Start Allgemein IG Piccor AG-Picam und Rechtsanwalt Busko aus Augsburg

IG Piccor AG-Picam und Rechtsanwalt Busko aus Augsburg

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Mit großem Erstaunen hat die IG Piccor AG-Picam zur Kenntnis genommen, dass man „angeblich mit der Rechtsanwaltskanzlei Busko in Augsburg in einer Zusammenarbeit sei“. Dem ist ganz klar nicht so; die IG arbeitet für die Anleger und mit keinem Rechtsanwalt zusammen. Darauf wies der Sprecher der IG, Christoph Sieciechowicz, in einem Telefongespräch mit unserer Redaktion hin.

Natürlich kann jeder Rechtsanwalt unserer Mitglieder auf Ergebnisse der Interessengemeinschaft zurückgreifen und diese auch für die Verfahren gerne nutzen. Das gilt auch in dieser Form für den Rechtsanwalt Busko, sofern er Mandanten vertritt, die Mitglied in der IG Piccor AG-Picam sind.
IG Mitglieder erzählten uns nun, dass Vertriebsmitarbeiter verstärkt an die Kanzlei von Rechtsanwalt Busko nach Augsburg vermitteln. Natürlich hat das ein „Geschmäckle“, wie man im Schwäbischen so schön sagt. Man kann dem Vermittler schließlich immer unterstellen, dass er dies nur tut, um sich selber vor möglichen Ansprüchen seiner Kunden zu schützen, obwohl er eventuell dem Anleger nur eine Hilfestellung geben möchte.

Auch wir finden solche Dinge fragwürdig. Man muss sich dann einmal genau anschauen, wie der genannte Rechtsanwalt Busko aus Augsburg agiert. Schützt er die Vermittler, weil ihm Mandate zugeführt wurden, oder arbeitet er seriös im Interesse der Anleger und prüft alle Optionen, um den Schaden für den Anleger so gering wie möglich zu halten? Davon gehen wir derzeit ganz positiv einmal aus.

Wir empfehlen Anlegern immer, sich grundsätzlich an die zuständige Anwaltskammer zu wenden und nach einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu fragen.

Die Kammer empfiehlt dann meistens drei Fachanwälte aus ihrem Umkreis, was aus unserer Sicht auch sinnvoll ist, denn man muss mit dem beauftragten Rechtsanwalt nicht nur via Telefon ein Gespräch führen können, sondern auch jeden Einzelfall von Angesicht zu Angesicht diskutieren können. Dazu gehört zum Beispiel auch, einmal den Beratungsprozess zu analysieren, der zum Abschluss der Investition geführt hat.

Auf der Homepage von Rechtsanwalt Busko können wir nirgendwo lesen, dass dieser eine Fachanwaltsausbildung im Bank- und Kapitalmarktrecht hat. Fragen Sie ihn doch einmal, ob er sich Fachanwalt für Bank -und Kapitalmarktrecht nennen darf!

Diese Qualifikation sollte ein Rechtsanwalt in diesem Vorgang sicherlich vorweisen können.

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