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BS Erneuerbare Energien GmbH: Photovoltaik-Unternehmen scheitert mit Eigenantrag mangels Masse

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die BS Erneuerbare Energien GmbH aus Essen wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Essen hat den Eigenantrag des auf Photovoltaikanlagen spezialisierten Unternehmens am 1. September 2026 mangels Masse abgewiesen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 167 IN 145/26 geführt.

Der Insolvenzantrag war bereits am 26. Mai 2026 von der Gesellschaft selbst gestellt worden und am 29. Mai 2026 beim Amtsgericht Essen eingegangen.

Verkauf, Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen

Die BS Erneuerbare Energien GmbH ist unmittelbar im Bereich der Solarenergie tätig.

Unternehmensgegenstand sind der Verkauf, die Lieferung und die Montage von Photovoltaikanlagen sowie sämtliche damit zusammenhängenden Nebengeschäfte.

Damit umfasst das Geschäftsfeld mehrere Stufen eines Photovoltaikprojektes – von der Lieferung der benötigten Komponenten bis zur Montage der Solaranlage beim Kunden.

Welche Leistungen darüber hinaus als Nebengeschäfte angeboten wurden und ob das Unternehmen beispielsweise auch Planung, Wartung, Speichertechnik oder andere Dienstleistungen übernommen hat, lässt sich aus dem eingetragenen Unternehmensgegenstand nicht eindeutig feststellen.

Essener Unternehmen stellte selbst Insolvenzantrag

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Dahnstraße 38, 45144 Essen und ist beim Amtsgericht Essen unter HRB 32344 im Handelsregister eingetragen.

Geschäftsführer ist Berkan Özer.

Aus der gerichtlichen Bekanntmachung geht eindeutig hervor, dass die BS Erneuerbare Energien GmbH den Insolvenzantrag selbst gestellt hat.

Der Eigenantrag datiert vom 26. Mai 2026. Rund drei Monate später steht nun fest, dass es nicht zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens kommt.

Insolvenz mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Essen hat den Antrag am 1. September 2026 mangels Masse abgewiesen.

Das bedeutet, dass das vorhandene beziehungsweise frei verwertbare Vermögen der Gesellschaft voraussichtlich nicht ausreicht, um zumindest die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu finanzieren.

Damit wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet, in dem ein Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse verwertet und die Erlöse nach den gesetzlichen Regeln an die Gläubiger verteilt.

Eine Abweisung mangels Masse bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass überhaupt keine Vermögenswerte vorhanden sind. Entscheidend ist, ob genügend freie und verwertbare Masse zur Deckung der Verfahrenskosten zur Verfügung steht.

Was wird aus Solarmodulen, Material und laufenden Aufträgen?

Bei einem Unternehmen aus dem Photovoltaikgeschäft stellt sich insbesondere die Frage, ob zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags noch Solarmodule, Wechselrichter, Montagesysteme, Kabel, sonstiges Installationsmaterial oder Fahrzeuge und Werkzeuge vorhanden waren.

Ebenso könnten Forderungen aus bereits ausgeführten Aufträgen oder Anzahlungen für noch nicht vollständig realisierte Projekte eine Rolle spielen.

Die gerichtliche Bekanntmachung enthält hierzu jedoch keine Informationen.

Auch ist nicht bekannt, ob zum Zeitpunkt der Entscheidung noch Kundenaufträge offen waren oder Photovoltaikanlagen noch nicht vollständig geliefert beziehungsweise montiert worden waren.

Kunden mit Anzahlungen könnten besonders betroffen sein

Sollten Kunden bereits Anzahlungen für noch nicht vollständig ausgeführte Photovoltaikprojekte geleistet haben, kann die Abweisung mangels Masse besondere Bedeutung besitzen.

Ob solche Fälle bei der BS Erneuerbare Energien GmbH tatsächlich bestehen, ist allerdings nicht bekannt.

Die Insolvenzbekanntmachung enthält weder Angaben zur Zahl der Kunden noch zur Höhe möglicher Anzahlungen oder offenen Aufträge.

Auch über die Gesamtverbindlichkeiten und die Zahl der Gläubiger macht das Gericht keine Angaben.

Abweisung ist für Gläubiger ein ungünstiges Signal

Für ungesicherte Gläubiger ist eine Abweisung mangels Masse regelmäßig eine besonders schwierige Ausgangslage.

Wenn bereits die Kosten eines Insolvenzverfahrens nicht aus der freien Insolvenzmasse finanziert werden können, bestehen häufig nur geringe Aussichten auf eine nennenswerte Befriedigung gewöhnlicher Forderungen.

Dies kann neben Lieferanten und Dienstleistern grundsätzlich auch Kunden betreffen, sofern sie noch Ansprüche gegen die Gesellschaft besitzen.

Welche Forderungen im konkreten Fall bestehen, lässt sich aus der Veröffentlichung nicht feststellen.

Kein reguläres Insolvenzverfahren

Mit dem Beschluss vom 1. September 2026 ist der Eigenantrag der BS Erneuerbare Energien GmbH beendet worden, ohne dass ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Betroffen ist ein Unternehmen aus einem weiterhin bedeutenden Zukunftsmarkt: Die Gesellschaft war auf Verkauf, Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen spezialisiert.

Trotz dieses Geschäftsfeldes konnte nach der gerichtlichen Prüfung offenbar keine ausreichende freie Insolvenzmasse festgestellt werden, um die Kosten eines regulären Verfahrens zu decken. Der bereits Ende Mai 2026 gestellte Eigenantrag wurde deshalb am 1. September 2026 mangels Masse abgewiesen.

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