Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher in Niedersachsen berichten von überraschenden Rechnungen über mehrere hundert Euro für angebliche Online-Abonnements. Betroffen sind unter anderem die Angebote Astrolonova, Fitnovaness, Novavitalia und Bongochat.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Niedersachsen beziehen sich die Forderungen auf vermeintliche Jahresabonnements aus den Bereichen Astrologie, Fitness, Gesundheit und KI-Chat. Hinter den verschiedenen Angeboten steht demnach dieselbe Firma: die Margot Brands Limited mit Sitz in Hongkong.
Das Auffällige: Viele Betroffene erklären, die betreffenden Internetseiten entweder gar nicht bewusst besucht oder jedenfalls keinen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben.
Rechnungen nicht vorschnell bezahlen
Die Verbraucherzentrale rät deshalb dazu, solche Forderungen genau zu prüfen und keinesfalls aus Angst vor Mahnungen oder Inkassoschreiben sofort zu bezahlen.
Ein kostenpflichtiger Online-Vertrag kommt nur zustande, wenn für Verbraucher vor Abschluss eindeutig erkennbar ist, dass die angebotene Leistung Geld kostet. Außerdem muss der Bestellbutton klar auf die Zahlungspflicht hinweisen. Zulässig wäre beispielsweise eine Formulierung wie „zahlungspflichtig bestellen“.
Fehlt eine entsprechend eindeutige Beschriftung, kommt nach Einschätzung der Verbraucherzentrale kein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag zustande. Die daraus resultierende Forderung wäre dann unberechtigt.
Auch Inkassoschreiben sind kein Beweis für eine berechtigte Forderung
Besonders verunsichernd wird es für Betroffene häufig, wenn auf eine Rechnung später Mahnungen oder Schreiben eines Inkassounternehmens folgen.
Doch allein die Einschaltung eines Inkassodienstleisters bedeutet nicht automatisch, dass eine Forderung tatsächlich besteht. Entscheidend bleibt, ob zuvor überhaupt ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde.
Verbraucher sollten sich deshalb nicht durch kurze Zahlungsfristen, zusätzliche Gebühren oder drohende Formulierungen unter Druck setzen lassen.
Unberechtigter Forderung schriftlich widersprechen
Wer sicher ist, keinen entsprechenden kostenpflichtigen Dienst bestellt zu haben, sollte die Rechnung allerdings auch nicht einfach ignorieren.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, der Forderung schriftlich zu widersprechen. Dabei sollte deutlich erklärt werden, dass kein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wurde und die geltend gemachte Forderung deshalb zurückgewiesen wird.
Wichtig ist außerdem, sämtliche Unterlagen aufzubewahren. Dazu gehören insbesondere Rechnungen, Mahnungen, E-Mails und mögliche Inkassoschreiben.
Diese Dokumente können später wichtig werden, falls der Anbieter die Forderung weiterverfolgt.
Vier Namen, ein Unternehmen
Besondere Aufmerksamkeit verdient, dass hinter mehreren unterschiedlich auftretenden Diensten offenbar dasselbe Unternehmen steht. Die Angebote Astrolonova, Fitnovaness, Novavitalia und Bongochat wirken thematisch zunächst voneinander unabhängig, reichen von Astrologie über Fitness und Gesundheit bis hin zu einem Chat-Angebot.
Den Forderungen gemeinsam ist jedoch nach Angaben der Verbraucherzentrale die Margot Brands Limited aus Hongkong.
Wer eine unerwartete Rechnung eines dieser Dienste erhält, sollte daher zunächst prüfen, ob er tatsächlich bewusst einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hat. Eine Rechnung allein beweist noch nicht, dass auch eine Zahlungspflicht besteht.
Ich wurde vor 15 Tagen das erste mal angeschrieben. Habe zu 100% nichts zu der Zeit abgeschlossen, mein Handy war aus und ich in einer Besprechung. Seit dem bin ich trotz Widerspruch bereits bei der „2. Mahnung“
Habe Strafanzeige erstattet, Verbraucherzentrale informiert und den Datenschutzverstoß bei der Behörde gemeldet. Was kann ich noch tun?