Die ECI Economy Consulting & Immobilien UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Kram 14, 51491 Overath, erhält kein reguläres Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Köln hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 4. September 2026 mangels Masse abgewiesen.
Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 70c IN 133/26 geführt. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Köln unter der Handelsregisternummer HRB 105046 eingetragen und wird nach der Insolvenzbekanntmachung durch den Geschäftsführer Günther Volbach vertreten.
Unternehmen stellte selbst den Insolvenzantrag
Der Insolvenzantrag ging am 24. Juni 2026 beim Amtsgericht Köln ein. Es handelte sich um einen Eigenantrag der ECI Economy Consulting & Immobilien UG. Das Unternehmen hatte somit selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt.
Zur Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse beauftragte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Martin Plappert aus Engelskirchen als Sachverständigen. Dieser legte am 11. August 2026 sein schriftliches Gutachten vor.
Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Gesellschaft zwar ein Insolvenzgrund vor. Das noch vorhandene Vermögen reicht jedoch voraussichtlich nicht aus, um nach einer Verfahrenseröffnung wenigstens die Kosten des Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Ein ausreichender Kostenvorschuss wurde ebenfalls nicht geleistet.
Das Gericht wies den Antrag deshalb auf Grundlage von § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung mangels Masse ab. Die Verfahrenskosten muss die Gesellschaft tragen.
Immobilienverwaltung, Projektentwicklung und Beratung
Die Ende 2020 gegründete und 2021 in das Handelsregister eingetragene ECI Economy Consulting & Immobilien UG war dem Grundstücks- und Immobilienwesen zuzuordnen. Ihr Unternehmensgegenstand umfasste zunächst den Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung eigener Immobilien.
Diese Geschäfte durfte die Gesellschaft ausschließlich auf eigene Rechnung betreiben. Damit war sie ihrem Gesellschaftszweck nach insbesondere als Immobilienbestandsgesellschaft und Projektentwicklerin vorgesehen.
Zum Geschäftsfeld gehörten außerdem:
- Ankauf eigener Grundstücke und Gebäude,
- Verkauf eigener Immobilien,
- Verwaltung des eigenen Immobilienbestandes,
- Entwicklung und Planung von Immobilienprojekten,
- Beratung anderer Personen bei Immobiliengeschäften,
- Unterstützung bei der Abwicklung von Immobilienentwicklungsvorhaben,
- Immobilienmarketing und die Entwicklung von Vermarktungsmaßnahmen,
- allgemeine Werbe- und Beratungsleistungen im Immobilienbereich.
Der eingetragene Unternehmensgegenstand war damit breiter als eine reine Immobilienverwaltung. Die Gesellschaft durfte auch Projekte vorbereiten, Vermarktungskonzepte entwickeln und andere Beteiligte bei der Durchführung von Immobilienvorhaben beraten.
Keine erlaubnispflichtige Maklertätigkeit vorgesehen
Ausdrücklich ausgeschlossen waren Nachweis- und Vermittlungstätigkeiten sowie sämtliche Geschäfte, für die eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung erforderlich gewesen wäre.
Die ECI Economy Consulting & Immobilien UG durfte daher nach ihrem eingetragenen Gegenstand nicht als klassische Immobilienmaklerin auftreten. Sie sollte insbesondere keine Kauf- oder Mietverträge zwischen Eigentümern und Interessenten vermitteln und keine entsprechenden Abschlussgelegenheiten gegen Provision nachweisen.
Auch erlaubnispflichtige Tätigkeiten als Bauträger oder Baubetreuer waren vom Gesellschaftszweck ausgenommen. Die erlaubte Projektentwicklung musste sich deshalb auf eigene Immobilien oder auf nicht erlaubnispflichtige Beratungs- und Unterstützungsleistungen beschränken.
Tatsächliche Immobilienprojekte nicht öffentlich nachweisbar
Die öffentlich erkennbare Geschäftstätigkeit der ECI Economy Consulting & Immobilien UG blieb überschaubar. Die Gesellschaft wurde in Unternehmensverzeichnissen der Verwaltung von Grundstücken beziehungsweise dem Grundstücks- und Wohnungswesen zugeordnet. Teilweise wurde sie auch als Unternehmensberatung geführt.
Konkrete Immobilienbestände, Grundstückskäufe, Bauvorhaben oder abgeschlossene Projektentwicklungen lassen sich öffentlich jedoch nicht verlässlich feststellen. Ebenso finden sich keine belastbaren Angaben über größere Referenzprojekte, Auftraggeber oder ein öffentlich vermarktetes Immobilienportfolio.
Unter der mit der Gesellschaft in Verbindung gebrachten Internetadresse „eci-koeln.eu“ sind keine ausreichend überprüfbaren aktuellen Projekt- oder Leistungsangaben auffindbar. Eine eindeutige Feststellung, welche Immobilien die Gesellschaft tatsächlich erworben, entwickelt, verwaltet oder verkauft hat, ist deshalb anhand öffentlich zugänglicher Quellen nicht möglich.
Der umfangreiche Handelsregistergegenstand beschreibt nur, welche Tätigkeiten das Unternehmen rechtlich ausüben durfte. Er belegt nicht, dass alle genannten Geschäftsfelder tatsächlich betrieben wurden. Nach außen erkennbar war die ECI Economy Consulting & Immobilien UG vor allem als kleines Unternehmen für eigene Immobiliengeschäfte, immobilienbezogene Beratung und Marketingmaßnahmen.
Gegenstandswert sagt nichts über die Schuldenhöhe aus
Das Amtsgericht setzte den Gegenstandswert des Verfahrens auf bis zu 500 Euro fest. Dieser niedrige Wert ist ein weiteres Indiz dafür, dass kaum verwertbares Vermögen festgestellt wurde.
Er bedeutet aber nicht, dass die Gesellschaft nur Schulden von höchstens 500 Euro hatte. Der Gegenstandswert dient in erster Linie der Berechnung bestimmter Gerichtsgebühren. Die tatsächliche Höhe der offenen Forderungen wird in der Bekanntmachung nicht genannt.
Auch das Gutachten des Sachverständigen ist nicht vollständig veröffentlicht worden. Daher ist nicht bekannt, wie hoch die Schulden waren, welche Gläubiger betroffen sind und ob die Gesellschaft zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags noch Immobilien oder andere nennenswerte Vermögenswerte besaß.
Schlechte Aussichten für Gläubiger
Für die Gläubiger ist die Abweisung mangels Masse besonders problematisch. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, können sie ihre Forderungen nicht bei einem Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Es findet auch keine gemeinschaftliche Verwertung und Verteilung des Unternehmensvermögens statt.
Gläubiger können zwar grundsätzlich versuchen, ihre Forderungen selbst durchzusetzen. Wenn aber nach den gerichtlichen Feststellungen nicht einmal ausreichend Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist, sind die tatsächlichen Aussichten auf eine Zahlung meist gering.
Die ECI Economy Consulting & Immobilien UG wird durch die Entscheidung nicht sofort aus dem Handelsregister gelöscht. Die Abweisung mangels Masse führt jedoch grundsätzlich zur Auflösung der Gesellschaft. Nach der weiteren Abwicklung kann sie aus dem Handelsregister gelöscht werden, wenn kein verteilungsfähiges Vermögen mehr vorhanden ist.