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Green Rocket – Trotzdem bleibt das Risiko des Totalverlustes

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Viel Dinge ändern sich beim Unternehmen Green Rocket, aber ist das alles auch zum besseren? Nun, wir gehen insgesamt in eine neue Zeitrechnung beim Thema „Kapitalanlagen“. Was hier jedoch klar sein sollte, trotz aller Neuerungen und Veränderungen, bleibt das Risiko des Totalverlustes bestehen. Da macht der Weg von der Genussrechtsbeteiligung zum Nachrangdarlehen dann keinen Unterschied für den Anleger.

GREEN ROCKET führt aufgrund der Internationalisierung einige vertragliche und strukturelle Änderungen durch, um ein besseres Angebot für eine größere Community zu schaffen. In diesem Beitrag wollen wir daher eine Hilfestellung anbieten, um die Änderungen von Genussrechtsbeteiligungen auf Nachrangdarlehen besser verstehen zu können. Wichtigste Merkmale der Genussrechtsbeteiligung waren bisher die Beteiligung des Investors am Unternehmenserfolg, das heißt am Gewinn des Unternehmens, ein Anteil am Exiterlös (Verkauf des Unternehmens), sowie am Unternehmenswert. Die Beteiligungsquote errechnet sich über den Investitionsbetrag geteilt durch den Unternehmenswert. Der daraus resultierende Wert ergibt einen Prozentsatz, der den jeweiligen Investoren-Anteil am Unternehmenserfolg angibt. Diese Merkmale der Genussrechtsbeteiligung bleiben beim neuen partiarischen Nachrangdarlehen bestehen – außerdem wird das nunmehrige Vertragsmodell um einige sinnvolle Erweiterungen ergänzt. Zusätzlich zu den oben genannten Merkmalen erhalten Investoren beim partiarischen Nachrangdarlehen eine jährliche Fixverzinsung von 1%, welche endfällig ausbezahlt wird.  Zukünftig wird die Secupay AG als kontrolliertes Finanzinstitut den gesamten Finanztransfer treuhändisch über insolvenzgeschütze Konten abwickeln. Dies bringt mit sich, dass es eine Zahlung mittels Sofortüberweisung und EPS nicht mehr möglich sein wird – die komfortable Banküberweisung via SEPA-Zahlschein bleibt jedoch bestehen. Wie bei der Schwester-Plattform HOME ROCKET können Investitionsbeträge auch erst bei Erreichen der Fundingschwelle eingezogen werden, wenn sich der Investor für das neue Lastschriftverfahren entscheidet.

 https://www.greenrocket.com/blog/partiarisches-nachrangdarlehen-loest-genussrecht-ab-171

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