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Brandanschlag auf Bergische Synagoge in Wuppertal: Tatverdächtiger festgenommen

geralt (CC0), Pixabay

Auf die Bergische Synagoge in Wuppertal-Barmen ist am Donnerstag, dem 17. September 2026, ein Brandanschlag verübt worden. Nach bisherigen Erkenntnissen soll ein Mann gegen 14 Uhr an einem Nebeneingang des Gotteshauses Feuer gelegt haben. Angehörige der jüdischen Gemeinde konnten die Flammen innerhalb weniger Minuten löschen. Verletzt wurde niemand, der Sachschaden blieb nach ersten Angaben gering.

Beutel mit brennbarer Flüssigkeit gegen Eingang geworfen

Nach den bislang veröffentlichten Informationen soll der Mann mehrere mit einer brennbaren Flüssigkeit gefüllte Beutel gegen einen Nebeneingang der Synagoge geworfen und diese anschließend angezündet haben. Danach flüchtete er vom Tatort.

Kurze Zeit später nahm die Polizei in der Nähe der Synagoge einen Tatverdächtigen fest. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen, auch der Staatsschutz wurde eingeschaltet. Die Spurensicherung untersuchte den Tatort.

Über die Identität des festgenommenen Mannes sowie ein mögliches Tatmotiv lagen am Donnerstagabend zunächst keine gesicherten Angaben der Ermittlungsbehörden vor. Deshalb lässt sich derzeit auch noch nicht abschließend beurteilen, ob ein antisemitisches Motiv nachgewiesen werden kann.

Für den Tatverdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.

Zentralrat der Juden reagiert alarmiert

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, verurteilte den Angriff scharf. Besonders beunruhige ihn, dass der Anschlag am helllichten Tag und kurz vor einem bedeutenden jüdischen Feiertag verübt worden sei. Er forderte die Sicherheitsbehörden auf, den Schutz jüdischer Einrichtungen und Gottesdienste sicherzustellen.

Die Tat erhält auch deshalb besondere Aufmerksamkeit, weil die Synagoge bereits in der Vergangenheit Ziel eines Anschlags war.

Schon 2014 gab es einen Brandanschlag

In der Nacht zum 29. Juli 2014 wurden mehrere Brandsätze auf die Bergische Synagoge geworfen. Drei Männer wurden später strafrechtlich verurteilt. Das zuständige Gericht sah damals keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, die Tat als antisemitisch motiviert einzuordnen. Diese Bewertung löste erhebliche öffentliche Kritik aus.

Der aktuelle Vorfall muss davon getrennt betrachtet werden. Ob zwischen beiden Taten irgendein Zusammenhang besteht, ist bislang nicht bekannt.

Staatsschutz muss Motiv klären

Strafrechtlich kommt es nun auf die Ergebnisse der Ermittlungen an. Neben dem konkreten Ablauf muss insbesondere festgestellt werden, welche Absicht der Tatverdächtige hatte und welches Motiv hinter dem Angriff stand.

Dass der Staatsschutz eingeschaltet wurde, bedeutet noch nicht, dass ein bestimmtes politisches oder antisemitisches Motiv bereits bewiesen ist. Gerade bei einer möglichen politisch oder religiös motivierten Straftat gehört die Aufklärung des Hintergrunds zu den Aufgaben der Ermittler.

Fest steht nach bisherigem Ermittlungsstand lediglich: An einem Nebeneingang der Bergischen Synagoge wurde Feuer gelegt, Menschen wurden glücklicherweise nicht verletzt und ein Tatverdächtiger konnte kurz darauf festgenommen werden. Warum die Synagoge angegriffen wurde, müssen die weiteren Ermittlungen klären.

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