Die Pekkip Holding GmbH mit Sitz in Heidelberg ist von einem Insolvenzeröffnungsverfahren betroffen. Die Gesellschaft hat selbst einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt. Das Amtsgericht Heidelberg ordnete daraufhin am 28. August 2026 um 09:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung und umfangreiche Sicherungsmaßnahmen an. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 59 IN 606/26 geführt.
Die Pekkip Holding GmbH hat ihre Geschäftsanschrift in der Ludolf-Krehl-Straße 31 in 69120 Heidelberg und ist beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 723414 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist Ahmet Pekkip.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Marc Schmidt-Thieme aus Mannheim.
Holdinggesellschaft mit Beteiligungen an anderen Unternehmen
Die Pekkip Holding GmbH ist ihrem Unternehmensgegenstand nach eine klassische Holding- und Beteiligungsgesellschaft. Zu ihren wesentlichen Aufgaben gehören die Verwaltung eigenen Vermögens sowie insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und Unternehmen.
Die Tätigkeit beschränkt sich allerdings nicht auf das reine Halten von Unternehmensanteilen. Die Holding darf auch Marketing- und Sponsoringaktivitäten für ihre Beteiligungsgesellschaften und Beteiligungsunternehmen übernehmen.
Darüber hinaus kann die Pekkip Holding GmbH für die mit ihr verbundenen Unternehmen Personal- und weitere Dienstleistungen erbringen. Sie kann damit innerhalb einer Unternehmensgruppe eine übergeordnete Funktion einnehmen und neben der Beteiligungsverwaltung auch operative Unterstützungsleistungen für Tochter- und Beteiligungsgesellschaften bereitstellen.
Beteiligungen werden für das Verfahren besonders wichtig
Aufgrund dieses Geschäftsmodells dürfte im Insolvenzeröffnungsverfahren insbesondere von Bedeutung sein, an welchen Unternehmen die Pekkip Holding GmbH beteiligt ist und welchen wirtschaftlichen Wert diese Beteiligungen besitzen.
Unternehmensanteile können grundsätzlich Vermögenswerte einer Holding darstellen und damit für die Beurteilung der Vermögenslage und einer möglichen Insolvenzmasse relevant sein. Gleiches gilt für mögliche Forderungen der Holding gegenüber ihren Beteiligungsgesellschaften, etwa aus erbrachten Personal-, Marketing- oder sonstigen Dienstleistungen.
Welche konkreten Beteiligungen die Pekkip Holding GmbH derzeit hält und wie diese wirtschaftlich zu bewerten sind, geht aus dem Insolvenzbeschluss allerdings nicht hervor.
Kontrolle über Bankkonten und Forderungen entzogen
Das Amtsgericht Heidelberg hat weitreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Noch weiter gehen die Einschränkungen bei Bankkonten und Außenständen. Darüber darf die Pekkip Holding GmbH nicht mehr selbst verfügen. Die entsprechende Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis wurde auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.
Rechtsanwalt Marc Schmidt-Thieme darf damit insbesondere Bankguthaben und Forderungen einziehen sowie eingehende Gelder entgegennehmen. Auch die Eröffnung entsprechender Sonderkonten wurde ihm gestattet.
Schuldner der Pekkip Holding GmbH dürfen nicht mehr unmittelbar an die Gesellschaft zahlen. Leistungen sind unter Beachtung des Gerichtsbeschlusses an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen.
Zwangsvollstreckungen weitgehend untersagt
Parallel dazu hat das Amtsgericht neue Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Holding grundsätzlich untersagt und bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen einstweilen eingestellt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält außerdem umfassenden Zugang zu Geschäftsräumen, Büchern und Geschäftsunterlagen und kann von der Geschäftsführung die zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse erforderlichen Informationen verlangen.
Besonders wichtig ist sein zusätzlicher Auftrag als Sachverständiger. Er soll prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, ob das vorhandene Vermögen die Verfahrenskosten deckt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
Mit der Entscheidung vom 28. August 2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pekkip Holding GmbH noch nicht endgültig eröffnet. Zunächst müssen die Vermögens- und Beteiligungsverhältnisse der Holding untersucht werden. Anschließend entscheidet das Amtsgericht Heidelberg über die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens.