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EstInvest GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die EstInvest GmbH mit Sitz in Büdingen ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Friedberg (Hessen) hat am 28. August 2026 um 08:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 60 IN 143/26 geführt.

Die EstInvest GmbH hat ihren Sitz Im Hoffeld 20 in 63654 Büdingen und ist beim Amtsgericht Friedberg (Hessen) unter HRB 9743 im Handelsregister eingetragen. Vertreten wird die Gesellschaft durch Geschäftsführerin Katrin Schleunes.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau von K&L Gates LLP in Frankfurt am Main bestellt.

Die EstInvest GmbH ist ihrem Unternehmensgegenstand nach eine klassische Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei das Halten von Beteiligungen in jedweder Form an Unternehmen im In- und Ausland. Damit gehört die Gesellschaft zum Bereich der Beteiligungs- beziehungsweise Holdinggesellschaften.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Gericht die Verfügungsmöglichkeiten der Geschäftsführung über das Gesellschaftsvermögen erheblich eingeschränkt. Verfügungen der EstInvest GmbH sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Auch Schuldner der Gesellschaft müssen den Gerichtsbeschluss beachten. Sie wurden aufgefordert, Zahlungen und andere Leistungen nur noch unter Beachtung der angeordneten insolvenzrechtlichen Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen.

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient zunächst dazu, das vorhandene Vermögen der EstInvest GmbH zu sichern und nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern. Gleichzeitig werden im Eröffnungsverfahren die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft geprüft.

Eine endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist mit der Entscheidung vom 28. August 2026 noch nicht verbunden. Darüber muss das Insolvenzgericht in einem weiteren Schritt entscheiden.

Von besonderem Interesse dürfte bei der EstInvest GmbH sein, welche Unternehmensbeteiligungen zum Vermögen der Gesellschaft gehören. Da das Halten von Beteiligungen ausdrücklich den Schwerpunkt des Unternehmensgegenstandes bildet, können solche Beteiligungen einen wesentlichen Teil des im weiteren Verfahren zu prüfenden Gesellschaftsvermögens darstellen.

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