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Coaching oder Kostenfalle: Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Anbietern

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay

Coaching-Angebote boomen. Ob beruflicher Erfolg, Persönlichkeitsentwicklung, mehr Selbstbewusstsein oder eine bessere Work-Life-Balance – vor allem in sozialen Netzwerken versprechen zahlreiche Coaches Unterstützung für nahezu jede Lebenslage. Doch hinter professionell wirkenden Auftritten können sich teure Angebote verbergen, die am Ende kaum das halten, was zuvor versprochen wurde.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt deshalb vor unseriösen Geschäftspraktiken und rät dazu, Coaching-Angebote besonders sorgfältig zu prüfen. Die Kosten können erheblich sein: Für entsprechende Programme werden teilweise mittlere vierstellige Beträge verlangt.

Erst kostenlos gelockt, dann zum Vertragsabschluss gedrängt

Nach Erfahrungen der Verbraucherzentrale folgen problematische Angebote häufig einem ähnlichen Muster.

Zunächst werden Interessierte über soziale Medien mit kostenlosen Schnupperangeboten angesprochen. Anschließend folgen persönliche Gespräche, in denen der Anbieter versucht, einen kostenpflichtigen Coaching-Vertrag abzuschließen.

Dabei kann erheblicher Zeit- und Entscheidungsdruck aufgebaut werden. Gerade bei mehreren Tausend Euro Vertragskosten sollten Interessierte jedoch keinesfalls spontan unterschreiben.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich ausreichend Zeit zu nehmen und sämtliche Vertragsunterlagen vor dem Abschluss genau zu prüfen.

Viel Geld für aufgezeichnete Videos statt persönlicher Beratung

Besonders problematisch ist die teilweise große Diskrepanz zwischen Werbung und tatsächlicher Leistung.

Betroffene berichten der Verbraucherzentrale, dass sie eine individuelle Beratung erwartet hatten, tatsächlich aber überwiegend oder ausschließlich Zugriff auf bereits aufgezeichnete Videos erhielten.

Auch wenig aussagekräftige Vertragsunterlagen können ein Warnzeichen sein. Verbraucher sollten deshalb bereits vor Vertragsschluss darauf achten, dass eindeutig festgelegt ist, welche konkreten Leistungen sie für ihr Geld erhalten.

Dazu gehört insbesondere die Frage, ob tatsächlich persönliche Einzelgespräche stattfinden, wie häufig diese angeboten werden und welche weiteren Leistungen Bestandteil des Programms sind.

Vorsicht vor angeblichen „Universalgenies“

Misstrauisch sollten Verbraucher auch werden, wenn sich ein Coach als Experte für praktisch sämtliche Lebensprobleme präsentiert.

Persönlichkeitsentwicklung, beruflicher Erfolg, Partnerschaft, Finanzen und Lebensplanung aus einer Hand mögen in der Werbung attraktiv erscheinen. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale sollte ein derart umfassendes Leistungsversprechen jedoch Anlass sein, den Anbieter und seine tatsächlichen Qualifikationen genauer zu überprüfen.

Besonders genau auf das Widerrufsrecht achten

Ein weiterer kritischer Punkt betrifft das 14-tägige Widerrufsrecht.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale versuchen Anbieter mitunter, dieses möglichst schnell auszuhebeln. Dazu werden beispielsweise allgemein gehaltene Inhalte unmittelbar nach Vertragsabschluss freigeschaltet. Anschließend wird behauptet, das Widerrufsrecht sei dadurch bereits erloschen.

Besonders vorsichtig sollten Verbraucher sein, wenn sie durch das Anklicken eines Kästchens angeblich auf ihr Widerrufsrecht verzichten beziehungsweise dessen vorzeitiges Erlöschen bestätigen sollen.

Eine solche Vorgehensweise bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass tatsächlich kein Widerruf mehr möglich ist. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale kann die konkrete Umsetzung rechtswidrig sein. In solchen Fällen sollte geprüft werden, ob der Vertrag trotz gegenteiliger Behauptungen des Anbieters noch widerrufen werden kann.

Diese Warnzeichen sollten Verbraucher ernst nehmen

Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn ein Anbieter mit einem kostenlosen Einstieg lockt und anschließend auf einen schnellen Vertragsabschluss drängt, hohe vierstellige Beträge verlangt, die konkreten Leistungen im Vertrag nur unklar beschreibt oder umfangreiche persönliche Betreuung verspricht, tatsächlich aber hauptsächlich vorproduzierte Videos anbietet.

Auch vollmundige Erfolgsversprechen und der Versuch, Verbraucher möglichst schnell zum Verzicht auf ihr Widerrufsrecht zu bewegen, sollten misstrauisch machen.

Wer sich während eines Verkaufsgesprächs unter Druck gesetzt fühlt, sollte keine vorschnelle Entscheidung treffen.

Auch bereits abgeschlossene Verträge können überprüft werden

Wer bereits einen teuren Coaching-Vertrag abgeschlossen hat und mit den erbrachten Leistungen unzufrieden ist, muss die Situation nicht zwangsläufig hinnehmen.

Insbesondere die Vertragsbedingungen, die versprochenen und tatsächlich erbrachten Leistungen sowie die Belehrung über das Widerrufsrecht können rechtlich überprüft werden.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen weist ausdrücklich darauf hin, dass selbst dann noch ein Widerruf möglich sein kann, wenn der Anbieter behauptet, das Widerrufsrecht sei bereits erloschen.

Entscheidend ist der jeweilige Einzelfall. Wer mehrere Tausend Euro für ein Coaching zahlen soll, das kaum den ursprünglichen Versprechungen entspricht, sollte deshalb zunächst seine rechtlichen Möglichkeiten prüfen, bevor weitere Zahlungen geleistet oder Forderungen widerspruchslos akzeptiert werden.

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