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Commerz vor Anstand

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Die heute 65-jährige Anlegerin war für eine ergänzende Altersversorgung auf das angelegte Kapital angewiesen. Was empfahl ihr die Commerzbank? Eine Beteiligung an dem CFB-Fonds 167 – Containerriesen der Zukunft 1. Darüber, dass sie mit einer solchen geschlossenen Beteiligung auch ihr Kapital zum Teil oder vollständig verlieren kann, klärte sie die Bank nicht auf. Die Commerzbank wies die Kundin auch nicht darauf hin, dass eine erstmalige Kündigungsmöglichkeit frühestens zum 31. Dezember 2036 besteht. Dann wird die Kundin 89 Jahre alt sein.

Das Schlichtungsverfahren
Die Kundin wandte sich an den Ombudsmann der privaten Banken. In dem Schlichtungsverfahren war sie erfolgreich mit der Argumentation, dass die Bank sie vor Vertragsschluss nicht über ihre Provisionen informiert hatte – weder über das offen ausgewiesene Agio von 5 Prozent für die Vermittlung der Schiffsbeteiligung noch über eine weitere Vergütung, deren Höhe sie auch im Schlichtungsverfahren nicht offen legte. Angesichts der klaren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) war der Bank bekannt, dass sie hierzu verpflichtet war. Der Ombudsmann echauffiert sich: „Diese Rechtsprechung übergeht die Bank einfach.“

Der Schlichtungsspruch viel entsprechend positiv für die Commerzbank-Kundin aus: „Die Bank hat Frau K. so zu stellen, wie wenn sie die Beitrittserklärung zum CFB-Fonds 167 Containerriesen der Zukunft 1 nicht gezeichnet hätte, Zug um Zug gegen Übertragung ihrer Beteiligung auf die Bank.” Die Begründung des Ombudsmanns findet sich im vollständigen Schlichtungsspruch.

Die Folgen
Doch die Commerzbank lässt sich hiervon nicht beeindrucken. Sie teilt ihrer Kundin lapidar mit, dass sie die Annahme des Spruchs ablehne. Der Schlichtungsspruch ist für die Bank leider nicht bindend, da der hier streitige Betrag 5.000 Euro übersteigt. Offenbar spekuliert sie darauf, dass die Kundin davor zurückscheut, die Bank zu verklagen. Doch ihre Chancen vor Gericht stehen gut.

Quelle:VBZ Hamburg

1 Kommentar

  1. Es gibt meines Wissens keinen Geschlossenen Fonds mit einer Laufzeit von 28 Jahren. Die Zahl ist möglicherweise abgeschrieben von der Website eines Anwalts. Korrekt ist das Kündigungsjahr 2026.
    Das ist aber eigentlich völlig irrelevant, denn es hatte mit der Kündigung nichts zu tun.
    Warum haben Sie es überhaupt erwähnt?

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