Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag der Renovia UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen abgewiesen. Nach der amtlichen Bekanntmachung vom 6. Oktober 2026 erfolgte die Entscheidung bereits am 5. Oktober 2026 wegen mangels Masse. Das bedeutet: Für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens standen nicht genügend Mittel zur Verfügung.
Worum es bei der Entscheidung geht
Die Renovia UG mit Sitz in Berlin hatte selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Das Unternehmen ist im Bereich Baugewerbe tätig und im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 256966 eingetragen. Als Geschäftsführerin wird Monika Damaso genannt.
Mit der Abweisung des Antrags stellt das Gericht fest, dass die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ein solches Verfahren verursacht unter anderem Kosten für Gericht, Verwaltung und mögliche weitere Beteiligte. Reichen die Mittel dafür nicht aus, kann das Verfahren schon im Eröffnungsstadium scheitern.
Folgen einer Abweisung mangels Masse
Für die betroffene Gesellschaft ist eine solche Entscheidung besonders einschneidend. Anders als bei einer regulären Insolvenzeröffnung wird kein geordnetes Insolvenzverfahren durchgeführt, in dem Vermögenswerte verwertet und Gläubiger nach den gesetzlichen Regeln bedient werden könnten. Stattdessen endet das Verfahren bereits vor der eigentlichen Eröffnung.
Für Gläubiger bedeutet dies in der Regel, dass ihre Forderungen nicht über ein Insolvenzverfahren realisiert werden können. Ob und in welchem Umfang noch Zugriff auf einzelne Vermögenswerte besteht, hängt vom Einzelfall ab. Für das Unternehmen selbst verschärft die Entscheidung meist die wirtschaftliche Situation erheblich.
Die betroffene Gesellschaft
Renovia UG (haftungsbeschränkt) hat ihren Sitz in der Rheinstraße 12 in 12159 Berlin. Laut Bekanntmachung bezieht sich der Antrag auf das eigene Vermögen der Schuldnerin. Die Abweisung mangels Masse ist ein rechtlicher Hinweis darauf, dass zum maßgeblichen Zeitpunkt keine ausreichende finanzielle Grundlage für ein eröffnetes Insolvenzverfahren vorhanden war.
Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg ist das Verfahren in dieser Form zunächst beendet. Ob weitere rechtliche oder unternehmerische Schritte folgen, ergibt sich aus dem weiteren Verhalten der Gesellschaft und möglicher Beteiligter.