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ARTIX Energiesysteme GmbH – Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Rottweil hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ARTIX Energiesysteme GmbH mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 8 IN 31/26 geführt.

Der Beschluss datiert vom 7. September 2026.

Unternehmen und Geschäftstätigkeit

Die ARTIX Energiesysteme GmbH hat ihre Geschäftsanschrift in der Marienbergstraße 6A, 38122 Braunschweig.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 775489 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Jose Manuel Coelho Da Silva Goncalves vertreten.

Gegenstand des Unternehmens ist die Forschung, Entwicklung und Herstellung von Energiespeichersystemen. Die Gesellschaft ist damit im Bereich der Entwicklung und Produktion von Technologien zur Speicherung von Energie tätig.

Gläubiger hatte Insolvenzantrag gestellt

Aus der gerichtlichen Bekanntmachung geht hervor, dass das Insolvenzverfahren nicht von der ARTIX Energiesysteme GmbH selbst beantragt wurde. Es handelte sich vielmehr um einen Gläubigerantrag.

Das Amtsgericht Rottweil entschied, diesen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen.

Abweisung mangels Masse

Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das reguläre Insolvenzverfahren nicht eröffnet wird, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Damit unterscheidet sich die Entscheidung wesentlich von einer vorläufigen Insolvenzverwaltung oder einer späteren Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Die Abweisung mangels Masse ist für Gläubiger besonders bedeutsam, weil gerade kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, in dem Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet und vorhandene Vermögenswerte nach den Regeln der Insolvenzordnung verteilt werden könnten.

Entscheidung kann noch angefochten werden

Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde möglich. Dafür gilt grundsätzlich eine Notfrist von zwei Wochen. Maßgeblich für den Beginn der Frist sind die gesetzlichen Regelungen über Verkündung, Zustellung beziehungsweise die wirksame öffentliche Bekanntmachung.

Unternehmen: ARTIX Energiesysteme GmbH
Geschäftsanschrift: Marienbergstraße 6A, 38122 Braunschweig
Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart, HRB 775489
Geschäftsführer: Jose Manuel Coelho Da Silva Goncalves
Geschäftstätigkeit: Forschung, Entwicklung und Herstellung von Energiespeichersystemen
Insolvenzgericht: Amtsgericht Rottweil
Aktenzeichen: 8 IN 31/26
Beschluss: 7. September 2026
Antragsteller: Gläubiger
Entscheidung: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

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