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WBH Wohnungsbau Herzfelde GmbH: Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der WBH Wohnungsbau Herzfelde GmbH hat das Amtsgericht Frankfurt (Oder) die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Die Entscheidung erging am 4. September 2026.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3 IN 218/26 geführt. Die Gesellschaft hat ihren Firmensitz in der Rüdersdorfer Straße 13 im Ortsteil Herzfelde, 15378 Rüdersdorf bei Berlin. Sie ist beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) unter der Handelsregisternummer HRB 3233 FF eingetragen.

Vertreten wird das Unternehmen durch die Geschäftsführer Elena Genrihovna Jantke und Nikolaus Kaps.

Vorläufige Insolvenzverwaltung war im Juli angeordnet worden

Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hatte am 8. Juli 2026 um 9.30 Uhr zunächst die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der WBH Wohnungsbau Herzfelde GmbH angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jörg Wenzel aus Potsdam bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen waren nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Der Zustimmungsvorbehalt galt auch für die Einziehung von Forderungen und die Verwendung von Bankguthaben.

Schuldner des Unternehmens sollten Zahlungen nicht mehr unmittelbar an die WBH Wohnungsbau Herzfelde GmbH leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter durfte die entsprechenden Gelder auf einem Treuhandkonto entgegennehmen. Diese Maßnahmen sollten das vorhandene Vermögen bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag sichern.

Mit Beschluss vom 4. September 2026 wurden diese Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

Grund der Aufhebung wird nicht genannt

Aus der aktuellen Bekanntmachung geht nicht hervor, weshalb das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufgehoben hat. Die Aufhebung allein bedeutet deshalb nicht automatisch, dass das Insolvenzverfahren eröffnet oder beendet wurde.

Mögliche Gründe können beispielsweise eine Rücknahme oder Erledigung des Insolvenzantrags, die Abweisung des Antrags oder eine gesonderte gerichtliche Entscheidung über das Verfahren sein. Auch bei einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens enden die vorläufigen Sicherungsmaßnahmen und werden durch die Wirkungen des eröffneten Verfahrens ersetzt.

Welche dieser Möglichkeiten im Fall der WBH Wohnungsbau Herzfelde GmbH vorliegt, lässt sich aus dem vorliegenden Beschluss nicht feststellen. Dafür wäre eine weitere Bekanntmachung des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) erforderlich.

Es sollte daher derzeit weder von einer erfolgreichen Sanierung noch von einer Abweisung mangels Masse oder einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens gesprochen werden.

Immobilienunternehmen mit langer Geschichte

Die WBH Wohnungsbau Herzfelde GmbH besteht seit den 1990er-Jahren. Sie wurde ursprünglich im Januar 1993 gegründet und später beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingetragen. Das registrierte Stammkapital beträgt 51.000 Deutsche Mark.

Nikolaus Kaps ist bereits seit vielen Jahren Geschäftsführer der Gesellschaft. Elena Genrihovna Jantke wurde im Februar 2023 zusätzlich zur Geschäftsführerin bestellt.

Der Unternehmensgegenstand ist breit auf das Grundstücks- und Wohnungswesen ausgerichtet. Danach durfte die Gesellschaft unter anderem folgende Tätigkeiten ausführen:

  • Übernahme von Bauplanungen,
  • Tätigkeit als Bauträgerin,
  • Kauf und Verkauf von Grundstücken und Wohnungen,
  • Verwaltung von Immobilien,
  • Beratung bei Immobiliengeschäften,
  • Vermittlung beim Kauf und Verkauf von Immobilien,
  • Erstellung von Wirtschaftlichkeitsgutachten für Immobilien.

Die Gesellschaft war damit ursprünglich für den gesamten Ablauf eines Immobiliengeschäfts aufgestellt – von der Planung und Entwicklung über den An- und Verkauf bis zur Verwaltung und wirtschaftlichen Bewertung.

Zuletzt offenbar keine aktive Bauträgertätigkeit mehr

Nach den veröffentlichten Unternehmensangaben bestand die gegenwärtige Tätigkeit zuletzt lediglich in der Vermietung. Hinweise auf aktuell betriebene Neubauvorhaben oder größere Projektentwicklungen sind nicht erkennbar.

Die WBH Wohnungsbau Herzfelde GmbH wurde in Wirtschaftsdatenbanken zuletzt hauptsächlich der Vermietung und Verpachtung eigener oder geleaster Wohngrundstücke, Wohngebäude und Wohnungen zugeordnet. Damit hatte sich der tatsächliche Tätigkeitsschwerpunkt offenbar deutlich vom früheren Wohnungsbau und Bauträgergeschäft entfernt.

Die Bezeichnung „Wohnungsbau Herzfelde“ kann deshalb einen falschen Eindruck vermitteln. Nach den verfügbaren Informationen trat die Gesellschaft zuletzt vor allem als Vermieterin und nicht mehr als aktiv bauende Projektentwicklerin auf.

Vermietung von Wohnungen und Monteurzimmern

Die nach außen erkennbare Geschäftstätigkeit umfasste insbesondere die zeitweise Vermietung von Zimmern und Wohnungen. Die Gesellschaft bot entsprechende Unterkünfte auch für Monteure und andere vorübergehend in der Region beschäftigte Personen an.

In den veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde die WBH Wohnungsbau Herzfelde GmbH ausdrücklich als Vermieterin von Zimmern und Wohnungen bezeichnet. Grundlage des Geschäfts waren Beherbergungsverträge. Die Buchungen konnten telefonisch, schriftlich oder per E-Mail vorgenommen werden.

Nach diesen Bedingungen stellte die Gesellschaft gebuchte Zimmer zur Verfügung und berechnete die vereinbarten Übernachtungspreise. Möglich waren unter anderem Vorauszahlungen, Sicherheitsleistungen und Entschädigungen bei kurzfristigen Stornierungen. Die Regelungen ähnelten damit eher einer gewerblichen Kurzzeit- und Monteurzimmervermietung als einem klassischen langfristigen Wohnungsmietverhältnis.

Für die Vermietung wurde neben der Geschäftsanschrift eine eigene Ansprechpartnerin mit gesonderten Kontaktmöglichkeiten genannt. Die Geschäftsbedingungen lagen in deutscher und englischer Sprache vor. Das spricht dafür, dass sich das Angebot auch an Unternehmen und ausländische Arbeitskräfte richtete, die für begrenzte Zeit Unterkünfte in der Region benötigten.

Keine vollständige Objektliste öffentlich verfügbar

Welche Grundstücke, Wohngebäude, Wohnungen oder Zimmer tatsächlich zum Bestand der WBH Wohnungsbau Herzfelde GmbH gehörten, lässt sich öffentlich nicht vollständig feststellen.

Auch Angaben zur Zahl der vermieteten Einheiten, zu deren Standorten, zum wirtschaftlichen Wert des Immobilienbestandes und zu bestehenden Belastungen sind nicht öffentlich verfügbar. Deshalb kann aus der Insolvenzbekanntmachung nicht abgeleitet werden, ob das Unternehmen über werthaltigen Grundbesitz verfügt oder ob Immobilien mit Grundschulden und anderen Rechten belastet sind.

Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen lässt ebenfalls keine verlässliche Aussage darüber zu, ob der Vermietungsbetrieb fortgesetzt wird. Mieter und Nutzer der angebotenen Unterkünfte sollten sich bei Unsicherheiten an die Gesellschaft beziehungsweise die bisher zuständigen Ansprechpartner wenden.

Öffentliche Beschwerde kein Beweis für Insolvenzursache

Auf einem Branchenportal findet sich eine einzelne negative Bewertung aus dem August 2025. Darin wird behauptet, das Unternehmen habe Aufträge angenommen, aber nicht ausgeführt und Rechnungen nicht bezahlt. Diese Bewertung ist nach Angaben des Portals nicht als tatsächlich in Anspruch genommene Dienstleistung verifiziert.

Eine einzelne anonyme oder nicht überprüfte Kundenbewertung ist kein belastbarer Nachweis für Zahlungsunfähigkeit oder für die Ursachen des Insolvenzantrags. Sie sollte daher nicht als feststehende Tatsache behandelt werden.

Aus den gerichtlichen Veröffentlichungen geht bislang weder hervor, wie hoch die Verbindlichkeiten des Unternehmens sind, noch welche Gläubiger den Antrag gestellt haben oder welcher konkrete Insolvenzgrund vorliegt.

Weiterer Verfahrensstand bleibt abzuwarten

Fest steht derzeit nur, dass die am 8. Juli 2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen am 4. September 2026 aufgehoben wurden. Ob der Insolvenzantrag zurückgenommen, abgewiesen oder durch eine andere gerichtliche Entscheidung erledigt wurde, ist anhand der vorliegenden Veröffentlichung offen.

Erst eine ergänzende Bekanntmachung des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) kann Klarheit darüber schaffen, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, der Antrag endgültig erledigt ist oder die Gesellschaft ihre Vermietungstätigkeit außerhalb eines Insolvenzverfahrens fortsetzt.

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