Das Insolvenzgericht Frankfurt (Oder) hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Kozaryn Transport GmbH mangels Masse abgewiesen. Damit kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Betroffenes Unternehmen
Die Kozaryn Transport GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt (Oder) und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) unter der Nummer HRB 20610 FF eingetragen. Als Geschäftsführerin wird Michalina Katarzyna Kozaryn genannt. Die Geschäftsanschrift lautet Birnbaumsmühle 5-8, 15234 Frankfurt (Oder).
Entscheidung des Gerichts
In dem Verfahren unter dem Aktenzeichen 3 IN 454/25 wies das Insolvenzgericht die Anträge der antragstellenden Gläubiger auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurück. Der maßgebliche Grund ist die fehlende Masse, also ein unzureichendes Vermögen der Schuldnerin, um die Durchführung des Verfahrens zu finanzieren.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse bedeutet nicht automatisch, dass das Unternehmen wirtschaftlich gesund ist. Vielmehr zeigt sie, dass aus Sicht des Gerichts keine ausreichenden Mittel vorhanden sind, um die mit einem Insolvenzverfahren verbundenen Kosten zu tragen. Für Gläubiger kann dies bedeuten, dass ihre Forderungen auf diesem Weg nicht mehr geordnet im Insolvenzverfahren durchgesetzt werden können.
Einordnung
Solche Entscheidungen sind ein deutliches Warnsignal für die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens. Sie machen sichtbar, dass selbst die geordnete Abwicklung über ein Insolvenzverfahren an fehlenden finanziellen Mitteln scheitert. Für Geschäftspartner, Kunden und Lieferanten ist das häufig ein Hinweis darauf, besonders aufmerksam mit offenen Forderungen und laufenden Vertragsbeziehungen umzugehen.
Die Veröffentlichung erfolgte am 6. Oktober 2026.