Der Fund einer ungewöhnlichen Drohne in der Nähe des Bundeswehr-Fliegerhorstes Wunstorf bekommt eine neue sicherheitspolitische Dimension. Die Bundesanwaltschaft prüft inzwischen, ob ein Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Drohnenanschlag am Flughafen Leipzig/Halle Anfang August bestehen könnte.
Allerdings ist eine wichtige Klarstellung notwendig: Entgegen ersten Berichten hat der Generalbundesanwalt die Ermittlungen im Fall Wunstorf nach aktuellem Stand nicht übernommen. Die Behörde prüft vielmehr einen möglichen Zusammenhang mit dem Leipziger Verfahren. Die Untersuchungen in Niedersachsen laufen weiterhin beim Landeskriminalamt.
Drohne nahe wichtigem Bundeswehrstandort gefunden
Die beschädigte Drohne wurde Anfang der Woche auf einem Feld beziehungsweise in einem schwer zugänglichen Gebiet östlich des Steinhuder Meeres gefunden. Polizeikräfte durchsuchten anschließend das weitläufige Gelände nach weiteren Teilen und möglichen Hinweisen auf den Eigentümer oder Piloten.
Der Fundort ist sicherheitsrelevant. In der Nähe befindet sich der Fliegerhorst Wunstorf, auf dem die deutsche A400M-Flotte stationiert ist. Der Standort gehört damit zu den wichtigsten Stützpunkten für den militärischen Lufttransport der Bundeswehr. Die Drohnenteile wurden allerdings nicht unmittelbar auf dem Militärgelände gefunden.
Ist es dasselbe Drohnenmodell wie in Leipzig?
Genau diese Frage beschäftigt die Ermittler.
Nach Informationen aus Sicherheitskreisen soll die bei Wunstorf gefundene Drohne demselben Modell beziehungsweise derselben Bauweise entsprechen wie eine Drohne aus dem Leipziger Fall. Besonders auffällig ist demnach ein Bauteil, das aus einem 3D-Drucker stammen soll.
Das ist ein wichtiges Indiz für die Ermittler, aber noch kein Beweis dafür, dass beide Vorfälle von denselben Personen organisiert wurden.
Bislang wurden an den bei Wunstorf gefundenen Teilen außerdem keine Hinweise auf Sprengstoff festgestellt. Die Teile werden kriminaltechnisch untersucht. Dabei dürfte unter anderem geprüft werden, ob sich DNA, Fingerabdrücke oder andere verwertbare Spuren sichern lassen.
Bundesanwaltschaft prüft mögliche Verbindung
Der Generalbundesanwalt führt bereits die Ermittlungen zum Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle. Deshalb ist von besonderem Interesse, ob technische oder personelle Verbindungen zwischen den beiden Fällen bestehen.
Die Situation muss derzeit klar unterschieden werden: Im Leipziger Fall ermittelt der Generalbundesanwalt. Im Fall Wunstorf wird bislang geprüft, ob eine Verbindung zu diesem Verfahren besteht.
Warum der Vergleich mit Leipzig so brisant ist
Am Flughafen Leipzig/Halle war Anfang August eine mit Sprengstoff präparierte Drohne entdeckt worden. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand bestand der Verdacht eines gezielten Anschlags.
Im Zusammenhang mit diesem Fall wurden zwei Hauptverdächtige bekannt: ein belarussischer und ein russischer Staatsangehöriger. Den bisherigen Ermittlungen zufolge wird eine mögliche Verbindung zum russischen Militärgeheimdienst GRU untersucht.
Gerade deshalb erhält eine möglicherweise ähnlich konstruierte Drohne in der Nähe eines bedeutenden Bundeswehrstandortes besondere Aufmerksamkeit.
War der Fliegerhorst Wunstorf das Ziel?
Das ist derzeit nicht nachgewiesen.
Allein die Nähe zum Fliegerhorst reicht nicht aus, um daraus einen geplanten Spionage- oder Sabotageeinsatz abzuleiten. Noch ist beispielsweise nicht öffentlich geklärt, von wo die Drohne gestartet wurde, welchen Kurs sie flog und welches konkrete Ziel der Pilot möglicherweise verfolgte.
Auch ein möglicher Ausspähversuch muss deshalb derzeit als Verdacht und nicht als festgestellte Tatsache bezeichnet werden.
Technische Untersuchung könnte entscheidend werden
Besonders wichtig dürfte nun der Vergleich der Drohne mit den Fluggeräten aus Leipzig sein. Untersucht werden können unter anderem Elektronik, Steuerungssysteme, Motoren, Akkus, Speicher, Funktechnik und die offenbar verwendeten 3D-Druck-Komponenten.
Sollten sich dabei ungewöhnliche und spezifische Übereinstimmungen feststellen lassen, könnte dies den Verdacht eines gemeinsamen Ursprungs verstärken.
Nach dem derzeit bekannten Stand lässt sich deshalb festhalten: Zwischen dem Drohnenfund bei Wunstorf und dem Leipziger Fall gibt es auffällige Parallelen. Dass hinter beiden Vorgängen dieselben Täter oder Auftraggeber stehen, ist bislang jedoch nicht bewiesen.