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Autohaus König GmbH in vorläufiger Insolvenz – Gläubigerausschuss mit Renault und Stellantis Bank eingesetzt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Autohaus König GmbH aus Teltow befindet sich in einem Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 1. September 2026 um 12:35 Uhr umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert aus Berlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3616 IN 5523/26 geführt.

Besonders bemerkenswert ist, dass das Gericht unmittelbar einen vorläufigen Gläubigerausschuss eingesetzt hat. In diesem sitzen unter anderem Vertreter von Renault Deutschland, der Stellantis Bank, Euler Hermes und der Bundesagentur für Arbeit. Auch die Arbeitnehmerseite ist vertreten.

Autohaus König GmbH aus Teltow

Die Autohaus König GmbH hat ihren Sitz in der Oderstraße 55, 14513 Teltow und ist beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 32807 eingetragen.

Geschäftsführer ist Roman Kerber.

Die Gesellschaft gehört dem Namen und der Unternehmensstruktur nach zum Umfeld der Autohaus-König-Gruppe. Der aktuelle Beschluss betrifft jedoch ausdrücklich die Autohaus König GmbH. Welche weiteren Gesellschaften der Gruppe gegebenenfalls von Insolvenzverfahren betroffen sind, lässt sich aus dieser Bekanntmachung allein nicht ableiten.

Dr. Rainer Eckert zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Amtsgericht Charlottenburg Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert bestellt.

Die Autohaus König GmbH darf seit dem 1. September 2026 nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen.

Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das Gericht hat der Gesellschaft insbesondere ausdrücklich untersagt, Außenstände selbst einzuziehen.

Dr. Eckert ist stattdessen berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und ein Insolvenzsonderkonto für die mögliche spätere Insolvenzmasse zu führen.

Kunden und andere Schuldner dürfen nicht mehr an das Autohaus zahlen

Von unmittelbarer Bedeutung ist die gerichtliche Anordnung auch für Schuldner der Autohaus König GmbH.

Diesen wurde ausdrücklich verboten, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten.

Zahlungen sind grundsätzlich nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter vorzunehmen.

Damit übernimmt Dr. Eckert bereits im Eröffnungsverfahren die Kontrolle über wesentliche Zahlungseingänge des Unternehmens.

Zwangsvollstreckungen werden gestoppt

Das Gericht hat außerdem neue Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Autohaus König GmbH grundsätzlich untersagt und bereits begonnene Maßnahmen einstweilen eingestellt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.

Damit soll verhindert werden, dass einzelne Gläubiger während der Prüfung auf Vermögensgegenstände zugreifen und dadurch die wirtschaftliche Situation zulasten der übrigen Gläubiger verändern.

Vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt

Besonders interessant ist die sofortige Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses nach §§ 21, 22a InsO.

Ein solcher Ausschuss begleitet bereits das Insolvenzeröffnungsverfahren und vertritt unterschiedliche Gläubigerinteressen.

Das Amtsgericht Charlottenburg hat fünf Mitglieder bestellt.

Vertreten sind Euler Hermes Deutschland, die Bundesagentur für Arbeit, die Renault Deutschland AG, die Stellantis Bank S.A. Niederlassung Deutschland sowie die Arbeitnehmerseite.

Für die Arbeitnehmer wurde Agnieszka Sterkel, Leiterin Personal bei der Autohaus Gotthard König GmbH, in den Ausschuss berufen.

Gerade diese Zusammensetzung zeigt, dass im Verfahren unterschiedliche Interessen berücksichtigt werden müssen – von Lieferanten- und Finanzierungsthemen über Arbeitsentgeltansprüche bis hin zu den Beschäftigten.

Renault Deutschland sitzt direkt im Gläubigerausschuss

Auffällig ist insbesondere die Beteiligung der Renault Deutschland AG.

Renault wird im Gläubigerausschuss durch den Abteilungsleiter für Betriebswirtschaft und Vertragswesen vertreten.

Die Aufnahme eines Fahrzeugherstellers in den Gläubigerausschuss kann bei einem Autohaus von erheblicher Bedeutung sein, da Hersteller- und Händlerbeziehungen häufig zahlreiche Bereiche betreffen können.

Welche konkreten Forderungen oder Vertragsverhältnisse Renault gegenüber der Autohaus König GmbH besitzt, wird in der Insolvenzbekanntmachung allerdings nicht mitgeteilt.

Aus der Mitgliedschaft im Gläubigerausschuss sollte deshalb nicht auf eine bestimmte Forderungshöhe geschlossen werden.

Auch Stellantis Bank beteiligt

Mit der Stellantis Bank S.A. Niederlassung Deutschland ist zudem ein bedeutender Finanzdienstleister aus dem Automobilbereich im Gläubigerausschuss vertreten.

Bei Autohäusern können Fahrzeugfinanzierungen und Absatzfinanzierungen eine erhebliche Rolle spielen. Dies gilt beispielsweise für die Finanzierung von Fahrzeugbeständen oder Kundenfinanzierungen.

Welche Geschäftsbeziehungen konkret zwischen der Stellantis Bank und der Autohaus König GmbH bestehen, ergibt sich aus dem Gerichtsbeschluss nicht.

Euler Hermes und Bundesagentur für Arbeit

Ebenfalls im Ausschuss vertreten ist Euler Hermes Deutschland. Das Unternehmen ist insbesondere im Bereich der Warenkreditversicherung tätig.

Auch hier lässt sich aus der Bestellung allein nicht feststellen, welche Forderungen oder abgesicherten Geschäftsbeziehungen im konkreten Fall bestehen.

Die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit ist bei Unternehmensinsolvenzen ebenfalls von besonderer Bedeutung. Im Zusammenhang mit einer Insolvenz können unter anderem Ansprüche rund um das Insolvenzgeld eine Rolle spielen.

Der Gerichtsbeschluss macht allerdings noch keine Angaben dazu, ob Löhne oder Gehälter bei der Autohaus König GmbH rückständig sind.

Arbeitnehmervertreterin kommt aus der Autohaus Gotthard König GmbH

Bemerkenswert ist außerdem, dass die Arbeitnehmerseite durch die Leiterin Personal der Autohaus Gotthard König GmbH vertreten wird.

Dies ist ein deutlicher Hinweis auf eine personelle beziehungsweise organisatorische Verbindung innerhalb der König-Unternehmensstruktur.

Welche rechtliche Stellung die Autohaus Gotthard König GmbH innerhalb der Unternehmensgruppe besitzt und ob auch diese Gesellschaft wirtschaftlich betroffen ist, lässt sich aus dem vorliegenden Insolvenzbeschluss jedoch nicht feststellen.

Fahrzeugbestände dürften bei der Prüfung besonders wichtig sein

Bei der Insolvenz eines Autohauses gehört die Zuordnung vorhandener Fahrzeuge regelmäßig zu den wichtigen Fragen.

Dabei ist entscheidend, welche Fahrzeuge tatsächlich im Eigentum der Gesellschaft stehen und welche beispielsweise finanziert, geleast oder unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden.

Auch Vorführwagen, Gebrauchtwagen, Ersatzteile, Werkstattausstattung, Kundenfahrzeuge und offene Kaufpreisforderungen können bei der Bestandsaufnahme eine Rolle spielen.

Der Beschluss enthält jedoch keine Angaben darüber, welche konkreten Vermögenswerte bei der Autohaus König GmbH vorhanden sind.

Was bedeutet das für Autokäufer und Werkstattkunden?

Für Kunden ist die vorläufige Insolvenzverwaltung zunächst nicht automatisch mit einer Betriebsschließung gleichzusetzen.

Aus dem Gerichtsbeschluss geht keine Einstellung des Geschäftsbetriebs hervor.

Besondere Fragen können sich allerdings für Kunden ergeben, die bereits Fahrzeuge bestellt und Anzahlungen geleistet haben oder deren Fahrzeuge sich für Reparaturen beziehungsweise Wartungsarbeiten beim Unternehmen befinden.

Auch bei bereits bestellten Neuwagen kann entscheidend sein, wer Eigentümer des jeweiligen Fahrzeugs ist und wie weit der Kaufvertrag abgewickelt wurde.

Hier kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an.

Vorläufiger Insolvenzverwalter erhält weitreichende Prüfungsrechte

Dr. Rainer Eckert darf die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Gesellschaft betreten und dort Nachforschungen durchführen.

Die Autohaus König GmbH muss ihm ihre Bücher und Geschäftspapiere offenlegen und sämtliche erforderlichen Auskünfte erteilen.

Darüber hinaus darf er Informationen bei Banken, Versicherungen, Behörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften einholen und gegebenenfalls Grundbücher einsehen.

Damit kann nun umfassend geprüft werden, wie hoch Vermögen und Verbindlichkeiten tatsächlich sind und ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen.

Noch keine endgültige Insolvenzeröffnung

Der Beschluss vom 1. September 2026 bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren über die Autohaus König GmbH endgültig eröffnet worden ist.

Das Unternehmen befindet sich derzeit im vorläufigen Insolvenzverfahren.

Die frühzeitige Einsetzung eines fünfköpfigen Gläubigerausschusses macht den Fall allerdings besonders bemerkenswert. Mit Renault Deutschland, Stellantis Bank, Euler Hermes, Bundesagentur für Arbeit und einer Arbeitnehmervertreterin sind bereits zentrale Interessengruppen in das Verfahren eingebunden.

Im Mittelpunkt dürfte nun neben der Sicherung des Geschäftsbetriebs insbesondere die Frage stehen, wie Fahrzeugbestände, Finanzierungen, Herstellerbeziehungen, Arbeitnehmeransprüche und laufende Kundenverträge zu behandeln sind und ob für die Autohaus König GmbH eine wirtschaftliche Fortführung möglich ist.

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