Bei der VARTA Aktiengesellschaft und drei weiteren Gesellschaften der VARTA-Gruppe hat das Amtsgericht Stuttgart am 11. September 2026 weitreichende insolvenzrechtliche Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Betroffen sind neben der VARTA AG die VARTA Microbattery GmbH, VARTA Micro Production GmbH und VARTA Storage GmbH.
Besonders einschneidend ist die Entscheidung, den Gesellschaften ein allgemeines Verfügungsverbot aufzuerlegen. Damit dürfen sie grundsätzlich nicht mehr selbst über ihr Vermögen verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen.
Die Beschlüsse wurden am 11. September 2026 jeweils um 11:00 Uhr gefasst.
VARTA Aktiengesellschaft – Aktenzeichen 6 IN 1384/26
Über das Vermögen der VARTA Aktiengesellschaft, VARTA Platz 1, 73479 Ellwangen, läuft beim Amtsgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 6 IN 1384/26 ein Insolvenzeröffnungsverfahren aufgrund eines Eigenantrags.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Ulm unter HRB 728059 eingetragen und wird durch die Vorstände Rolf Glessing, Michael Ostermann und Sebastian Rudow vertreten.
Das Gericht hat der VARTA AG ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen ging damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tobias Wahl aus Stuttgart bestellt.
Der Gesellschaft ist insbesondere untersagt, selbst über ihre Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Der vorläufige Insolvenzverwalter darf Bankguthaben und sonstige Forderungen einziehen sowie eingehende Gelder entgegennehmen.
Auch Schuldner der VARTA AG dürfen nicht mehr unmittelbar an die Gesellschaft zahlen, sondern müssen die gerichtliche Anordnung beachten und Zahlungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft werden grundsätzlich untersagt beziehungsweise bereits begonnene Maßnahmen einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Gerichtlich anhängige Zivilrechtsstreitigkeiten werden aufgrund der angeordneten Wirkungen des § 240 ZPO unterbrochen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter soll außerdem als Sachverständiger prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, ob das vorhandene Vermögen die Verfahrenskosten deckt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
VARTA Microbattery GmbH – Aktenzeichen 6 IN 1383/26
Ebenfalls betroffen ist die VARTA Microbattery GmbH, VARTA Platz 1, 73479 Ellwangen.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Ulm unter HRB 725931 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Rolf Glessing, Sebastian Rudow, Torsten Schmerer und Fabian Stock vertreten.
Das Insolvenzeröffnungsverfahren wird beim Amtsgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 6 IN 1383/26 geführt. Auch hier handelt es sich um einen Antrag der Gesellschaft auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen.
Das Gericht verhängte ebenfalls ein allgemeines Verfügungsverbot. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis ging auf den zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellten Rechtsanwalt Tobias Wahl über.
Auch die VARTA Microbattery GmbH darf damit insbesondere nicht mehr selbst über Bankkonten und Außenstände verfügen. Drittschuldner dürfen Zahlungen nicht mehr unmittelbar an die Gesellschaft leisten.
Zwangsvollstreckungen werden grundsätzlich gestoppt und anhängige Zivilrechtsstreitigkeiten unterbrochen.
Tobias Wahl soll zudem die wirtschaftliche Situation untersuchen und insbesondere prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Möglichkeiten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
VARTA Micro Production GmbH – Aktenzeichen 6 IN 1385/26
Bei der VARTA Micro Production GmbH, Nürnberger Straße 64–65, 86720 Nördlingen, hat das Gericht ebenfalls die Sicherungsmaßnahmen verschärft.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Augsburg unter HRB 32477 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Sebastian Rudow vertreten.
Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 6 IN 1385/26.
Mit Beschluss vom 11. September 2026 wurde auch der VARTA Micro Production GmbH ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Damit ging die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Eine Besonderheit besteht darin, dass bei dieser Gesellschaft bereits zuvor Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden waren. Das Amtsgericht Stuttgart stellt ausdrücklich fest, dass die mit Beschluss vom 24. Juli 2026 angeordneten vorläufigen Maßnahmen und sonstigen Anordnungen im Übrigen fortgelten.
Auch bei dieser Gesellschaft werden gerichtlich anhängige Zivilrechtsstreitigkeiten aufgrund der Wirkungen des § 240 ZPO unterbrochen.
VARTA Storage GmbH – Aktenzeichen 6 IN 1386/26
Die vierte betroffene Gesellschaft ist die VARTA Storage GmbH, ebenfalls mit Anschrift Nürnberger Straße 64–65, 86720 Nördlingen.
Sie ist beim Amtsgericht Augsburg unter HRB 27028 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Donny George, Julian Lindörfer und Michael Ostermann vertreten.
Das Verfahren wird beim Amtsgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 6 IN 1386/26 geführt.
Auch der VARTA Storage GmbH wurde am 11. September 2026 ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Gesellschaftsvermögen liegt damit beim vorläufigen Insolvenzverwalter.
Wie bei der VARTA Micro Production GmbH bestanden bereits vor dem aktuellen Beschluss vorläufige Maßnahmen. Die mit Beschluss vom 24. Juli 2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen und sonstigen Anordnungen bleiben ausdrücklich bestehen.
Auch hier entfaltet die Entscheidung die Wirkungen des § 240 ZPO und führt damit zur Unterbrechung gerichtlich anhängiger Zivilrechtsstreitigkeiten.
Allgemeines Verfügungsverbot ist eine weitreichende Sicherungsmaßnahme
Bemerkenswert ist insbesondere die Form der jetzt angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Bei einem bloßen Zustimmungsvorbehalt kann die Geschäftsführung grundsätzlich weiter handeln, benötigt für bestimmte Verfügungen jedoch die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Ein allgemeines Verfügungsverbot geht deutlich weiter: Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Insolvenzvermögen geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Bei der VARTA AG und der VARTA Microbattery GmbH ergibt sich aus den veröffentlichten Beschlüssen ausdrücklich, dass Rechtsanwalt Tobias Wahl als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt wurde und unter anderem Bankguthaben und Forderungen einziehen darf.
Bei der VARTA Micro Production GmbH und der VARTA Storage GmbH verweist das Gericht hinsichtlich der übrigen vorläufigen Maßnahmen auf die bereits am 24. Juli 2026 ergangenen Beschlüsse.
Noch keine endgültige Insolvenzeröffnung
Die Entscheidungen vom 11. September bedeuten noch nicht, dass die Insolvenzverfahren bereits endgültig eröffnet worden sind.
Alle vier Bekanntmachungen betreffen weiterhin das Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Gericht sichert zunächst das vorhandene Vermögen und prüft die Voraussetzungen für die weitere Durchführung der Verfahren.
Für die VARTA AG und die VARTA Microbattery GmbH hat das Gericht ausdrücklich auch eine Prüfung der Fortführungsaussichten angeordnet.
Damit hat sich die insolvenzrechtliche Situation innerhalb der VARTA-Gruppe am 11. September 2026 jedoch deutlich verschärft: Vier Gesellschaften dürfen nicht mehr eigenständig über ihr Vermögen verfügen.
Die vier Verfahren im Überblick
VARTA Aktiengesellschaft
Amtsgericht Stuttgart
Aktenzeichen: 6 IN 1384/26
Register: Amtsgericht Ulm, HRB 728059
Vorstände: Rolf Glessing, Michael Ostermann, Sebastian Rudow
Maßnahme: Allgemeines Verfügungsverbot
Vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Tobias Wahl
VARTA Microbattery GmbH
Amtsgericht Stuttgart
Aktenzeichen: 6 IN 1383/26
Register: Amtsgericht Ulm, HRB 725931
Geschäftsführer: Rolf Glessing, Sebastian Rudow, Torsten Schmerer, Fabian Stock
Maßnahme: Allgemeines Verfügungsverbot
Vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Tobias Wahl
VARTA Micro Production GmbH
Amtsgericht Stuttgart
Aktenzeichen: 6 IN 1385/26
Register: Amtsgericht Augsburg, HRB 32477
Geschäftsführer: Sebastian Rudow
Maßnahme: Allgemeines Verfügungsverbot; übrige Maßnahmen vom 24. Juli 2026 gelten fort
VARTA Storage GmbH
Amtsgericht Stuttgart
Aktenzeichen: 6 IN 1386/26
Register: Amtsgericht Augsburg, HRB 27028
Geschäftsführer: Donny George, Julian Lindörfer, Michael Ostermann
Maßnahme: Allgemeines Verfügungsverbot; übrige Maßnahmen vom 24. Juli 2026 gelten fort