Die Nachricht trägt den Betreff „Beitragserstattung zur Auszahlung freigegeben“. Den Empfängern wird mitgeteilt, dass ihnen angeblich Geld aus zu viel gezahlten Rentenversicherungsbeiträgen zustehe.
Als Abrechnungszeitraum werden die Jahre 2024 und 2025 genannt.
Angebliche Rückzahlung von 387,44 Euro
Mit einem konkreten Betrag soll die Nachricht offenbar besonders glaubwürdig wirken. Angeblich stehen dem Empfänger 387,44 Euro zu.
Damit das Geld ausgezahlt werden könne, müsse lediglich die aktuelle Bankverbindung bestätigt werden. Dazu enthält die Nachricht einen Link zu einem vermeintlich „gesicherten Online-Portal“.
Genau dieser Schritt ist gefährlich: Empfänger sollen dazu gebracht werden, über einen Link aus der E-Mail sensible Daten einzugeben.
Betrüger setzen Empfänger mit 30-Tage-Frist unter Druck
Zusätzlich baut die Nachricht erheblichen Zeitdruck auf.
Die angebliche Beitragserstattung müsse innerhalb von 30 Tagen beantragt werden. Danach erlösche der Anspruch, eine erneute Antragstellung sei nicht mehr möglich.
Eine solche Frist soll verhindern, dass Empfänger die Nachricht in Ruhe überprüfen. Stattdessen entsteht der Eindruck, schnell handeln zu müssen, um mehrere Hundert Euro nicht zu verlieren.
Mehrere typische Phishing-Merkmale
Die Nachricht weist gleich mehrere Warnzeichen auf. Dazu gehören eine unpersönliche Anrede und eine unseriös wirkende Absenderadresse. Hinzu kommen die überraschende Ankündigung einer Geldrückzahlung und die Aufforderung, Bankdaten über einen Link zu bestätigen.
Auch die Formulierung vom angeblich „gesicherten Online-Portal“ sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein Link in einer E-Mail kein Beleg für die Echtheit der dahinterstehenden Internetseite ist.
Besonders auffällig ist zudem die Kombination aus versprochenem Geld und einer angeblich unumkehrbaren Frist.
Link in der E-Mail nicht anklicken
Empfänger sollten auf die Nachricht nicht antworten und den enthaltenen Link nicht verwenden. Die E-Mail kann stattdessen unbeantwortet in den Spam-Ordner verschoben werden.
Wer Informationen zu seinem persönlichen Rentenversicherungskonto benötigt, sollte die Deutsche Rentenversicherung ausschließlich über deren bekannte offizielle Zugangswege aufrufen – und nicht über einen Link aus einer unerwarteten Nachricht.
Bankdaten bereits eingegeben? Schnell reagieren
Wer dem Link bereits gefolgt ist und dort Bank-, Zugangs- oder andere persönliche Daten eingegeben hat, sollte den Vorgang ernst nehmen.
Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt davon ab, welche Informationen übermittelt wurden. Bei weitergegebenen Bank- oder Zugangsdaten sollte insbesondere geprüft werden, ob die eigene Bank beziehungsweise der betroffene Dienst unverzüglich informiert werden muss. Verdächtige Kontobewegungen sollten aufmerksam kontrolliert werden.
Auch die Phishing-Mail selbst sollte zunächst als Beweismittel gesichert werden.
Die angeblichen 387,44 Euro sind der Köder
Die Masche setzt auf ein wirkungsvolles Zusammenspiel: Eine unerwartete Rückzahlung weckt Interesse, der konkrete Betrag von 387,44 Euro schafft Glaubwürdigkeit und die 30-Tage-Frist erzeugt Handlungsdruck. Anschließend sollen die Bankdaten über einen Link bestätigt werden.
Genau an diesem Punkt sollten Empfänger abbrechen.