sind in der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach detailliert geregelt. Jegliche Kommunikation muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und kann via sicherer Übertragungswege erfolgen.

Das Amtsgericht Charlottenburg bleibt in dieser Angelegenheit weiterhin zuständig und führt das Insolvenzverfahren unter dem Aktenzeichen 36s IN 7656/23.

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