Eine drastische Erhöhung der Fernwärmekosten beschäftigt nun die Verbraucherschützer: Die Verbraucherzentrale hat eine Sammelklage gegen E.ON eingereicht. Hintergrund sind erhebliche Preissteigerungen bei Fernwärmekunden. Nach den vorliegenden Angaben sind rund 7.500 Kundinnen und Kunden betroffen.
Wie drastisch die Belastung ausfallen kann, zeigt der Fall eines Kunden, dessen monatlicher Abschlag sich innerhalb kurzer Zeit vervierfachte. Die hohen Forderungen liegen inzwischen mehrere Jahre zurück – doch der Streit über die damaligen Preise ist noch nicht beendet.
Fernwärme-Abschlag vervierfacht sich
Vor rund vier Jahren kam für einen betroffenen Kunden die böse Überraschung: Sein monatlicher Abschlag für Fernwärme stieg auf das Vierfache des bisherigen Betrags.
Gerade Fernwärmekunden befinden sich dabei in einer besonderen Situation. Anders als etwa beim Strom- oder Gasbezug können Bewohner eines an ein bestimmtes Fernwärmenetz angeschlossenen Gebäudes den Versorger in der Regel nicht einfach wechseln.
Umso wichtiger ist die Frage, auf welcher Grundlage Preise angepasst werden und ob die dafür verwendeten Vertrags- und Preisänderungsmechanismen rechtlich zulässig sind.
Rund 7.500 Kunden betroffen
Der Streit beschränkt sich offenbar nicht auf einen einzelnen Haushalt. Nach den vorliegenden Angaben geht es um etwa 7.500 Kundinnen und Kunden.
Die Verbraucherzentrale will die Angelegenheit deshalb im Rahmen einer Sammelklage klären lassen. Ein solches Verfahren kann für Verbraucher von großer Bedeutung sein, weil zentrale rechtliche Fragen gebündelt gerichtlich geklärt werden können, anstatt dass jeder Betroffene zunächst allein gegen das Unternehmen vorgehen muss.
Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob Kunden möglicherweise zu viel für ihre Fernwärme bezahlen mussten und welche Ansprüche sich daraus ergeben könnten.
Hohe Nachzahlungen können Haushalte stark belasten
Eine Vervierfachung eines monatlichen Abschlags ist für private Haushalte eine erhebliche finanzielle Veränderung. Besonders problematisch wird es, wenn Verbraucher ihre Heizkosten kurzfristig kaum beeinflussen oder ihren Anbieter nicht wechseln können.
Fernwärmepreise setzen sich aus unterschiedlichen Bestandteilen zusammen. In den Verträgen sind häufig Preisänderungsklauseln vorgesehen, nach denen sich die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen verändern können. Ob solche Klauseln und ihre konkrete Anwendung rechtmäßig sind, kann jedoch Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen werden.
Sammelklage könnte grundsätzliche Bedeutung bekommen
Für die Betroffenen dürfte deshalb entscheidend sein, wie die Gerichte die beanstandeten Preisänderungen bewerten. Sollte sich herausstellen, dass bestimmte Forderungen nicht rechtmäßig waren, könnte sich daraus die Frage nach möglichen Rückzahlungen ergeben.
Umgekehrt bedeutet die Einreichung einer Sammelklage noch nicht, dass die erhobenen Ansprüche bereits gerichtlich bestätigt sind. Das Verfahren dient gerade dazu, die strittigen Rechtsfragen zu klären.
Für die rund 7.500 betroffenen Fernwärmekunden könnte das Ergebnis dennoch erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Aus einer ungewöhnlich hohen Heizkostenrechnung ist damit ein Rechtsstreit geworden, der weit über einen einzelnen Haushalt hinausreicht.