Start Allgemein Piccor AG – Alle Beschuldigten verstecken sich hinter ihren Anwälten

Piccor AG – Alle Beschuldigten verstecken sich hinter ihren Anwälten

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Nun, das ist verständlich und auch die übliche Vorgehensweise, denn bevor man sich natürlich selber (eventuell zusätzlich) belastet, bespricht man seine Aussagen zuvor lieber mit dem eigenen Anwalt. Bei den Anschuldigungen, die man dem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes Berlin-Tiergarten entnehmen kann, ist das sicherlich auch eine angebrachte Reaktion.Allerdings verbessert sich die Situation der Anleger dadurch natürlich nicht. Im Gegenteil: Je länger hier ein „Versteckspiel“ getrieben wird und die Verantwortlichen wie Peter Züllig mit Informationen „hinter’m Berg halten“, umso größer ist die Gefahr, dass die Gelder auf Nimmerwiedersehen verschwinden.

Peter Züllig kennt die Piccor AG seit dem Jahr 2005, zumindest nach den Eintragungen im Schweizer Unternehmensregister. Allein das Wissen über diese 13 Jahre sollte Herr Züllig doch einmal mit den betrogenen Anlegern teilen. Das würde hoffentlich zu mehr Klarheit für die betroffenen Anleger und auch für den Vertrieb führen, den es jetzt zunächst einmal am Härtesten trifft. Anlegerschutzanwälte werden versuchen, den Vertrieb mit in die Haftung für die Anlegergelder hereinzunehmen. Herauskommen, so unsere Meinung, wird da jedoch nicht sonderlich viel, denn die Vermögensschadenshaftpflicht – sofern eine existiert – wird nach den jetzt bekannten Vorkommnissen sicherlich keine Zahlung leisten wollen.

Hat der Vermittler keine entsprechende Haftpflicht, dann haftet er mit seinem Privatvermögen und das dürfte nach den uns bekannten Anlagesummen eventuell dazu reichen, einen Anleger zu entschädigen, sofern der Vertriebler dazu rechtskräftig verurteilt wird.

Verdienen an all dem werden nur wieder gut werbende und panikverbreitende Rechtsanwälte, die teure google AdWords-Werbung schalten. Von der Beauftragung solcher Kanzleien raten wir Anlegern grundsätzlich immer ab.

Nachdem wohl mittlerweile alle Konten gesperrt wurden, um noch verbliebene Gelder zu sichern, dürfte auch hier ein Zugriff derzeit kaum möglich sein. Zu erwarten ist nun sicherlich, dass viele Unternehmen bald in Insolvenz gehen werden, weil ihnen keine Gelder mehr zur Verfügung stehen, die Kosten aber weiterlaufen.

Nun heißt es also: „Warten auf den Insolvenzverwalter“, so ein uns bekannter Rechtsanwalt aus dem Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht. Dann können Anleger ihre Forderung zur Insolvenzmasse anmelden. Allerdings wird der Insolvenzverwalter so mancher Gesellschaft sicherlich auch Rückforderungen an Anleger und Vertriebspartner haben, die ja, so hört man, am Erfolg des Investments zum Teil beteiligt waren. Sollte sich bestätigen, dass es keine Investitionen gab und es sich hier nur um Scheingewinne handelte, die an Kunden ausbezahlt wurden, dann würden auch die Auszahlungen sicherlich zurückgefordert werden können.

Interessant wäre dann sicherlich einmal zu erfahren, ob die Beschuldigten, den Anwalt nun aus eigenem Vermögen bezahlen oder aus den „ergaunerten“ Geldern von Anlegern. Darauf wird man aber sicher keine Antwort bekommen.

www.interessengemeinschaft-picam-piccor-anleger.de

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