Das Insolvenzgericht Charlottenburg in Berlin hat den Antrag der KBM Projekt GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung betrifft das Unternehmen mit Sitz in Berlin und der Handelsregister-Nummer HRB 190794.
Antrag auf Insolvenz scheitert an fehlenden Mitteln
Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt, weil nicht genügend Masse vorhanden war. Damit kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Kosten eines Insolvenzverfahrens nicht gedeckt werden können.
Unternehmen aus dem Handelsbereich
Die KBM Projekt GmbH ist im Geschäftszweig Handel tätig. Als gesetzlicher Vertreter ist Jan Wemken genannt. Der Sitz des Unternehmens befindet sich in Berlin, die angegebene Anschrift lautet c/o Jan Wemken, Witzlebenstraße 39, 14057 Berlin.
Bedeutung der Entscheidung
Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wird, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu tragen. Für Gläubiger kann das die Durchsetzung ihrer Forderungen erschweren, weil kein reguläres Insolvenzverfahren mit geordneter Verteilung der Masse stattfindet.
Veröffentlichung am 6. Oktober 2026
Die Bekanntmachung wurde am 6. Oktober 2026 veröffentlicht. Damit ist die Entscheidung des Insolvenzgerichts offiziell dokumentiert und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar.