Start Allgemein Geno eG Interessengemeinschaft – Neustart mit unbelasteten Personen

Geno eG Interessengemeinschaft – Neustart mit unbelasteten Personen

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Natürlich ist es nicht das primäre Ziel der Interessengemeinschaft GENO eG, die Insolvenz abzuwickeln, sondern es soll vor allem um eine Sanierung der Genossenschaft gehen. Stellt sich diese als sanierungsfähig heraus, streben wir einen kompletten Neubeginn an, allerdings mit weniger Personal und einer komplett neuen Führungsstruktur. Keine der alten Personen, egal ob Vorstände oder/ und Aufsichtsräte soll dann noch in der neuen Geno eG vertreten sein.Wir haben diesbezüglich auch ganz konkrete Vorstellungen, wo man dieses qualifizierte Personal herbekommen kann. In Deutschland existieren viele Wohnbaugenossenschaften, die seriös und erfolgreich geleitet wurden. Mit deren Hilfe findet man sicherlich ehemaliges Personal, das vielleicht seit kurzem in Rente ist und Interesse hätte, ein Management auf Zeit in der Geno eG durchzuführen. Menschen, die sich noch gerne einer neuen Herausforderung stellen wollen.

Darüber hinaus werden wir natürlich konsequent untersuchen, welche Personen in den letzten Jahren in der Verantwortung standen für den finanziellen Niedergang der Genossenschaft. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Aufsichtsratsmitglieder oder Vorstände handelte. Wir wollen gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter mögliche Verstöße, die uns dabei auffallen, von der entsprechenden Ermittlungsbehörde überprüfen lassen.

Das dürfte auch im Sinne und im Interesse der betroffenen Personen selber sein, denn es wird sicherlich die eine oder andere Klage auch gegen die Aufsichtsräte geben. So ist uns bekannt, dass einige Rechtsanwälte derzeit schon mit bei der Ausarbeitung entsprechender Anspruchsschreiben beschäftigt sind. Diese werden den betreffenden Personen in den nächsten Wochen dann möglicherweise zugestellt werden.

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