Der Spiel- und Werkstube Pustekuchen e.V. aus Kaiserslautern-Hohenecken befindet sich in einem Insolvenzantragsverfahren. Das Amtsgericht Kaiserslautern hat am 2. September 2026 um 12:50 Uhr die vorläufige Verwaltung über das Vermögen des Vereins angeordnet.
Das Verfahren wird beim Amtsgericht Kaiserslautern unter dem Aktenzeichen 1 IN 177/26 geführt. Als Anschrift des Vereins wird im Insolvenzverfahren die Deutschherrenstraße 67, 67661 Kaiserslautern angegeben. Vertreten wird der Verein durch den Vorstand Ingo Weingarth.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Hendriock aus Mannheim bestellt. Verfügungen des Vereins über sein Vermögen sind seit der gerichtlichen Anordnung nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Pustekuchen ist eine Kinderkrippe in Hohenecken
Hinter dem ungewöhnlichen Namen Pustekuchen steht keine gewerbliche Gesellschaft, sondern eine Kinderbetreuungseinrichtung in freier Trägerschaft. Satzungszweck des Vereins ist der Betrieb und die Trägerschaft einer Kindertagesstätte beziehungsweise Kinderbetreuungseinrichtung.
Die Einrichtung wird öffentlich als Kinderkrippe Spiel- und Werkstube Pustekuchen geführt und befindet sich im Kaiserslauterer Stadtteil Hohenecken.
Der Verein fungiert dabei selbst als Träger der Einrichtung. Es handelt sich somit nicht um eine städtische Kita oder um eine Einrichtung eines großen kirchlichen oder sozialen Trägerverbundes, sondern um eine Kinderbetreuung in Trägerschaft eines eigenständigen Vereins.
Betreuung insbesondere für die Kleinsten
Die Pustekuchen-Einrichtung ist auf die Betreuung kleiner Kinder im Krippenalter ausgerichtet.
Ältere Angaben der Stadt Kaiserslautern weisen für die Einrichtung zwei Gruppen mit insgesamt 20 Betreuungsplätzen aus. Andere öffentlich dokumentierte Angaben aus dem Umfeld des Vereins sprechen zeitweise von 24 betreuten Kindern im Alter bis zu drei Jahren.
Damit handelt es sich um eine vergleichsweise kleine und überschaubare Kinderbetreuungseinrichtung.
Für die Betreuung war dennoch eine entsprechende Personalstruktur erforderlich. Ein früheres Vorstandsmitglied beschreibt seine ehrenamtliche Verantwortung für die Kinderkrippe in den Jahren 2017 bis 2023 mit seinerzeit 24 Kindern und 15 Beschäftigten.
Die Einrichtung hat damit über Jahre hinweg eine tatsächliche und personell durchaus umfangreiche Kinderbetreuung betrieben.
Seit vielen Jahren Bestandteil der Kinderbetreuung in Kaiserslautern
Pustekuchen ist keine erst kürzlich gegründete Betreuungseinrichtung. Die Kinderkrippe ist bereits seit vielen Jahren Bestandteil der Kita-Landschaft von Kaiserslautern.
Schon in älteren offiziellen Übersichten der Stadt wird die Spiel- und Werkstube Pustekuchen als Elterninitiative und Träger einer Kinderbetreuungseinrichtung geführt.
Auch in der offiziellen Kita-Datenbank des Landes Rheinland-Pfalz ist die Spiel- und Werkstube Pustekuchen als Kindertageseinrichtung in Kaiserslautern-Hohenecken registriert.
Darüber hinaus ist die Kinderkrippe in die örtlichen Unterstützungsstrukturen für Familien eingebunden. Im Rahmen der Kita-Sozialraumarbeit in Kaiserslautern wird die Kinderkrippe Pustekuchen gemeinsam mit anderen Einrichtungen im Stadtteil Hohenecken betreut.
Verein war als gemeinnützige Einrichtung anerkannt
Die Spiel- und Werkstube Pustekuchen ist auch bereits seit längerer Zeit als gemeinnützige Einrichtung öffentlich dokumentiert.
Der Verein findet sich beispielsweise in älteren Verzeichnissen gemeinnütziger Einrichtungen in Rheinland-Pfalz. Dies unterstreicht den sozialen und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten Charakter der Tätigkeit.
Anders als bei der Insolvenz eines gewöhnlichen Wirtschaftsunternehmens geht es bei Pustekuchen daher unmittelbar um eine soziale Einrichtung und damit auch um die Betreuung von Kindern und die Arbeitsplätze der dort Beschäftigten.
Zukunft der Kinderkrippe zunächst offen
Welche konkreten wirtschaftlichen Ursachen zum Insolvenzantrag geführt haben, geht aus der gerichtlichen Bekanntmachung nicht hervor.
Ebenso lässt sich der aktuellen Entscheidung noch nicht entnehmen, ob und in welchem Umfang der Betreuungsbetrieb der Kinderkrippe Pustekuchen von dem Verfahren betroffen ist. Die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet grundsätzlich nicht automatisch, dass eine Einrichtung ihren Betrieb einstellen muss.
Vielmehr gehört es nun zu den Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters, sich einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Vereins zu verschaffen und das vorhandene Vermögen zu sichern.
Von besonderer Bedeutung dürfte dabei sein, ob der laufende Betreuungsbetrieb finanziert werden kann, welche Verbindlichkeiten bestehen und welche Möglichkeiten für eine Fortführung der Kinderkrippe vorhanden sind.
Gerade bei einer Kindertagesstätte stellt sich zudem die Frage, welche Lösung im Interesse der betreuten Kinder, ihrer Eltern und der Beschäftigten gefunden werden kann.
Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet
Bei der gerichtlichen Entscheidung vom 2. September 2026 handelt es sich zunächst um eine Sicherungsmaßnahme im Insolvenzantragsverfahren. Ein reguläres Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vereins ist damit noch nicht eröffnet.
Rechtsanwalt Andreas Hendriock muss als vorläufiger Insolvenzverwalter nun insbesondere prüfen, wie sich die finanzielle Situation des Vereins darstellt und ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegeben sind.
Für die Spiel- und Werkstube Pustekuchen e.V. in Kaiserslautern-Hohenecken ist die vorläufige Insolvenzverwaltung ein erheblicher Einschnitt. Anders als bei einer gewöhnlichen Unternehmensinsolvenz betrifft das Verfahren hier eine seit vielen Jahren bestehende Kinderbetreuungseinrichtung.
Das Verfahren wird beim Amtsgericht Kaiserslautern unter dem Aktenzeichen 1 IN 177/26 geführt.