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Windpark Petriroda-Schwabhausen: Jahresverlust verzehnfacht sich fast – Beteiligungswert fällt auf symbolischen einen Euro

Shutterbug75 (CC0), Pixabay

Der Jahresabschluss 2025 der Windpark Petriroda-Schwabhausen Beteiligungs GmbH enthält eine Kombination, die genaueres Hinsehen verdient: Der Jahresfehlbetrag steigt von 2.213,50 Euro auf 20.888,92 Euro, die Finanzanlagen brechen bilanziell von 7.000 Euro auf einen einzigen Euro ein, und das Eigenkapital fällt trotz einer neu ausgewiesenen Kapitalrücklage von 10.000 Euro auf nur noch 8.532,22 Euro.

Dabei handelt es sich ausdrücklich um eine Beteiligungsgesellschaft, nicht um die operative Bilanz des Windparks selbst. Der Unternehmensgegenstand besteht laut Registerangaben im Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an Windparkgesellschaften. Außerdem gehörte die Gesellschaft zumindest laut Beteiligungsliste der wpd GmbH zum 31. Dezember 2024 zu 100 Prozent zum wpd-Konzern; dort wird daneben auch die operative wpd Windpark Petriroda-Schwabhausen GmbH & Co. KG aufgeführt.

Gerade diese Trennung ist für die Interpretation der Zahlen entscheidend.

Aus 7.000 Euro werden 1 Euro

Die auffälligste Veränderung findet sich im Anlagevermögen. Ende 2024 waren Finanzanlagen mit 7.000 Euro bilanziert. Ende 2025 steht dort nur noch:

1,00 Euro.

Damit ist der Buchwert der Finanzanlagen um 6.999 Euro beziehungsweise 99,99 Prozent zurückgegangen.

Der Anhang erklärt grundsätzlich, dass Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit erforderlich, mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet werden.

Das legt eine außerordentlich kritische Frage nahe: Wurde die Beteiligung nahezu vollständig wertberichtigt?

Aus dem verkürzten Abschluss lässt sich das nicht sicher feststellen. Der Rückgang könnte beispielsweise aus einer Abschreibung, einer Veräußerung, einer gesellschaftsrechtlichen Veränderung oder einer Kombination verschiedener Vorgänge resultieren. Eine detaillierte Entwicklung des Finanzanlagevermögens wird nicht mitgeliefert.

Deshalb wäre die Aussage „Die Windparkbeteiligung wurde auf einen Euro abgeschrieben“ zu weitgehend.

Fest steht aber: Der bilanzierte Finanzanlagewert ist praktisch vollständig verschwunden.

Und das ist für eine Gesellschaft, deren Geschäftszweck gerade im Halten und Verwalten von Windparkbeteiligungen besteht, die wirtschaftlich interessanteste Veränderung des gesamten Abschlusses.

Jahresverlust springt um fast 844 Prozent

Nicht weniger auffällig ist die Ergebnisentwicklung.

2024 betrug der Jahresfehlbetrag noch:

2.213,50 Euro.

2025 sind es:

20.888,92 Euro.

Damit steigt der Verlust um 18.675,42 Euro beziehungsweise rund 843,7 Prozent. Der Jahresfehlbetrag ist also auf etwa das 9,44-Fache des Vorjahreswertes angewachsen.

Für eine Gesellschaft mit einer Bilanzsumme von nicht einmal 10.000 Euro ist ein Jahresverlust von fast 21.000 Euro erheblich.

Allerdings fehlt die Gewinn- und Verlustrechnung. Deshalb lässt sich nicht erkennen, wodurch dieser Verlust entstanden ist.

Gerade angesichts des gleichzeitigen Absturzes der Finanzanlagen von 7.000 auf einen Euro liegt die Frage nach einer Abschreibung nahe. Doch selbst eine rechnerische Verbindung beider Positionen wäre keine ausreichende Grundlage, um zu behaupten, die 6.999 Euro seien tatsächlich als Abschreibungsaufwand durch die GuV gelaufen.

Dafür fehlt der Nachweis.

Bilanzsumme halbiert sich

Die gesamte Gesellschaft wird bilanziell erheblich kleiner.

Die Bilanzsumme fällt von 21.187,14 Euro auf 9.945,27 Euro.

Das entspricht einem Rückgang um 11.241,87 Euro beziehungsweise rund 53,1 Prozent.

Damit besitzt die Gesellschaft zum Jahresende nicht einmal mehr 10.000 Euro bilanzierte Vermögenswerte.

Davon entfallen praktisch vollständig 9.944,27 Euro auf Bank- und Kassenbestände. Der Rest ist der eine Euro Finanzanlage.

Das bedeutet zugleich: Rund 99,99 Prozent der gesamten Aktivseite bestehen aus liquiden Mitteln.

Anders als bei hoch verschuldeten Projektgesellschaften ist die unmittelbare Bilanzstruktur damit sehr übersichtlich.

Es werden überhaupt keine Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Auf der Passivseite stehen lediglich 8.532,22 Euro Eigenkapital und 1.413,05 Euro Rückstellungen.

Die vorhandenen liquiden Mittel von 9.944,27 Euro decken die Rückstellungen damit rechnerisch etwa 7,04-fach.

Von einem kurzfristigen bilanziellen Liquiditätsengpass ist anhand dieser Zahlen also nichts zu erkennen.

Das macht die Entwicklung paradoxerweise interessant: Die Bilanz wirkt auf der Liquiditätsseite komfortabel, während die Ergebnis- und Beteiligungsseite gleichzeitig erheblich schlechter aussieht.

Eigenkapital fällt trotz neuer 10.000-Euro-Kapitalrücklage

Besonders aufschlussreich ist die Eigenkapitalentwicklung.

Ende 2024 betrug das Eigenkapital noch 19.421,14 Euro.

Ende 2025 sind davon 8.532,22 Euro übrig.

Der Rückgang beträgt damit 10.888,92 Euro beziehungsweise rund 56,1 Prozent.

Und dieser Rückgang fällt sogar noch relativ moderat aus, weil 2025 erstmals eine Kapitalrücklage von 10.000 Euro ausgewiesen wird.

Die Eigenkapitalrechnung zeigt das deutlich:

25.000 Euro gezeichnetes Kapital
+ 10.000 Euro Kapitalrücklage
− 5.578,86 Euro Verlustvortrag
− 20.888,92 Euro Jahresfehlbetrag
= 8.532,22 Euro Eigenkapital

Die Gesellschaft verfügt also noch über positives Eigenkapital. Die Eigenkapitalquote beträgt aufgrund der kleinen und schuldenfreien Bilanz sogar beachtliche 85,79 Prozent.

2024 waren es allerdings noch rund 91,66 Prozent.

Die Quote allein erzählt deshalb nur einen Teil der Geschichte. Eine Eigenkapitalquote von fast 86 Prozent klingt hervorragend – sie resultiert hier aber auch daraus, dass auf der anderen Seite überhaupt keine Verbindlichkeiten ausgewiesen werden und die gesamte Bilanzsumme auf weniger als 10.000 Euro zusammengeschrumpft ist.

Ohne die Kapitalrücklage sähe die Bilanz völlig anders aus

Besonders interessant ist eine rein rechnerische Betrachtung.

Wäre die 2025 ausgewiesene Kapitalrücklage von 10.000 Euro nicht vorhanden, ergäbe sich bei ansonsten unveränderten Bilanzposten:

25.000 Euro Stammkapital
− 5.578,86 Euro Verlustvortrag
− 20.888,92 Euro Jahresfehlbetrag
= −1.467,78 Euro.

Die Kapitalrücklage ist damit bilanziell entscheidend dafür, dass das ausgewiesene Eigenkapital positiv bleibt.

Das darf allerdings nicht missverstanden werden. Aus der Bilanz allein lässt sich nicht feststellen, wann und auf welchem konkreten Zahlungsweg die Kapitalrücklage entstanden ist. Insbesondere sollte aus ihrem erstmaligen Ausweis nicht ohne weitere Unterlagen automatisch eine frische Bareinzahlung von 10.000 Euro im Jahr 2025 konstruiert werden.

Bilanztechnisch ist ihre Bedeutung trotzdem eindeutig: Ohne diese 10.000 Euro wäre das rechnerische Eigenkapital bei ansonsten identischen Zahlen negativ.

Verlustberg nähert sich dem Stammkapital

Noch deutlicher wird die Belastung, wenn Verlustvortrag und Jahresfehlbetrag gemeinsam betrachtet werden.

Der Verlustvortrag beträgt 5.578,86 Euro. Hinzu kommt der Jahresfehlbetrag von 20.888,92 Euro.

Zusammen ergeben sich damit kumulierte Verlustpositionen von:

26.467,78 Euro.

Das entspricht rund 105,9 Prozent des gezeichneten Kapitals von 25.000 Euro.

Die aufsummierten Verlustpositionen übersteigen damit rechnerisch bereits das Stammkapital.

Nur durch die zusätzliche Kapitalrücklage von 10.000 Euro verbleibt positives Eigenkapital von 8.532,22 Euro.

Auch hier gilt: Das ist eine bilanzielle Betrachtung und kein Nachweis einer insolvenzrechtlichen Überschuldung.

2025 hat damit einen erheblichen Teil des Kapitalpolsters aufgezehrt

Man kann die Veränderung noch aus einer anderen Perspektive betrachten.

Zu Beginn beziehungsweise auf Basis der Vorjahresbilanz standen 19.421,14 Euro Eigenkapital zur Verfügung. Hinzu kommt die 2025 erstmals ausgewiesene Kapitalrücklage von 10.000 Euro.

Damit wären – rein rechnerisch und ohne weitere Eigenkapitalbewegungen – 29.421,14 Euro vorhanden gewesen.

Nach dem Jahresverlust verbleiben 8.532,22 Euro.

Der Fehlbetrag von 20.888,92 Euro hat somit einen sehr großen Teil dieses bilanziellen Polsters aufgezehrt.

Für eine klassische operative Gesellschaft wäre eine solche Verlustentwicklung ein deutliches Warnsignal. Bei einer Beteiligungsgesellschaft muss allerdings zusätzlich gefragt werden, welcher Vorgang hinter dem Verlust steckt.

Sollte beispielsweise ein wesentlicher Teil aus einer einmaligen Wertkorrektur einer Beteiligung stammen, wäre die Aussagekraft für den laufenden Zahlungsmittelverbrauch eine andere als bei dauerhaft hohen operativen Kosten.

Genau diese Information fehlt.

Auch die Liquidität ist deutlich zurückgegangen

Trotz der komfortablen Deckung der Rückstellungen hat auch der Bankbestand gelitten.

Die liquiden Mittel sinken von 14.187,14 Euro auf 9.944,27 Euro.

Das ist ein Rückgang um 4.242,87 Euro beziehungsweise rund 29,9 Prozent.

Damit wurden innerhalb eines Jahres knapp 30 Prozent des vorherigen Zahlungsmittelbestands abgebaut.

Allerdings stehen den verbleibenden knapp 10.000 Euro lediglich Rückstellungen von 1.413,05 Euro gegenüber. Die Rückstellungen sind sogar von 1.766 Euro auf 1.413,05 Euro zurückgegangen – um 352,95 Euro beziehungsweise rund 20,0 Prozent.

Aus dieser Bilanz ergibt sich daher kein klassisches Verschuldungsproblem.

Das Risiko liegt an einer anderen Stelle.

Die entscheidende Frage lautet: Was geschah mit der Beteiligung?

Der Gesellschaftszweck besteht nach den öffentlich auffindbaren Registerinformationen im Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an Windparkgesellschaften. Die Gesellschaft wurde 2023 gegründet und verfügt über ein Stammkapital von 25.000 Euro.

Im wpd-Konzernabschluss beziehungsweise der dazu veröffentlichten Beteiligungsliste zum 31. Dezember 2024 wird die Windpark Petriroda-Schwabhausen Beteiligungs GmbH mit einem Kapitalanteil von 100 Prozent aufgeführt. In derselben Liste findet sich auch die wpd Windpark Petriroda-Schwabhausen GmbH & Co. KG.

Damit sollte man insbesondere einen Fehler vermeiden: Die jetzt analysierten 9.945 Euro Bilanzsumme sind nicht die Bilanzsumme des eigentlichen Windparkprojekts. Ebenso bedeutet der Buchwert von einem Euro nicht, dass der Windpark Petriroda-Schwabhausen insgesamt nur einen Euro wert wäre.

Analysiert wird ausschließlich die Beteiligungs-GmbH.

Der Buchwert einer Beteiligung in dieser Gesellschaft kann sich erheblich vom tatsächlichen Unternehmens-, Projekt- oder Marktwert des zugrunde liegenden Windparks unterscheiden.

Trotzdem ist der Ein-Euro-Ansatz erklärungsbedürftig

Gerade deshalb wäre für eine vollständige Analyse wichtig zu wissen, warum die Finanzanlagen innerhalb eines Jahres von 7.000 Euro auf einen Euro zurückgingen.

Denkbar wären mehrere Szenarien: eine Wertberichtigung, eine Veräußerung beziehungsweise Übertragung, eine Umstrukturierung innerhalb des Konzerns oder eine andere Veränderung der Beteiligungsverhältnisse.

Der veröffentlichte Anhang beantwortet diese Frage nicht.

Dass gleichzeitig ein Jahresfehlbetrag von fast 21.000 Euro ausgewiesen wird, macht die fehlende Erläuterung besonders relevant. Es wäre jedoch unseriös, beide Entwicklungen ohne Beleg kausal miteinander zu verbinden.

Auffällig schwaches Ergebnis – aber keine klassische Schuldenkrise

Unterm Strich zeigt der Jahresabschluss deshalb ein ungewöhnlich zweigeteiltes Bild.

Auf der einen Seite steht eine ausgesprochen saubere Passivstruktur: keine ausgewiesenen Verbindlichkeiten, knapp 10.000 Euro Liquidität, lediglich rund 1.400 Euro Rückstellungen und trotz der Verluste noch positives Eigenkapital.

Auf der anderen Seite stehen drei deutliche Warnsignale: Der Jahresfehlbetrag steigt von 2.213 auf 20.889 Euro, der Buchwert der Finanzanlagen fällt von 7.000 auf einen Euro, und die kumulierten Verlustpositionen erreichen 26.468 Euro und übersteigen damit bereits das nominelle Stammkapital.

Das Eigenkapital bleibt nur deshalb deutlich positiv, weil zusätzlich eine Kapitalrücklage von 10.000 Euro ausgewiesen wird.

Für einen Gläubiger wäre die Gesellschaft angesichts fehlender Verbindlichkeiten und hoher Liquidität im Verhältnis zu den Rückstellungen zunächst weniger auffällig. Für einen Gesellschafter oder Investor ist dagegen die Entwicklung des Beteiligungswertes und der Verlustsituation wesentlich interessanter.

Der Abschluss liefert hierfür jedoch gerade die entscheidende Erklärung nicht: Warum entstand 2025 ein Fehlbetrag von 20.888,92 Euro, und weshalb stehen die Finanzanlagen am Jahresende nur noch mit einem Euro in den Büchern?

Solange die Gewinn- und Verlustrechnung und eine detaillierte Entwicklung der Finanzanlagen fehlen, bleibt diese Frage offen.

Der Jahresabschluss lässt deshalb keine Aussage zu, der Windpark selbst sei wirtschaftlich gescheitert oder praktisch wertlos. Er zeigt aber sehr deutlich, dass auf Ebene der Beteiligungs-GmbH 2025 ein außergewöhnlich verlustreiches Jahr war und der bislang bilanzierte Beteiligungswert nahezu vollständig aus der Bilanz verschwunden ist.

Das ist der Punkt, der bei diesem nur knapp 10.000 Euro großen Abschluss weit mehr Aufmerksamkeit verdient als die auf den ersten Blick komfortable Eigenkapitalquote von fast 86 Prozent.

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