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Fernwärme-Streit vor Gericht: E.ON-Kunden könnten Tausende Euro zurückbekommen

geralt (CC0), Pixabay

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat bereits 2023 eine Sammelklage gegen die E.ON Energy Solutions GmbH eingereicht. Im Zentrum stehen Fernwärmeverträge, bei denen sich die Preise seit Ende 2020 beziehungsweise ab 2021 teils erheblich erhöht haben sollen. Nach Auffassung der Verbraucherschützer genügen die verwendeten Preisänderungsformeln nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Fernwärmeanbieter dürfen Preise grundsätzlich anpassen. Entscheidend ist jedoch, nach welchen Kriterien dies geschieht. Der vzbv kritisiert, dass bei E.ON aus seiner Sicht sachlich ungeeignete Faktoren in die Berechnungen eingeflossen seien. In einzelnen Fällen hätten sich Arbeitspreise dadurch um mehrere hundert Prozent erhöht. Für betroffene Haushalte könne es deshalb um Rückforderungen von mehreren Hundert bis zu mehreren Tausend Euro gehen.

Gericht äußert Zweifel an E.ON-Klauseln

Besondere Bedeutung hat die mündliche Verhandlung vom 24. August 2026 vor dem Oberlandesgericht Hamm. Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands ließ das Gericht erkennen, dass es die Kritik an den E.ON-Preisänderungsklauseln grundsätzlich teilt. Nach vorläufiger Einschätzung halte der Senat die beanstandeten Klauseln für unwirksam.

Das ist für Verbraucher ein wichtiges Signal, allerdings noch kein endgültiges Urteil.

Offen ist insbesondere, wie weit eine entsprechende Entscheidung reichen würde. Der vzbv möchte erreichen, dass die Unwirksamkeit grundsätzlich für Preisformeln mit den beanstandeten Merkmalen festgestellt wird. Das Gericht sieht eine solche pauschale Feststellung nach derzeitigem Stand offenbar kritisch und will die Regelungen vielmehr nach einzelnen Versorgungsgebieten beurteilen.

Für die Gebiete Erkrath-Hochdahl, Hamburg-Lohbrügge-Nord und Schwalbach-Limes rechnet der Verbraucherzentrale Bundesverband nach dem bisherigen Verlauf damit, dass das Gericht den entsprechenden Anträgen folgen könnte. Für weitere Regionen bleibt die Rechtslage zunächst offen.

Warum Fernwärmekunden besonders abhängig sind

Der Streit hat über einzelne Rechnungen hinaus grundsätzliche Bedeutung. Fernwärmekunden können ihren Anbieter normalerweise nicht so einfach wechseln wie Strom- oder Gaskunden. Wer an ein bestimmtes Wärmenetz angeschlossen ist, ist häufig dauerhaft an den lokalen Betreiber gebunden.

Gerade deshalb sind transparente und rechtlich einwandfreie Preisänderungsmechanismen wichtig. Fehlt der Wettbewerb, können Kunden einem starken Preisanstieg nicht einfach durch einen Anbieterwechsel ausweichen.

Die Sammelklage soll deshalb klären, ob E.ON seine erhöhten Preise tatsächlich verlangen durfte – und welche Ausgangspreise stattdessen maßgeblich wären.

So könnte sich eine Rückzahlung berechnen

Nach Angaben der Verbraucherzentrale hängt die mögliche Rückforderung vom jeweiligen Vertrag und Verbrauch ab. Vereinfacht wird die Differenz zwischen dem tatsächlich abgerechneten und dem nach Auffassung der Verbraucherschützer vertragsgemäßen Preis mit dem Verbrauch multipliziert.

Ob daraus im konkreten Einzelfall tatsächlich ein Anspruch entsteht und wie hoch dieser wäre, steht jedoch erst nach Abschluss des Verfahrens fest.

E.ON weist die Vorwürfe zurück. Das Unternehmen argumentiert, die Preisentwicklung habe sich an tatsächlichen Kosten- und Marktveränderungen orientiert. Gerade während der Energiekrise seien Beschaffungskosten massiv gestiegen. Die endgültige rechtliche Bewertung liegt nun bei den Gerichten.

Betroffene können sich noch bis 14. September anmelden

Für Kunden ist derzeit vor allem die Frist wichtig. Betroffene können sich noch bis zum 14. September 2026 kostenlos in das Klageregister eintragen und sich damit der Sammelklage anschließen.

Eine Anmeldung kann zudem wichtig sein, um mögliche Ansprüche vor Verjährung zu schützen. Die Verbraucherzentrale stellt dafür einen Klage-Check bereit, mit dem Kunden prüfen können, ob ihr Versorgungsgebiet und Vertrag betroffen sind.

Wer bereits an der Klage teilnimmt, sollte Rechnungen und Vertragsunterlagen aufbewahren. Die Verbraucherzentrale empfiehlt zudem, strittige Rechnungen gegebenenfalls unter Vorbehalt zu bezahlen, um Mahnungen oder andere Maßnahmen zu vermeiden und gleichzeitig mögliche Rückforderungsansprüche zu erhalten.

Verfahren könnte noch bis zum Bundesgerichtshof gehen

Selbst nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts muss der Rechtsstreit nicht beendet sein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat bereits angekündigt, gegebenenfalls Revision zum Bundesgerichtshof einzulegen, wenn das OLG die Unwirksamkeit nur für einzelne Versorgungsgebiete feststellt.

Damit könnte sich das Verfahren noch länger hinziehen.

Für die Betroffenen geht es dennoch um eine zentrale Frage: Waren die drastischen Preissteigerungen rechtmäßig – oder muss E.ON einen Teil der kassierten Fernwärmekosten zurückzahlen?

Sollte sich die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale durchsetzen, könnten zahlreiche Haushalte finanziell profitieren. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung bleibt aber offen, wie groß der Kreis der Betroffenen tatsächlich ist und welche Rückzahlungen am Ende möglich werden.

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