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13-Jähriger sollte offenbar in Hamburg einen Menschen töten – Ermittler suchen nach den Hintermännern

fsHH (CC0), Pixabay

Ein außergewöhnlicher Kriminalfall beschäftigt die Hamburger Ermittlungsbehörden: Ein erst 13 Jahre alter Junge aus den Niederlanden soll den Auftrag erhalten haben, in Hamburg einen Menschen zu töten. Die Polizei nahm das Kind bereits im Juni auf St. Pauli fest. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen mögliche Hintermänner.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft bestätigt den Kern des Falls. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand gehen die Behörden davon aus, dass der 13-Jährige zuvor einen Auftrag erhalten hatte, eine Person in Hamburg zu töten.

Mögliches Opfer offiziell nicht genannt

Medienberichten zufolge soll ein Mitglied der Hells Angels das Ziel des geplanten Anschlags gewesen sein. Genau dieser Punkt ist jedoch bislang nicht von der Staatsanwaltschaft bestätigt worden.

Die Ermittlungsbehörde erklärte lediglich, Hinweise darauf zu haben, wer das mögliche Opfer gewesen sein sollte. Wegen der laufenden Ermittlungen würden dazu keine weiteren Angaben gemacht.

Deshalb wäre es derzeit nicht korrekt, als feststehende Tatsache zu schreiben, der 13-Jährige habe einen Hells Angel ermorden sollen.

Ermittlungen richten sich gegen mögliche Auftraggeber

Der Junge selbst kann in Deutschland wegen seines Alters nicht strafrechtlich verantwortlich gemacht werden. Nach deutschem Recht sind Kinder unter 14 Jahren strafunmündig.

Nach seiner Festnahme wurde der 13-Jährige an die niederländischen Behörden übergeben. In den Niederlanden beginnt die Strafmündigkeit bereits mit zwölf Jahren.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt dagegen wegen des Verdachts der versuchten Anstiftung zu einem Tötungsdelikt gegen die bislang nicht abschließend ermittelten Verantwortlichen. Im Mittelpunkt steht damit insbesondere die Frage, wer das Kind angeworben und mit dem mutmaßlichen Tötungsauftrag nach Hamburg geschickt haben könnte.

Minderjährige als Täter für organisierte Kriminalität

Der Fall wirft zugleich eine grundsätzliche Frage auf: Werden sehr junge Menschen gezielt von kriminellen Strukturen angeworben, um schwere Straftaten für andere zu begehen?

Gerade für organisierte Tätergruppen können Minderjährige attraktiv erscheinen, weil sie leichter beeinflussbar sein können und Auftraggeber möglicherweise darauf hoffen, selbst im Hintergrund zu bleiben.

Der Begriff „Killer-Kids“ ist dabei journalistisch zwar aufmerksamkeitsstark, beschreibt die rechtliche Situation aber nur unzureichend. Im Hamburger Fall handelt es sich um ein 13-jähriges Kind, bei dem die Ermittler von einem erteilten Tötungsauftrag ausgehen. Wer diesen Auftrag erteilte und welche konkreten Absprachen getroffen wurden, ist Gegenstand der Ermittlungen.

Auch die Behauptung, solche Taten würden generell „für ein paar Tausend Euro“ erledigt, lässt sich aus dem von der Staatsanwaltschaft bestätigten Hamburger Fall allein nicht ableiten.

Zusammenhang mit tödlichen Schüssen wird geprüft

Zusätzliche Aufmerksamkeit erhält der Fall durch tödliche Schüsse auf St. Pauli. Am 1. September 2026 wurden in der Lagerstraße zwei Männer im Alter von 47 und 33 Jahren erschossen. Ein 48-Jähriger wurde schwer verletzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte anschließend erklärt, es gebe Anhaltspunkte für eine mögliche Auseinandersetzung im kriminellen Milieu. Medien stellen einen möglichen Zusammenhang zum Fall des 13-Jährigen her. Eine abschließende behördliche Bestätigung eines solchen Zusammenhangs liegt bislang jedoch nicht vor.

Hintermänner stehen im Mittelpunkt

Der Hamburger Fall ist vor allem deshalb bemerkenswert, weil ein Kind für ein mutmaßliches Tötungsdelikt instrumentalisiert worden sein könnte.

Für die Ermittlungsbehörden dürfte deshalb entscheidend sein, die Personen zu identifizieren, die hinter dem Auftrag standen. Dabei geht es nicht nur um die mögliche Anstiftung zu einer Tötung, sondern auch darum, mögliche kriminelle Strukturen und Rekrutierungswege aufzudecken.

Bis diese Ermittlungen abgeschlossen sind, gilt jedoch auch für mögliche Hintermänner die Unschuldsvermutung.

Fest steht bislang: Die Hamburger Staatsanwaltschaft geht nach ihren bisherigen Ermittlungen davon aus, dass ein 13-Jähriger den Auftrag erhalten hatte, einen Menschen in Hamburg zu töten. Wer das vorgesehene Opfer war und wer den Auftrag erteilte, ist öffentlich noch nicht abschließend geklärt.

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