Die Serie von Insolvenzeröffnungsverfahren im Umfeld der Erste VCBB GmbH setzt sich fort. Nun ist auch das verbliebene Sondervermögen der bereits liquidationslos vollbeendeten Siebte Objektgesellschaft Strandstraße mbH & Co. KG betroffen.
Das Amtsgericht Tostedt hat am 1. September 2026 um 12:25 Uhr die vorläufige Verwaltung über das von der Erste VCBB GmbH getragene Sondervermögen angeordnet.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 22 IN 162/26 geführt.
Mit der Verwaltung wurde erneut Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm aus Hamburg beauftragt.
Siebte Objektgesellschaft Strandstraße bereits vollbeendet
Die Siebte Objektgesellschaft Strandstraße mbH & Co. KG ist bereits liquidationslos vollbeendet. Sie besteht damit nicht mehr als regulär tätige Personengesellschaft.
Die Gesellschaft war beim Amtsgericht Hamburg unter HRA 128270 im Handelsregister eingetragen.
Trotz ihrer gesellschaftsrechtlichen Vollbeendigung besteht offenbar noch eine gesondert zu behandelnde Vermögensmasse beziehungsweise insolvenzrechtlicher Abwicklungsbedarf.
Als Trägerin dieses Sondervermögens tritt die Erste VCBB GmbH auf.
Sie wird durch Geschäftsführerin Irina Jürgens vertreten. Als Anschrift wird erneut c/o Jürgens, Grambeker Weg 103, 23879 Mölln angegeben.
Was bedeutet das Sondervermögen?
Das aktuelle Verfahren ist vom eigenen Insolvenzverfahren der Erste VCBB GmbH zu unterscheiden.
Es geht beim Aktenzeichen 22 IN 162/26 ausschließlich um die Erste VCBB GmbH in ihrer Eigenschaft als Trägerin des Sondervermögens der ehemaligen Siebte Objektgesellschaft Strandstraße mbH & Co. KG.
Welche konkreten Vermögenspositionen zu diesem Sondervermögen gehören, wird in der gerichtlichen Bekanntmachung nicht mitgeteilt.
Bei einer ehemaligen Immobilien-Objektgesellschaft könnten beispielsweise noch Forderungen, Bankguthaben, Grundstücks- oder Immobilienrechte, Ansprüche aus Projekt- und Kaufverträgen oder andere Restvermögenspositionen vorhanden sein.
Ob solche Werte tatsächlich bestehen und welchen Umfang sie besitzen, muss im weiteren Verfahren festgestellt werden.
Bereits zweite „Strandstraße“-Objektgesellschaft betroffen
Besonders auffällig ist, dass nahezu zeitgleich ein weiteres Sondervermögen mit dem Namensbestandteil „Strandstraße“ unter vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt wurde.
Am 1. September 2026 um 12:25 Uhr erfolgte die Entscheidung zur Siebte Objektgesellschaft Strandstraße mbH & Co. KG.
Nur fünf Minuten später, um 12:30 Uhr, ordnete das Amtsgericht Tostedt auch die vorläufige Verwaltung über das von der Erste VCBB GmbH getragene Sondervermögen der Sechste Objektgesellschaft Strandstraße mbH & Co. KG an.
Dieses Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 22 IN 160/26 geführt.
Damit stehen nun mindestens zwei unmittelbar namentlich auf „Strandstraße“ bezogene ehemalige Objektgesellschaften nahezu zeitgleich im Mittelpunkt eigenständiger Insolvenzeröffnungsverfahren.
Ob beide Gesellschaften zu demselben Immobilienprojekt, unterschiedlichen Bauabschnitten oder verschiedenen Objekten gehören, lässt sich anhand der Bekanntmachungen noch nicht feststellen.
VCBB-Komplex umfasst immer mehr Objektgesellschaften
Die beiden Strandstraße-Verfahren sind Teil eines inzwischen erheblich größeren Komplexes.
Bereits bekannt sind Insolvenzeröffnungsverfahren über Sondervermögen mehrerer ehemaliger Gesellschaften mit Bezeichnungen wie Wiesenweg, Westerheide, Seewai und Serkwai.
Dazu gehören unter anderem die Zweite, Dritte und Fünfte Objektgesellschaft Wiesenweg, die Vierte Objektgesellschaft Westerheide, die Dritte Objektgesellschaft Seewai sowie die Zweite Serkwai GmbH & Co. KG.
Nun kommen mit der Sechste und Siebte Objektgesellschaft Strandstraße zwei weitere Vermögensmassen hinzu.
Auffällig ist, dass ein erheblicher Teil dieser ehemaligen Gesellschaften als Objektgesellschaften bezeichnet wird. Dies deutet grundsätzlich auf projektbezogene Strukturen hin. Welche konkreten Immobilien hinter den einzelnen Gesellschaften stehen, ergibt sich aus den Insolvenzbekanntmachungen jedoch nicht.
Erste VCBB GmbH selbst ebenfalls im Insolvenzeröffnungsverfahren
Die Situation wird dadurch komplexer, dass nicht nur die von der Erste VCBB GmbH getragenen Sondervermögen betroffen sind.
Auch über das eigene Vermögen der Erste VCBB GmbH läuft beim Amtsgericht Tostedt ein separates Insolvenzeröffnungsverfahren unter dem Aktenzeichen 22 IN 152/26.
Daneben steht inzwischen auch die Dritte VCBB GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.
Diese wiederum fungiert beispielsweise als Trägerin des Sondervermögens der liquidationslos vollbeendeten Dritte Objektgesellschaft Wiesenweg mbH & Co. KG.
Damit existieren parallel Verfahren über die VCBB-Gesellschaften selbst und über mehrere von ihnen rechtlich getrennt zu behandelnde Sondervermögen.
Dr. Gideon Böhm erneut für das Verfahren zuständig
Auch für das Sondervermögen der Siebte Objektgesellschaft Strandstraße wurde Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm bestellt.
Er ist mittlerweile in zahlreichen Verfahren dieses Gesellschaftsumfeldes tätig.
Dadurch können mögliche gesellschaftsrechtliche Verbindungen, gegenseitige Forderungen und die Zuordnung einzelner Vermögenswerte über mehrere Gesellschaften hinweg geprüft werden.
Dennoch handelt es sich bei den einzelnen Verfahren grundsätzlich um getrennte Vermögensmassen. Die Vielzahl der Verfahren bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der beteiligten Gesellschaften in einer einzigen Insolvenzmasse zusammengeführt werden.
Verfügungen nur noch mit Zustimmung
Nach der gerichtlichen Anordnung sind Verfügungen über das betroffene Sondervermögen nur noch mit Zustimmung des eingesetzten Insolvenzverwalters wirksam.
Auch Schuldner der Antragstellerin dürfen Zahlungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses vornehmen.
Damit soll verhindert werden, dass während des Eröffnungsverfahrens Vermögenswerte aus der betroffenen Vermögensmasse abfließen.
Auffällige zeitliche Konzentration am 1. September
Besonders bemerkenswert ist die Vielzahl der Entscheidungen, die das Amtsgericht Tostedt allein am 1. September 2026 im VCBB-Umfeld getroffen hat.
Innerhalb weniger Stunden wurden weitere vorläufige Verwaltungen über das eigene Vermögen von VCBB-Gesellschaften sowie über Sondervermögen verschiedener bereits vollbeendeter Objektgesellschaften angeordnet.
Mit dem Verfahren 22 IN 162/26 gehört nun auch die Siebte Objektgesellschaft Strandstraße mbH & Co. KG zu diesem wachsenden Komplex.
Fest steht bislang: Die Gesellschaft selbst ist bereits liquidationslos vollbeendet. Das ihr noch zugeordnete Sondervermögen wird von der Erste VCBB GmbH getragen und steht seit dem 1. September 2026 um 12:25 Uhr unter vorläufiger Verwaltung.
Welche konkreten Immobilien, Forderungen oder sonstigen Vermögenswerte hinter diesem Sondervermögen stehen und weshalb innerhalb kürzester Zeit so viele Gesellschaften aus demselben Umfeld Gegenstand von Insolvenzeröffnungsverfahren geworden sind, geht aus den bislang veröffentlichten gerichtlichen Entscheidungen noch nicht hervor.