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Großrazzia gegen rechtsextreme Musikszene: Polizei beschlagnahmt rund 33.000 Tonträger

TechLine (CC0), Pixabay

Bei einer großangelegten Polizeiaktion gegen den mutmaßlichen Handel mit rechtsextremer Musik sind rund 33.000 Tonträger beschlagnahmt worden. Hunderte Polizeibeamte waren an den Durchsuchungen beteiligt. Größere Funde gab es insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Bayern.

Nach Angaben des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern befinden sich unter den sichergestellten Gegenständen CDs, Schallplatten und Kassetten.

Im Mittelpunkt der Ermittlungen stehen vier Männer im Alter von 55, 52, 48 und 43 Jahren.

Mehr als 20.000 Tonträger bei vier Hauptbeschuldigten

Allein bei den vier Hauptbeschuldigten fanden die Ermittler nach Angaben des LKA mehr als 20.000 Tonträger.

Gegenstand des Verfahrens ist Musik, die nach Darstellung der Ermittlungsbehörden eine nationalsozialistische, antisemitische, rassistische und menschenverachtende Ideologie verbreitet.

Den vier Männern wird vorgeworfen, sich spätestens im Jahr 2020 dauerhaft zusammengeschlossen zu haben. Ziel soll es gewesen sein, entsprechende CDs und Schallplatten zu produzieren und zu vermarkten.

Die Ermittlungsbehörden gehen dem Verdacht nach, dass die Männer Mitglieder einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung sein könnten.

Rechtsextreme Musik ist mehr als Unterhaltung

Musik spielt innerhalb der rechtsextremen Szene eine besondere Rolle. Sie kann dazu dienen, politische Botschaften zu verbreiten, Menschen an die Szene heranzuführen und bestehende rechtsextreme Strukturen zu festigen.

Strafbar ist Musik mit rechtsextremem Inhalt allerdings nicht automatisch allein aufgrund ihrer politischen Ausrichtung. Entscheidend ist der konkrete Inhalt.

Strafrechtlich relevant können beispielsweise die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung oder andere verbotene Inhalte sein.

Welche der rund 33.000 beschlagnahmten Tonträger tatsächlich strafrechtlich relevante Inhalte enthalten, muss deshalb im weiteren Verfahren geprüft werden.

Ermittlungen gegen mutmaßliche Vereinigung

Besonders schwer wiegt der Vorwurf, dass sich die Beschuldigten dauerhaft organisiert haben sollen.

Die Ermittler prüfen nicht lediglich einzelne Verkäufe, sondern den Verdacht einer strukturierten Zusammenarbeit zur Herstellung und Vermarktung entsprechender Musik.

Ob sich dieser Verdacht bestätigt und welche konkrete Rolle die einzelnen Beschuldigten gespielt haben sollen, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen.

Eine Beschlagnahme bedeutet zudem nicht automatisch, dass sämtliche sichergestellten Gegenstände illegal sind.

Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Erst ein rechtskräftiges Urteil kann eine strafrechtliche Schuld feststellen.

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