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Elf Jahre nach Germanwings-Katastrophe: 30 Hinterbliebene fordern bis zu 110.000 Euro Schmerzensgeld

Hans (CC0), Pixabay

Mehr als elf Jahre nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine in den französischen Alpen beschäftigt die Katastrophe erneut die deutsche Justiz. Vor dem Landgericht Braunschweig beginnt ein neuer Schmerzensgeldprozess. 30 Hinterbliebene verlangen von der Bundesrepublik Deutschland jeweils bis zu 110.000 Euro. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob staatliche Stellen bei der Überwachung der Flugtauglichkeit des Co-Piloten ihre Pflichten ausreichend erfüllt haben.

Die Kläger sind überzeugt, dass die medizinische Flugtauglichkeit des Co-Piloten, der das Flugzeug am 24. März 2015 vorsätzlich zum Absturz brachte, nicht ausreichend kontrolliert worden sei. Ihre Forderungen richten sich deshalb gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Warum der Prozess in Braunschweig stattfindet

Dass das Verfahren in Braunschweig verhandelt wird, hängt mit dem dortigen Sitz des Luftfahrt-Bundesamtes zusammen. Die Behörde spielt bei der staatlichen Luftfahrtaufsicht eine zentrale Rolle.

Juristisch dürfte der Prozess komplex werden. Es geht nicht allein darum, die tragischen Folgen des Absturzes zu bewerten. Das Gericht muss vielmehr klären, ob eine konkrete staatliche Pflichtverletzung vorlag, ob diese der Bundesrepublik zugerechnet werden kann und ob ein ausreichender Zusammenhang zwischen einer möglichen Pflichtverletzung und der Katastrophe besteht.

Nach Angaben des Landgerichts sind zunächst mehrere Verhandlungstage vorgesehen.

Eine der schwersten Katastrophen der deutschen Luftfahrt

Der Absturz von Germanwings-Flug 4U9525 gehört zu den einschneidendsten Ereignissen der jüngeren europäischen Luftfahrtgeschichte.

Der Airbus A320 war am Morgen des 24. März 2015 von Barcelona nach Düsseldorf unterwegs. An Bord befanden sich 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder. Niemand überlebte.

Die Ermittlungen ergaben später, dass der Co-Pilot das Flugzeug vorsätzlich in den französischen Alpen zum Absturz gebracht hatte. Der Kapitän hatte zuvor das Cockpit verlassen und konnte anschließend nicht mehr zurückkehren.

Psychische Erkrankung rückte in den Mittelpunkt

Nach der Katastrophe wurde bekannt, dass der Co-Pilot bereits vor dem Unglück wegen psychischer Probleme behandelt worden war. Damit rückte schnell die Frage in den Mittelpunkt, wie medizinische Untersuchungen von Piloten organisiert werden und welche Informationen zwischen Ärzten, Fluggesellschaften und Behörden ausgetauscht werden dürfen beziehungsweise müssen.

Genau an dieser Schnittstelle setzt der neue Rechtsstreit an. Die Hinterbliebenen vertreten die Auffassung, dass die Flugtauglichkeit des Mannes nicht ausreichend überwacht worden sei.

Für das Gericht bedeutet das eine schwierige Abwägung. Es muss beurteilen, welche konkreten Kontroll- und Aufsichtspflichten damals bestanden und ob eine ordnungsgemäße Wahrnehmung dieser Aufgaben den späteren Absturz hätte verhindern können.

Bereits seit Jahren juristische Auseinandersetzungen

Der Germanwings-Absturz hat bereits eine Reihe von Gerichtsverfahren ausgelöst. Hinterbliebene stritten unter anderem um die Höhe von Entschädigungen und Schmerzensgeld sowie um die Frage, welche Unternehmen oder Institutionen für mögliche Versäumnisse verantwortlich gemacht werden können.

Der jetzt beginnende Prozess unterscheidet sich in einem entscheidenden Punkt: Die Forderungen richten sich gegen die Bundesrepublik Deutschland. Damit steht nicht unmittelbar die Verantwortung der Fluggesellschaft im Zentrum, sondern eine mögliche Verantwortung staatlicher Stellen.

Bis zu 3,3 Millionen Euro stehen im Raum

Rechnerisch könnten sich die Forderungen der 30 Hinterbliebenen bei jeweils maximal 110.000 Euro auf bis zu 3,3 Millionen Euro summieren. Ob und in welcher Höhe tatsächlich Ansprüche bestehen, muss das Landgericht jedoch erst feststellen.

Dabei dürfte die juristische Auseinandersetzung weit über die reine Höhe des Schmerzensgeldes hinausgehen. Im Kern steht eine grundsätzliche Frage: Hätte eine konsequentere staatliche Kontrolle verhindern können, dass der Co-Pilot weiterhin ein Verkehrsflugzeug steuerte?

Mehr als elf Jahre nach dem Tod von 150 Menschen ist die juristische Aufarbeitung der Germanwings-Katastrophe damit noch immer nicht abgeschlossen.

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