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Flugzeugreparaturen Ralf Kohnen GmbH: Vergütung für Nachtragsverteilung festgesetzt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im seit 2012 laufenden Insolvenzverfahren über das Vermögen der Flugzeugreparaturen Ralf Kohnen GmbH hat das Amtsgericht Mönchengladbach eine weitere Entscheidung getroffen. Das Gericht setzte die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters für eine Nachtragsverteilung fest.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 45 IN 62/12 geführt. Als Sitz beziehungsweise frühere Geschäftsanschrift der Gesellschaft ist der Siemensweg 1, 41844 Wegberg, angegeben. Im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach ist das Unternehmen unter HRB 12638 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch Geschäftsführer Ralf Werner Kohnen.

Bei der Bekanntmachung vom 8. September 2026 handelt es sich nicht um eine neue Insolvenz und auch nicht um die erstmalige Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Die Gesellschaft wurde bereits 2012 infolge der damaligen Insolvenzeröffnung aufgelöst. Die aktuelle Entscheidung betrifft ausschließlich die Vergütung für eine spätere Nachtragsverteilung.

Nachträglich 12.741,87 Euro zur Insolvenzmasse gelangt

Grundlage der Vergütungsentscheidung ist eine nachträglich vereinnahmte Insolvenzmasse von 12.741,87 Euro. Das Gericht hält für die Durchführung der Nachtragsverteilung eine Vergütung von 25 Prozent dieses Betrages für angemessen.

Rechnerisch entsprechen 25 Prozent der nachträglich vereinnahmten Masse 3.185,47 Euro. Ob dieser Betrag noch um Auslagen und Umsatzsteuer ergänzt wird, lässt sich der auszugsweise veröffentlichten Entscheidung nicht abschließend entnehmen. Das Gericht hat die endgültig festgesetzten Einzelbeträge in der öffentlichen Bekanntmachung nicht vollständig wiedergegeben.

Eine Nachtragsverteilung wird angeordnet, wenn nach der regulären Verwertung und Verteilung noch Vermögenswerte der insolventen Gesellschaft auftauchen oder weitere Beträge zur Insolvenzmasse fließen. Dabei kann es sich beispielsweise um verspätet eingezogene Forderungen, Steuererstattungen, Vergleichszahlungen oder andere erst später verfügbare Vermögenswerte handeln.

Aus welcher konkreten Quelle die 12.741,87 Euro im vorliegenden Fall stammen, wird in der Bekanntmachung nicht erläutert. Der Betrag steht daher nicht automatisch vollständig für eine Auszahlung an die Gläubiger zur Verfügung. Zunächst sind die gerichtlich festgesetzte Vergütung, Auslagen und gegebenenfalls weitere Kosten abzuziehen. Nur ein danach verbleibender Betrag kann nach den insolvenzrechtlichen Regeln zusätzlich verteilt werden.

Spezialbetrieb für Reparaturen an Flugzeugstrukturen

Die Flugzeugreparaturen Ralf Kohnen GmbH war kein allgemeiner Kraftfahrzeug-Reparaturbetrieb. Der tatsächliche Schwerpunkt lag auf technischen Arbeiten an Luftfahrzeugen.

Das Unternehmen unterstützte Fluggesellschaften bei der sogenannten Base und Line Maintenance. Unter Line Maintenance werden üblicherweise Kontrollen und Reparaturen verstanden, die während des laufenden Flugbetriebs beziehungsweise zwischen einzelnen Flügen ausgeführt werden. Die Base Maintenance umfasst dagegen umfangreichere Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, für die ein Flugzeug regelmäßig länger in einem Wartungsbetrieb verbleibt.

Die Flugzeugreparaturen Ralf Kohnen GmbH war insbesondere auf Arbeiten an Flugzeugzellen und tragenden beziehungsweise äußeren Strukturen in Metallbauweise ausgerichtet. Dazu gehörten Reparaturen und Änderungen an Blechen, Verkleidungen und anderen metallischen Bauteilen. Ergänzend umfasste der Unternehmensgegenstand den Handel mit Fahrzeug- und Luftfahrzeugersatzteilen sowie damit verbundene Dienstleistungen.

Für die Arbeiten standen am Standort Wegberg nach früheren Unternehmensangaben rund 1.600 Quadratmeter Hallenfläche und etwa 100 Quadratmeter Bürofläche zur Verfügung. Das Unternehmen war somit als spezialisierter technischer Dienstleister für Fluggesellschaften und andere Luftfahrtunternehmen aufgestellt.

Arbeitnehmerüberlassung für Luftfahrt-Fachkräfte

Ein weiterer Teil des Geschäftsmodells war die Überlassung von Fachpersonal. Seit Juni 2008 verfügte die Gesellschaft über eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Diese war von der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit ausgestellt worden.

Damit konnte das Unternehmen eigenes Personal zeitlich begrenzt bei Fluggesellschaften oder anderen Wartungsunternehmen einsetzen. Gerade in der Luftfahrtwartung werden spezialisierte Techniker und Metallbauer teilweise projektbezogen oder zur Abdeckung vorübergehenden Personalbedarfs eingesetzt.

Geschäftsbetrieb von anderem Unternehmen übernommen

Die frühere Geschäftstätigkeit der Flugzeugreparaturen Ralf Kohnen GmbH lebt am Standort Wegberg offenbar in anderer gesellschaftsrechtlicher Form weiter. Der Luftfahrtwartungsanbieter ACC Columbia Jet Service gibt an, die Flugzeugreparaturen Ralf Kohnen GmbH übernommen und auf dieser Grundlage einen eigenen Bereich für Blecharbeiten, Strukturreparaturen und Modifikationen aufgebaut zu haben.

Am früheren Standort Siemensweg 1 in Wegberg werden heute über die ACC-Columbia-Gruppe Leistungen im Bereich Komponenten-, Blech- und Strukturarbeiten angeboten. Dazu gehören Reparaturen und Änderungen an Flugzeugstrukturen. Der Standort ist Teil eines größeren europäischen Wartungsnetzes für Geschäftsflugzeuge.

Dieser heutige Betrieb ist rechtlich von der seit 2012 insolventen Flugzeugreparaturen Ralf Kohnen GmbH zu unterscheiden. Die aktuelle gerichtliche Bekanntmachung betrifft ausschließlich die alte Gesellschaft und deren weiterhin abzuwickelndes Insolvenzverfahren.

Insolvenzverfahren nach mehr als 14 Jahren noch nicht vollständig beendet

Dass auch viele Jahre nach der Insolvenzeröffnung noch Vermögenswerte auftauchen und verteilt werden, ist rechtlich möglich. Forderungen, Prozesse oder andere Vermögenspositionen können erst lange nach der ursprünglichen Verwertung geklärt werden. Eine Nachtragsverteilung ermöglicht es, solche Beträge nachträglich in das Verfahren einzubeziehen.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Mönchengladbach zeigt daher keinen neu entstandenen wirtschaftlichen Zusammenbruch an. Sie ist vielmehr ein weiterer Schritt bei der finanziellen Abwicklung der bereits seit 2012 insolventen und aufgelösten Flugzeugreparaturen Ralf Kohnen GmbH.

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