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Insolvenzgericht weist Antrag der Impact W.W. GmbH mangels Masse ab

Das Insolvenzgericht Kleve hat den Antrag der Impact W.W. GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde der Antrag der Schuldnerin, der am 22. Januar 2026 beim Gericht einging, durch Beschluss vom 2. Oktober 2026 mangels Masse zurückgewiesen.

Die Gesellschaft mit Sitz in Bedburg-Hau ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter der Nummer HRB 18884 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird sie durch den Geschäftsführer Yordan van Groenedaal mit Wohnsitz in Tilburg in den Niederlanden.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

Wird ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen, hat das Gericht festgestellt, dass nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Dazu zählen insbesondere die Gerichtskosten sowie die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwaltung. Ein Verfahren wird in einem solchen Fall nicht eröffnet.

Für das betroffene Unternehmen ist diese Entscheidung ein deutlicher Hinweis auf eine wirtschaftlich angespannte Lage. Das Gericht trifft damit keine Aussage darüber, wie genau die finanziellen Schwierigkeiten entstanden sind, sondern ausschließlich darüber, dass die vorhandenen Mittel für die Durchführung eines regulären Insolvenzverfahrens nicht ausreichen.

Auswirkungen für das Unternehmen

Mit der Abweisung des Antrags endet das Insolvenzverfahren bereits vor seiner eigentlichen Eröffnung. Gläubiger können ihre Forderungen daher nicht über ein eröffnetes Insolvenzverfahren anmelden und verfolgen. Ob und in welchem Umfang noch einzelne Ansprüche außerhalb eines Insolvenzverfahrens durchgesetzt werden können, hängt von der weiteren rechtlichen und wirtschaftlichen Entwicklung ab.

Für die Impact W.W. GmbH bedeutet der Beschluss vom 2. Oktober 2026, dass das Verfahren wegen fehlender Masse nicht durchgeführt wird. Die Veröffentlichung vom 6. Oktober 2026 macht diese Entscheidung öffentlich bekannt.

Einordnung

Abweisungen mangels Masse gehören zu den Verfahren, bei denen ein Unternehmen zwar zahlungsunfähig oder überschuldet sein kann, dem Staat und den beteiligten Verfahrensorganen aber die finanziellen Mittel fehlen, um das Insolvenzverfahren überhaupt geordnet zu eröffnen. Für Außenstehende ist eine solche Bekanntmachung oft ein wichtiges Signal über die Lage eines Unternehmens.

Im Fall der Impact W.W. GmbH ist damit amtlich festgehalten, dass der Insolvenzantrag zwar gestellt, das Verfahren aber nicht eröffnet wurde, weil die notwendige Masse nicht vorhanden war.

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