Die Lappwaldsee GmbH & Co. KG mit Sitz in Braunschweig ist von einem Insolvenzantragsverfahren betroffen. Das Amtsgericht Braunschweig hat am 27. August 2026 um 15:05 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 275 IN 293/26 geführt.
Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsanschrift An der Martinikirche 4 in 38100 Braunschweig und ist beim Amtsgericht Braunschweig unter HRA 202567 im Handelsregister eingetragen.
Persönlich haftende Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft ist die Lappwaldsee Verwaltungs GmbH. Diese wird durch Geschäftsführer Nils Tegethoff vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Christian Hausherr aus Braunschweig.
Die Lappwaldsee GmbH & Co. KG ist ihrem Unternehmensgegenstand nach eindeutig der Immobilienwirtschaft zuzuordnen. Gegenstand des Unternehmens sind die Projektierung und Entwicklung von Immobilien, der An- und Verkauf von Immobilien sowie deren Verwaltung. Hinzu kommen sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Damit umfasst die Tätigkeit mehrere Stufen des Immobiliengeschäfts. Die Gesellschaft kann Grundstücke und Immobilien erwerben, entsprechende Projekte planen und entwickeln, Objekte veräußern und Immobilien im eigenen Bestand verwalten. Insbesondere die Projektentwicklung macht deutlich, dass sich der Geschäftszweck nicht auf eine reine Vermögensverwaltung beschränkt.
Mit der Entscheidung des Amtsgerichts wurde die Verfügungsbefugnis der Lappwaldsee GmbH & Co. KG eingeschränkt. Verfügungen über das Gesellschaftsvermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Auch Schuldner der Gesellschaft wurden aufgefordert, Zahlungen oder andere Leistungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses vorzunehmen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass während des Insolvenzeröffnungsverfahrens Vermögenswerte dem Zugriff der Gläubiger entzogen oder ohne Kontrolle verwendet werden.
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet allerdings noch nicht die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Zunächst werden die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft und die Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung geprüft.
Bei einer Immobilien- und Projektentwicklungsgesellschaft dürfte dabei insbesondere von Bedeutung sein, welche Grundstücke, Immobilienprojekte oder sonstigen Vermögenswerte zum Bestand der Lappwaldsee GmbH & Co. KG gehören, in welchem Entwicklungsstadium sich mögliche Projekte befinden und welchen Verbindlichkeiten diese gegenüberstehen.
Über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss das Amtsgericht Braunschweig zu einem späteren Zeitpunkt gesondert entscheiden.