Interviewer: Frau Bontschev, die SCP Standard Capital Partners AG soll nach dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat künftig VANEA AG heißen. Ist eine solche Namensänderung für Aktionäre überhaupt von Bedeutung?
Rechtsanwältin Bontschev: Eine reine Umfirmierung verändert zunächst nicht automatisch die rechtliche Identität einer Aktiengesellschaft. Für Aktionäre ist deshalb wichtig, zwischen einem bloßen neuen Namen und einer tatsächlichen strategischen Veränderung zu unterscheiden. In diesem Fall sollte man aber nicht isoliert auf die geplante Umfirmierung schauen. Die Tagesordnung sieht gleichzeitig eine erhebliche Änderung des Unternehmensgegenstands vor. Das macht die Angelegenheit für Aktionäre wesentlich interessanter.
Interviewer: Was soll sich konkret verändern?
Rechtsanwältin Bontschev: Nach der vorliegenden Einladung soll sich das Unternehmen künftig unter anderem mit Beteiligungen in den Bereichen IT und Sicherheitstechnologie beschäftigen. Ausdrücklich genannt werden künstliche Intelligenz, autonome und vernetzte Systeme sowie Sensorik. Darüber hinaus soll die Gesellschaft in diesen Bereichen auch selbst operativ tätig werden können, beispielsweise durch Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Produktlösungen sowie durch Dienstleistungen und Beratung.
Das deutet jedenfalls auf dem Papier auf eine umfassendere strategische Neupositionierung hin.
Interviewer: Bedeutet das automatisch neue Chancen für Aktionäre?
Rechtsanwältin Bontschev: Nein. Eine neue strategische Ausrichtung kann Chancen eröffnen, sie kann aber ebenso neue Risiken mit sich bringen. Entscheidend ist, wie die Strategie tatsächlich umgesetzt wird. Aktionäre sollten sich beispielsweise fragen: Welche konkreten Geschäftsmodelle stehen hinter der neuen Ausrichtung? Welche Investitionen werden benötigt? Welche Unternehmen oder Beteiligungen sollen erworben werden? Wie sollen diese Aktivitäten finanziert werden? Und welche wirtschaftlichen Erwartungen verbindet der Vorstand damit?
Eine Satzungsänderung allein sagt noch nichts darüber aus, ob die neue Strategie wirtschaftlich erfolgreich sein wird.
Interviewer: Ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt betrifft Aktienoptionen. Was ist hier geplant?
Rechtsanwältin Bontschev: Das bestehende Aktienoptionsprogramm 2022 soll modifiziert werden. Die Ermächtigung soll auf insgesamt 2,12 Millionen Optionen reduziert werden. Nach Angaben in der Einladung wurden bereits 510.000 Optionen ausgegeben.
Daneben soll ein neues Aktienoptionsprogramm 2026 geschaffen werden. Dafür sind bis zu 2.582.183 Optionen vorgesehen, die unter anderem an gegenwärtige und zukünftige Mitarbeiter, Vorstandsmitglieder sowie bestimmte Mitarbeiter und Mitglieder von Leitungsorganen verbundener Unternehmen ausgegeben werden können.
Interviewer: Warum sollten sich bestehende Aktionäre damit beschäftigen?
Rechtsanwältin Bontschev: Weil Aktienoptionsprogramme Auswirkungen auf die bestehenden Beteiligungsverhältnisse haben können. Werden aufgrund von Optionen tatsächlich neue Aktien ausgegeben, kann es grundsätzlich zu einer Verwässerung der Beteiligungsquote bestehender Aktionäre kommen.
Allerdings muss man die konkreten Bedingungen betrachten. Hier ist beispielsweise eine vierjährige Wartezeit vorgesehen. Außerdem enthält das vorgeschlagene Programm ein Erfolgsziel, das an die Entwicklung des volumengewichteten Durchschnittskurses der Aktie gekoppelt ist.
Aktionäre sollten daher nicht nur die maximale Zahl möglicher Aktien betrachten, sondern die vollständigen Bedingungen des Programms.
Interviewer: Dafür soll auch neues bedingtes Kapital geschaffen werden?
Rechtsanwältin Bontschev: Ja. Vorgeschlagen wird ein Bedingtes Kapital AOP 2026 von 2.582.183 Euro durch die mögliche Ausgabe von bis zu 2.582.183 neuen Aktien. Dieses Kapital soll ausschließlich der Erfüllung der auf Grundlage des neuen Aktienoptionsplans gewährten Optionen dienen.
Für Anleger ist das ein Punkt, den sie bei der Bewertung ihrer zukünftigen Beteiligungsposition berücksichtigen sollten.
Interviewer: Auch beim Aufsichtsrat stehen Veränderungen an. Was ist vorgesehen?
Rechtsanwältin Bontschev: Laut Einladung hat der bisherige Vorsitzende Stefan von Moers sein Amt zum 31. Juli 2026 niedergelegt. Dr. Tom Oliver Schorling wurde zunächst gerichtlich zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. Zudem hat Nicolas Sebastian Paalzow sein Ausscheiden mit Ablauf der außerordentlichen Hauptversammlung angekündigt. Deshalb sollen zwei Mitglieder neu gewählt werden. Vorgeschlagen werden Dr. Tom Oliver Schorling und Bertram Pachaly.
Auch personelle Veränderungen in einem Aufsichtsorgan können für Aktionäre relevant sein, insbesondere wenn gleichzeitig eine strategische Neuausrichtung des Unternehmens vorgesehen ist.
Interviewer: Die Vergütung des Aufsichtsrats soll ebenfalls geändert werden. Was bedeutet das?
Rechtsanwältin Bontschev: Vorgesehen ist künftig eine feste jährliche Vergütung von 25.000 Euro für ein reguläres Aufsichtsratsmitglied, 37.500 Euro für den stellvertretenden Vorsitzenden und 50.000 Euro für den Vorsitzenden. Zuvor sieht die Satzung laut Einladung einen Gesamtbetrag von jährlich 32.500 Euro für den Aufsichtsrat vor.
Auch darüber sollen letztlich die Aktionäre im Rahmen der Hauptversammlung entscheiden.
Interviewer: Was sollten Aktionäre jetzt konkret tun?
Rechtsanwältin Bontschev: Sie sollten zunächst die vollständige Tagesordnung und die Beschlussvorschläge prüfen und nicht allein aufgrund der geplanten Umfirmierung entscheiden. Besonders relevant erscheinen mir die Änderung des Unternehmensgegenstands, die Aktienoptionsprogramme, das bedingte Kapital und die Veränderungen im Aufsichtsrat.
Wer stimmberechtigt ist, sollte außerdem die Fristen beachten. Nach der Einladung muss sich der Nachweis des Anteilsbesitzes auf den 13. September 2026, 24:00 Uhr, beziehen. Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am 28. September 2026, 24:00 Uhr, zugehen.
Interviewer: Können Aktionäre auch Einfluss nehmen, wenn sie selbst nicht nach München fahren?
Rechtsanwältin Bontschev: Ja. Die Einladung sieht ausdrücklich die Möglichkeit einer Vertretung durch Bevollmächtigte vor. Außerdem bietet die Gesellschaft weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter an. Voraussetzung bleiben allerdings die rechtzeitige Anmeldung und der erforderliche Nachweis des Anteilsbesitzes.
Interviewer: Was ist aus Ihrer Sicht die wichtigste Botschaft für Anleger?
Rechtsanwältin Bontschev: Aktionäre sollten die geplante Hauptversammlung nicht lediglich als Abstimmung über einen neuen Firmennamen verstehen. Die vorgelegte Tagesordnung umfasst eine mögliche strategische Neuausrichtung, Veränderungen im Aufsichtsrat und umfangreiche Beschlüsse zu Aktienoptionen und bedingtem Kapital. Das sind unterschiedliche Maßnahmen, deren wirtschaftliche und rechtliche Folgen jeweils separat bewertet werden sollten.