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Leipziger Straße Projekt UG: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Meiningen hat den Antrag der Leipziger Straße Projekt UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1 IN 53/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren eingetragenen Sitz am Neumarkt 10 in 04109 Leipzig. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 33831 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Marcus Böhm vertreten.

Der Beschluss wurde am 9. September 2026 durch das Amtsgericht Meiningen bekannt gemacht.

Vermögen reicht nicht für ein Insolvenzverfahren

Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass zwar ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorlag, das voraussichtlich vorhandene Vermögen aber nicht ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Dazu gehören insbesondere die Gerichtskosten sowie die Vergütung und Auslagen eines Insolvenzverwalters.

Da offenbar auch kein ausreichender Kostenvorschuss gezahlt wurde, kam es nicht zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Damit findet grundsätzlich keine geordnete Verwertung des Gesellschaftsvermögens und keine gemeinschaftliche Verteilung an die Gläubiger unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters statt.

Die Abweisung mangels Masse sagt nicht aus, dass keine Schulden oder Insolvenzgründe bestehen. Sie bedeutet vielmehr, dass nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden ist, um überhaupt ein eröffnetes Insolvenzverfahren durchführen zu können.

Projektentwicklung, Immobilienhandel und Beteiligungen

Die Leipziger Straße Projekt UG war im Immobilien- und Beteiligungsbereich tätig. Gegenstand des Unternehmens waren die Projektentwicklung und Beratung bei Immobilienvorhaben, der An- und Verkauf von Grundbesitz sowie das Halten, Kaufen und Verkaufen von Unternehmensanteilen.

Das mögliche Geschäftsfeld umfasste damit mehrere Bereiche:

  • Prüfung und Entwicklung von Grundstücken und Immobilien,
  • Vorbereitung von Bau- oder Sanierungsvorhaben,
  • Beratung bei Immobilienprojekten,
  • Erwerb und Weiterverkauf von Grundstücken,
  • Halten eigener Immobilienwerte und
  • Erwerb beziehungsweise Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen.

Die Gesellschaft konnte danach sowohl als Immobilienprojektentwicklerin als auch als Beteiligungs- oder Objektgesellschaft auftreten. Der eingetragene Unternehmensgegenstand belegt allerdings nur, welche Tätigkeiten rechtlich zulässig waren. Er sagt nicht aus, welche Grundstücke, Projekte oder Beteiligungen tatsächlich zum Vermögen der Gesellschaft gehörten.

Konkretes Immobilienprojekt nicht feststellbar

Der Firmenname „Leipziger Straße Projekt“ lässt vermuten, dass die Gesellschaft ursprünglich für ein bestimmtes Immobilienvorhaben an einer Leipziger Straße gegründet wurde. Eine Leipziger Straße gibt es jedoch in zahlreichen deutschen Städten. Aus der Firmenbezeichnung allein kann deshalb kein bestimmtes Grundstück oder Bauprojekt abgeleitet werden.

Öffentlich zugängliche Informationen ermöglichen keine belastbare Zuordnung zu einem konkreten Objekt. Auch Angaben zu verwirklichten Bauvorhaben, Grundstückskäufen, Verkäufen oder aktuell gehaltenen Immobilien sind nicht feststellbar.

Der Geschäftssitz am Neumarkt 10 in Leipzig befindet sich in zentraler Innenstadtlage im Bereich des historischen Zentralmessepalasts. Daraus folgt jedoch nicht, dass die Gesellschaft Eigentümerin dieses Gebäudes war oder dort ein eigenes Immobilienprojekt entwickelte. Bei der Anschrift kann es sich ebenso um einen Büro-, Verwaltungs- oder Zustellsitz gehandelt haben.

Zuletzt wurde Geschäftsführer Marcus Böhm unter einer Anschrift im Ortsteil Piesau der Stadt Neuhaus am Rennweg geführt. Weshalb das Amtsgericht Meiningen für das Insolvenzverfahren zuständig ist, obwohl die Gesellschaft im Handelsregister mit Sitz in Leipzig eingetragen ist, wird in der Bekanntmachung nicht erläutert. Für die insolvenzgerichtliche Zuständigkeit kann neben dem Registereintrag insbesondere der tatsächliche Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit maßgeblich sein.

Folgen für die Gesellschaft und ihre Gläubiger

Mit der rechtskräftigen Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse wird die Gesellschaft grundsätzlich kraft Gesetzes aufgelöst. Anschließend kann ein Löschungsverfahren im Handelsregister folgen. Sollte noch verteilbares Vermögen vorhanden sein, müsste dieses außerhalb eines eröffneten Insolvenzverfahrens abgewickelt werden.

Für Gläubiger ist eine Abweisung mangels Masse regelmäßig besonders nachteilig. Sie erhalten keinen Insolvenzverwalter als zentralen Ansprechpartner und können ihre Forderungen nicht zu einer Insolvenztabelle anmelden. Stattdessen müssen sie prüfen, ob eine individuelle Zwangsvollstreckung noch Aussicht auf Erfolg bietet. Die gerichtliche Feststellung, dass nicht einmal genügend Vermögen für die Verfahrenskosten vorhanden ist, spricht allerdings häufig gegen nennenswerte Vollstreckungsmöglichkeiten.

Aus der Veröffentlichung gehen weder die Höhe der Verbindlichkeiten noch die Zahl der Gläubiger oder die konkreten Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten hervor. Ebenso bleibt offen, ob die Leipziger Straße Projekt UG zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags noch Grundstücke, Beteiligungen oder laufende Immobilienprojekte besaß.

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