Dark Mode Light Mode

Photovoltaik vor großem Umbruch: Einspeisevergütung soll ab 2027 schrittweise verschwinden

sferrario1968 (CC0), Pixabay

Für Hauseigentümer, die über eine Photovoltaikanlage nachdenken, könnten sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen schon ab dem kommenden Jahr erheblich verändern. Nach den geplanten Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes soll die bislang über 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung für neue Anlagen schrittweise auslaufen. Ab 2030 könnte für neu installierte Photovoltaikanlagen überhaupt keine gesetzlich garantierte Einspeisevergütung mehr gezahlt werden.

Damit verändert sich auch die Frage, wann und wie sich eine Solaranlage rechnet. Während bislang neben dem Eigenverbrauch auch die langfristig garantierte Vergütung für eingespeisten Strom eine wichtige Rolle spielte, dürfte künftig der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Solarstroms wesentlich stärker in den Mittelpunkt rücken.

Ab 2027 soll zunächst eine Übergangsregelung gelten

Nach dem Gesetzentwurf soll die bisherige 20-jährige Vergütung für neue Photovoltaikanlagen perspektivisch entfallen. Stattdessen ist zunächst eine Übergangszahlung vorgesehen.

Diese soll auf höchstens 36 Monate begrenzt sein und anfangs 5,2 Cent pro Kilowattstunde betragen.

Dabei soll der Kreis der Anlagen, die noch von der Übergangsregelung profitieren können, von Jahr zu Jahr kleiner werden.

Für Anlagen, die 2027 in Betrieb gehen, soll sie für eine Leistung von weniger als 50 Kilowatt gelten. Bei einer Inbetriebnahme 2028 sinkt die Grenze auf weniger als 25 Kilowatt. Im Jahr 2029 sollen nur noch Anlagen mit weniger als sieben Kilowatt darunterfallen.

Zusätzlich ist vorgesehen, die Vergütung halbjährlich weiter abzusenken.

Der entscheidende Einschnitt soll schließlich zum 1. Januar 2030 erfolgen: Für Photovoltaikanlagen, die ab diesem Zeitpunkt neu in Betrieb genommen werden, ist nach den derzeitigen Planungen keine gesetzliche Einspeisevergütung mehr vorgesehen.

Solarstrom kann weiterhin verkauft werden – aber zum Marktpreis

Das bedeutet nicht, dass überschüssiger Solarstrom künftig verschenkt werden muss. Anlagenbetreiber sollen ihren ins öffentliche Netz eingespeisten Strom weiterhin verkaufen können.

Der entscheidende Unterschied liegt jedoch in der Preisbildung.

Statt einer über viele Jahre gesetzlich garantierten Vergütung müsste der überschüssige Strom direkt vermarktet werden. Die erzielbaren Einnahmen würden sich dann am jeweiligen Börsenpreis orientieren.

Für private Anlagenbetreiber entsteht dadurch eine deutlich größere Unsicherheit. Während eine garantierte Einspeisevergütung langfristig in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einbezogen werden kann, lässt sich kaum zuverlässig vorhersagen, welche Marktpreise für Solarstrom in zehn oder 15 Jahren erzielt werden.

Auch die Volleinspeisung soll ihre Sonderförderung verlieren

Eine weitere geplante Änderung betrifft die sogenannte Volleinspeisung. Dabei wird der erzeugte Solarstrom vollständig in das öffentliche Stromnetz eingespeist.

Bis Ende 2026 können Betreiber dafür noch eine höhere Einspeisevergütung erhalten. Diese besondere Option soll mit der Reform entfallen.

Damit wird die bisherige Möglichkeit, eine Photovoltaikanlage gezielt für die vollständige Einspeisung zu betreiben und dafür eine höhere gesetzliche Vergütung zu erhalten, erheblich an Bedeutung verlieren.

Eigenverbrauch wird zum entscheidenden Faktor

Je weniger Geld sich mit der Einspeisung überschüssigen Solarstroms verdienen lässt, desto interessanter wird es, den produzierten Strom selbst zu verbrauchen.

Das Prinzip ist einfach: Jede Kilowattstunde Solarstrom, die unmittelbar im eigenen Haus verbraucht wird, muss nicht beim Energieversorger eingekauft werden.

Besonders wichtig könnten deshalb Batteriespeicher werden. Tagsüber erzeugter Solarstrom kann gespeichert und beispielsweise abends oder nachts genutzt werden.

Nach Angaben der Energieberatung der Verbraucherzentrale Hamburg lässt sich der Eigenverbrauchsanteil mit einem passend dimensionierten Speicher auf bis zu 70 Prozent erhöhen. Der tatsächlich erreichbare Wert hängt allerdings von der Größe der Photovoltaikanlage, der Speicherkapazität und dem individuellen Stromverbrauch eines Haushalts ab.

Wärmepumpe und Elektroauto können Photovoltaik attraktiver machen

Noch interessanter kann der Eigenverbrauch werden, wenn weitere große Stromverbraucher im Haushalt vorhanden sind.

Eine Wärmepumpe kann beispielsweise einen Teil des Solarstroms unmittelbar für die Wärmeversorgung des Gebäudes verwenden. Auch ein Elektroauto kann möglichst dann geladen werden, wenn die Photovoltaikanlage viel Strom produziert.

Intelligente Energiemanagementsysteme können dabei helfen, Stromproduktion und Verbrauch aufeinander abzustimmen.

Das Ziel verändert sich damit zunehmend: Statt möglichst viel Solarstrom gegen eine garantierte Vergütung ins Netz einzuspeisen, wird es wirtschaftlich interessanter, einen möglichst großen Anteil der selbst produzierten Energie auch selbst zu nutzen.

Wer 2026 installiert, kann sich noch 20 Jahre Vergütung sichern

Für Eigentümer, die bereits über eine Photovoltaikanlage nachdenken, ist das Jahr 2026 deshalb von besonderer Bedeutung.

Wer seine Anlage noch in diesem Jahr in Betrieb nimmt, erhält nach den bislang geltenden Regelungen weiterhin eine 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung.

Bei einer Photovoltaikanlage mit zehn Kilowatt Leistung beträgt diese nach den vorliegenden Angaben beispielsweise 7,7 Cent je Kilowattstunde bei Überschusseinspeisung.

Bei einer Volleinspeisung sind es 12,2 Cent je Kilowattstunde.

Damit unterscheiden sich die Bedingungen erheblich von dem, was nach den derzeitigen Reformplänen bereits ab 2027 für neue Anlagen vorgesehen ist.

Trotzdem sollte niemand überstürzt eine Anlage bestellen

Die Aussicht auf die noch geltende 20-jährige Vergütung könnte Eigentümer dazu verleiten, möglichst schnell eine Photovoltaikanlage installieren zu lassen. Davon rät die Energieberatung der Verbraucherzentrale ausdrücklich ab.

Eine Solaranlage ist eine langfristige Investition. Entscheidend sind nicht allein die Fördersätze oder die Einspeisevergütung. Berücksichtigt werden müssen unter anderem die Anschaffungskosten, der zu erwartende Stromertrag, die Größe und Ausrichtung der Anlage, der mögliche Eigenverbrauch sowie die langfristigen Energiekosten.

Auch ein Batteriespeicher sollte nicht einfach möglichst groß gewählt werden. Entscheidend ist eine Dimensionierung, die zum Stromverbrauch und zur Photovoltaikanlage des jeweiligen Haushalts passt.

Photovoltaik könnte sich wirtschaftlich grundlegend verändern

Sollten die geplanten Änderungen tatsächlich in dieser Form umgesetzt werden, würde sich das Geschäftsmodell privater Photovoltaikanlagen deutlich verschieben.

Die klassische Rechnung „Solarstrom produzieren und Überschüsse 20 Jahre zu einem garantierten Preis verkaufen“ würde für neue Anlagen schrittweise verschwinden.

An ihre Stelle träte zunehmend ein anderes Modell: Solarstrom produzieren, möglichst viel davon selbst verbrauchen und nur den verbleibenden Überschuss am Markt verkaufen.

Photovoltaik muss dadurch nicht automatisch unwirtschaftlich werden. Sie könnte für Haushalte mit hohem Eigenverbrauch, Batteriespeicher, Wärmepumpe oder Elektroauto weiterhin interessant sein. Die individuelle Planung wird jedoch wichtiger.

Für Eigentümer, die ohnehin eine Photovoltaikanlage planen, könnte 2026 damit zu einem entscheidenden Jahr werden. Gleichzeitig sollte eine Investition nicht allein aus Angst vor dem Auslaufen der Einspeisevergütung getroffen werden. Ob sich eine Anlage tatsächlich rechnet, muss für jedes Gebäude und jeden Haushalt individuell berechnet werden.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Windpark Streumen baut Schulden stark ab – doch hohe Gesellschafterdarlehen und langfristige Verpflichtungen bleiben

Next Post

Neue Entschädigungsregeln für Missbrauchsbetroffene: Ausgerechnet in Sachsen stockt die Umsetzung