Bei einem schweren Verkehrsunfall im Landkreis Nordhausen in Thüringen ist ein 35 Jahre alter E-Bike-Fahrer ums Leben gekommen. Der Mann wurde am Donnerstagabend von einem Streifenwagen der Polizei erfasst. Die genaue Ursache des Unfalls ist bislang ungeklärt.
Der Unfall ereignete sich gegen 20 Uhr auf der Kreisstraße 27 zwischen Heringen/Helme und Uthleben. Nach den bislang vorliegenden Informationen war dort eine Funkstreife unterwegs, als es in der Dunkelheit zur Kollision mit dem E-Bike des 35-Jährigen kam.
Der Radfahrer erlitt bei dem Zusammenstoß so schwere Verletzungen, dass die alarmierten Rettungskräfte sein Leben nicht mehr retten konnten. Er starb noch am Unfallort. Die beiden Polizeibeamten im Streifenwagen blieben unverletzt.
Staatsanwaltschaft untersucht Unfallhergang
Da bislang nicht geklärt ist, wie es zu dem tödlichen Zusammenstoß kommen konnte, wurden umfangreiche Ermittlungen eingeleitet.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wurde noch am Donnerstagabend eine Obduktion des Verstorbenen angeordnet. Außerdem wurden sowohl der Streifenwagen als auch das E-Bike beschlagnahmt. Ein Sachverständiger soll den Unfall rekonstruieren und dabei unter anderem Spuren an den Fahrzeugen und am Unfallort auswerten.
Auch die Vernehmung von Zeugen steht demnach noch aus.
Rolle der Dunkelheit bislang ungeklärt
Ob die Dunkelheit auf der Kreisstraße zum Unfall beigetragen hat, ist derzeit nicht festgestellt. Ebenso liegen bislang keine gesicherten Angaben dazu vor, wie schnell der Streifenwagen unterwegs war, wie gut der Radfahrer zu erkennen war oder wie genau sich die Kollision ereignete.
Auch zum Anlass und zum Ablauf der Streifenfahrt waren zunächst keine weiteren Einzelheiten bekannt.
Gerade weil an dem tödlichen Unfall ein Polizeifahrzeug beteiligt war, ist eine unabhängige und umfassende Aufklärung des Geschehens von besonderer Bedeutung. Die Staatsanwaltschaft muss nun anhand der Spuren, des Gutachtens und der Zeugenaussagen klären, ob es sich um einen nicht vermeidbaren Verkehrsunfall handelte oder ob ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorlag.
Bis zum Abschluss dieser Ermittlungen sind Aussagen über eine mögliche Verantwortlichkeit eines Beteiligten nicht möglich.