Die Richter des Europäischen Gerichtshof (EuGH) haben das zwischen Kanada und der EU geplante Fluggastdaten-Abkommen gestoppt. Mehrere der darin enthaltenen Bestimmungen seien nicht mit den von der EU anerkannten Grundrechten vereinbar. Das Abkommen greife in den Schutz des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten ein. Geplant war, fünf Jahre lang persönliche Informationen der Flugreisenden bei staatlichen Stellen Kanadas zu speichern und diese gegebenenfalls an Drittstaaten weiterzugeben. Datenschützer sind angesichts des Urteils erleichtert.