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Förde Eventservice GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung in Kiel angeordnet

Das Insolvenzgericht Kiel hat am 6. Oktober 2026 um 08:10 Uhr für die Förde Eventservice GmbH mit Sitz in Kiel, Ringstraße 77, im Verfahren mit dem Aktenzeichen 25 IN 217/26 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Simon Boës aus Hamburg bestellt. Nach der amtlichen Bekanntmachung dürfen Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam werden; das gilt auch für das Einziehen von Außenständen.

Wofür das Unternehmen nach außen stand

Aus öffentlich zugänglichen Unternehmensdaten ergibt sich, dass die Förde Eventservice GmbH als Dienstleister im Veranstaltungsbereich auftrat. Mehrere Firmenverzeichnisse ordnen das Unternehmen dem Bereich Veranstaltungsdienstleistungen beziehungsweise sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art zu. Ein Branchenhinweis nennt zudem Gastgewerbe. Die Angaben sprechen dafür, dass die Gesellschaft rund um Events, Veranstaltungen und damit verbundene Serviceleistungen tätig war. Ob und in welchem Umfang diese Tätigkeit zuletzt noch laufend ausgeübt wurde, lässt sich aus den gefundenen öffentlich zugänglichen Informationen nicht sicher feststellen.

Was die vorläufige Insolvenzverwaltung rechtlich bedeutet

Eine vorläufige Insolvenzverwaltung ist eine Schutzmaßnahme des Gerichts. Sie soll das Vermögen des Unternehmens sichern, damit bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag keine nachteiligen Veränderungen eintreten. Praktisch heißt das: Die Geschäftsführung bleibt nicht völlig handlungsunfähig, aber wichtige Entscheidungen brauchen jetzt die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Das soll verhindern, dass Geld, Waren oder Forderungen aus dem Unternehmen abfließen, bevor geklärt ist, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Für Kunden kann das bedeuten, dass bereits vereinbarte Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine zunächst unsicher werden. Wer noch offene Forderungen gegen die Gesellschaft hat, muss damit rechnen, dass Zahlungen vorerst nur eingeschränkt möglich sind. Für Gläubiger ist wichtig: Sie sollten Unterlagen zu Verträgen, Rechnungen und Mahnungen sichern. Wer offene Ansprüche hat, sollte sie später nur nach Aufforderung des Gerichts oder des Insolvenzverwalters anmelden.

Was Betroffene jetzt tun können

Kunden sollten ihre Verträge, Zahlungsbelege und Schriftwechsel sofort ordnen und keine weiteren Vorleistungen ohne Prüfung erbringen. Gläubiger sollten ihre offenen Forderungen dokumentieren und auf weitere Hinweise des Insolvenzgerichts oder des vorläufigen Insolvenzverwalters achten. Wer bereits Zahlungen geleistet hat oder eine Leistung noch erwartet, sollte zeitnah schriftlich nachfragen, wie mit dem Auftrag umgegangen wird. Für eine verbindliche Einschätzung ist entscheidend, ob das Gericht später das Insolvenzverfahren eröffnet und wie der Insolvenzverwalter das Unternehmen fortführt oder beendet.

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