Die Centuria 103 GmbH mit Sitz am Katharinenberg 12, 18439 Stralsund, befindet sich in einem Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Stralsund unter dem Aktenzeichen 91 IN 448/26 geführt.
Die Gesellschaft beantragte selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen. Das Amtsgericht Stralsund ordnete daraufhin am 10. September 2026 Sicherungsmaßnahmen an und bestellte Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Brinkstraße 20, 17489 Greifswald, zum vorläufigen Insolvenzverwalter.
Die Centuria 103 GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 242883 B eingetragen. Geschäftsführer ist Olaf Piepkorn. Als Verfahrensbevollmächtigter wird Rechtsanwalt Dr. Karsten Klotz aus Berlin genannt.
Gesellschaft darf nicht mehr allein über ihr Vermögen verfügen
Verfügungen der Centuria 103 GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das gilt insbesondere für Bankkonten und offene Forderungen.
Dr. Sponagel ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen, eingehende Zahlungen entgegenzunehmen und hierfür Sonderkonten einzurichten. Mieter, Käufer und andere Geschäftspartner, die der Gesellschaft Geld schulden, dürfen grundsätzlich nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zahlen. Eine Zahlung an die Centuria 103 GmbH ist lediglich mit seiner Zustimmung zulässig.
Neue Zwangsvollstreckungen in bewegliches Vermögen sind vorläufig untersagt; bereits begonnene Maßnahmen werden eingestellt. Vollstreckungen in Grundstücke oder andere unbewegliche Vermögenswerte sind von dieser Anordnung ausgenommen. Gerade bei einer Immobiliengesellschaft ist diese Einschränkung von Bedeutung, weil Grundbesitz damit nicht automatisch vor sämtlichen Vollstreckungsmaßnahmen geschützt ist.
Breites Tätigkeitsfeld rund um Immobilien
Der Unternehmensgegenstand der Centuria 103 GmbH umfasst den An- und Verkauf von Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Die Gesellschaft durfte Grundstücke entwickeln, bebauen und nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufteilen.
Darüber hinaus konnte sie sich an weiteren Immobilien-Projektgesellschaften beteiligen, eigene und fremde Objekte bewirtschaften und verwalten sowie Wohnungen und Gewerberäume vermieten. Erlaubnispflichtige Bankgeschäfte nach dem Kreditwesengesetz waren ausdrücklich ausgeschlossen.
Damit war die Gesellschaft sowohl für Immobilienentwicklungen als auch für Bestandshaltung, Vermietung und Objektverwaltung vorgesehen. Der Registergegenstand lässt jedoch nicht erkennen, welche dieser Tätigkeiten tatsächlich ausgeübt wurden.
Konkretes Immobilienprojekt nicht öffentlich feststellbar
Die Bezeichnung „Centuria 103“ und die Einbindung in eine Reihe ähnlich benannter Gesellschaften sprechen dafür, dass das Unternehmen als Objekt- oder Projektgesellschaft gegründet wurde. Solche Gesellschaften werden häufig eingesetzt, um einzelne Grundstücke oder Immobilienprojekte rechtlich und wirtschaftlich voneinander zu trennen.
Unter der Anschrift Katharinenberg 12 in Stralsund sind neben der Centuria 103 GmbH weitere Immobiliengesellschaften registriert, darunter die Centuria 101 GmbH, die Centuria 102 GmbH und die Centuria Management GmbH. Auch diese Gesellschaften werden beziehungsweise wurden mit Geschäftsführer Olaf Piepkorn in Verbindung gebracht. Die gemeinsame Anschrift und die fortlaufende Nummerierung deuten auf eine zusammengehörende Unternehmensstruktur hin.
Welches konkrete Grundstück oder Bauvorhaben der Centuria 103 GmbH zugeordnet war, ließ sich anhand öffentlich zugänglicher Angaben jedoch nicht zuverlässig feststellen. Ebenso wenig sind belastbare Informationen über ein eigenes Immobilienportfolio, vermietete Wohnungen, Gewerbeflächen oder laufende Bauprojekte der Gesellschaft verfügbar.
Es wäre deshalb nicht gerechtfertigt, ihr ohne weitere Unterlagen ein bestimmtes Objekt oder Projekt zuzurechnen. Auch aus dem umfangreichen Registergegenstand kann nicht geschlossen werden, dass die Gesellschaft tatsächlich fremde Immobilien verwaltete oder einen größeren eigenen Bestand hielt.
Keine belegte Verbindung zur WVB Centuria GmbH
Neben den Stralsunder Gesellschaften existiert die bundesweit tätige WVB Centuria GmbH, die Wohn- und Gewerbeimmobilien für private und institutionelle Eigentümer verwaltet. Das Berliner Unternehmen gibt an, rund 8.300 Wohn- und Gewerbeeinheiten zu betreuen.
Trotz der übereinstimmenden Bezeichnung „Centuria“ ist eine gesellschaftsrechtliche Verbindung zwischen der WVB Centuria GmbH und der insolvenzbetroffenen Centuria 103 GmbH anhand der öffentlich verfügbaren Informationen nicht eindeutig belegt. Die Geschäftstätigkeit der WVB Centuria GmbH darf daher nicht ohne Weiteres der Centuria 103 GmbH zugerechnet werden.
Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht beschlossen
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht, dass das eigentliche Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll zunächst das Vermögen sichern und prüfen, ob ein Insolvenzgrund besteht und die vorhandenen Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichen.
Die gerichtliche Bekanntmachung enthält keine Angaben zur Höhe der Verbindlichkeiten, zur Zahl der Gläubiger oder zu den Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Auch bleibt offen, ob die Gesellschaft Grundstücke oder Gebäude besitzt und ob Mietverhältnisse betroffen sind.
Bestehende Mietverträge enden nicht allein durch die vorläufige Insolvenzverwaltung. Mieter sollten ihre Zahlungen jedoch nur noch entsprechend der gerichtlichen Anordnung und den Mitteilungen des vorläufigen Insolvenzverwalters leisten.
Über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und den weiteren Umgang mit möglichen Immobilien oder Projektbeteiligungen entscheidet das Amtsgericht Stralsund nach Abschluss der vorläufigen Prüfung.