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Illegales Herunterladen von Filmen oder Musik kann teuer werden

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Das Herunter- und Hochladen von Filmen oder Musik aus dem Internet nennt sich „Filesharing“. Es ist illegal und kann hohe Schadensersatzforderungen der Musik- und Filmindustrie nach sich.

Besonders Kinder und Jugendliche gefährdet

Besonders Kinder und Jugendliche sind gefährdet. So nutzt diese Gruppe sehr stark diese Möglichkeiten, über das Internet Filme und Musik herunterzuladen.  Doch oft sind sie sich über die Folgen des Handelns nicht bewusst.

Eltern wurden zur Kasse gebeten

In gleich drei Fällen (Urteile des Bundesgerichtshofes vom 11.06.2015, Az.: I ZR 7/14) wurden Familien kräftig zur Kasse gebeten, deren Sprösslinge im Internet Musiktitel zum Download angeboten hatten.

Im ersten Fall hatte ein 14-jähriges Mädchen 400 (!) Musiktitel zum Download im Internet angeboten und gab an, nicht gewusst zu haben, dass sie das nicht dürfe. Ihre Mutter dementierte vor Gericht: Sie habe ihre Tochter gewarnt. Da sie dies aber nicht beweisen konnte, wurde sie zur Zahlung einer vierstelligen Summe an die geschädigten Medienunternehmen verurteilt.

Im zweiten Fall ging es um ein illegales Tauschbörsenprogramm. Ein Familienvater gab an, er habe es nicht selbst auf seinem Rechner installiert, seine Familie könne es aber auch nicht gewesen sein. Seiner Meinung nach hatte der Provider das Programm ohne sein Wissen installiert. Dies konnte er aber vor den Richtern nicht beweisen.

Im dritten Fall wurde ebenfalls ein Familienvater verurteilt. Er gab an, zur fraglichen Zeit, in der der illegale Download auf seinen Rechner stattgefunden hatte, gar nicht zu Hause gewesen zu sein. Er habe sich im Urlaub befunden. Seine Familie gab allerdings so unklare und widersprüchliche Aussagen darüber zu Protokoll, dass die Richter ihm nicht glaubten. Auch er musste eine hohe Strafe bezahlen.

Die Kinder aufklären

Daher sollten Kinder unbedingt über die rechtlichen Folgen des illegalen Herunterladens von Musiktiteln und Filmen aus dem Internet aufgeklärt werden. Dieses Aufklärungsgespräch sollte genau dokumentiert werden. Ansonsten können die Eltern im Schadensfall für das illegale Filesharing Ihrer Kinder haftbar gemacht werden.

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