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Irland führt „Jennie’s Law“ ein: Gewalttäter sollen in öffentlich einsehbares Register aufgenommen werden

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Irland geht beim Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt einen ungewöhnlich weitreichenden Weg. Mit dem sogenannten „Jennie’s Law“ soll es künftig möglich sein, sich über die gewalttätige Vergangenheit eines potenziellen Partners zu informieren. Dafür sollen bestimmte verurteilte Gewalttäter in einem öffentlich einsehbaren Register geführt werden.

Das Gesetz wurde im Juli 2026 vom irischen Parlament verabschiedet. Hintergrund sind zahlreiche Fälle schwerer Gewalt gegen Frauen und die Frage, wie Menschen frühzeitig vor Partnern gewarnt werden können, die bereits in früheren Beziehungen gewalttätig geworden sind.

Der Mord an Jennie Poole gab dem Gesetz seinen Namen

Benannt wurde das Gesetz nach Jennifer „Jennie“ Poole aus Dublin. Die 24-jährige Mutter von zwei Kindern wurde am 17. April 2021 von ihrem Ex-Freund getötet. Der Mann stach siebenmal auf sie ein.

Im April 2022 wurde er wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Besonders erschütternd: Der Täter war bereits zuvor wegen schwerer Gewalt gegen eine frühere Partnerin und deren Mutter im Gefängnis gewesen. Im Jahr 2015 hatte er beide Frauen mit einem Messer angegriffen.

Jennie Poole wusste davon nichts.

Auch ihre Familie erfuhr erst während des Gerichtsverfahrens von der gewalttätigen Vergangenheit des Mannes. Anschließend kämpfte die Familie vier Jahre lang für eine gesetzliche Regelung, die andere Menschen vor einer ähnlichen Situation schützen soll.

Welche Täter in das Register aufgenommen werden können

Das neue Gesetz erfasst nicht lediglich Mord oder schwere Körperverletzung. Zu den relevanten Straftaten gehören unter anderem Mord, Totschlag, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Stalking, Belästigung und Freiheitsberaubung.

Allerdings landet ein verurteilter Täter nicht automatisch in dem Register. Über die Aufnahme entscheidet ein Gericht. Grundsätzlich ist zudem die Zustimmung der von der ursprünglichen Tat betroffenen Person erforderlich.

Gerade dieser Punkt sorgt für Kritik. Opfer könnten dadurch vor eine schwierige Entscheidung gestellt werden: Wollen sie ihre eigene Anonymität schützen oder durch die Veröffentlichung möglicherweise andere Menschen vor dem Täter warnen?

Nach drei Jahren kann eine Löschung beantragt werden

Ein weiterer umstrittener Punkt betrifft die Dauer der Registrierung. Nach drei Jahren können Betroffene beantragen, aus dem Register entfernt zu werden.

Fachleute für häusliche Gewalt halten diesen Zeitraum teilweise für zu kurz. Gewalt, Bedrohungen und Nachstellungen können sich gerade nach einer Trennung über viele Jahre hinziehen. Besonders wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, kann der Kontakt zwischen Täter und Opfer lange fortbestehen.

Die Frage wird deshalb sein, wie Irland den Schutz möglicher zukünftiger Opfer mit den Rechten bereits verurteilter Täter in Einklang bringt.

Mehr als 62.000 Meldungen von Gewalt gegen Frauen und Kinder

Der politische Handlungsdruck in Irland ist erheblich. Im Jahr 2025 wurden dort mehr als 62.000 Fälle beziehungsweise Meldungen im Zusammenhang mit Gewalt gegen Frauen und Kinder verzeichnet. Dazu gehörten unter anderem Morddrohungen, Vergewaltigungen und Stalking.

Die Zahl lag etwa ein Drittel über dem Vorjahresniveau.

Dabei dürften die bekannten Fälle lediglich einen Teil der tatsächlichen Gewalt abbilden. Gerade Partnerschaftsgewalt findet häufig im privaten Umfeld statt und wird nicht immer angezeigt.

Das neue Register soll deshalb einen zusätzlichen Schutzmechanismus schaffen: Menschen sollen nicht erst dann von der Gewaltgeschichte eines Partners erfahren, wenn sie möglicherweise selbst bereits zum Opfer geworden sind.

Großbritannien hat mit „Clare’s Law“ ein ähnliches System

Vollkommen neu ist der Grundgedanke nicht. In Großbritannien existiert bereits das sogenannte „Clare’s Law“.

Der entscheidende Unterschied liegt jedoch im Zugang zu den Informationen. In Großbritannien können Menschen bei der Polizei Auskunft darüber beantragen, ob ein Partner eine einschlägige Vorgeschichte hat. Ein frei beziehungsweise unmittelbar öffentlich einsehbares Register wie beim irischen Modell gibt es dort nicht.

Auch „Clare’s Law“ geht auf einen tödlichen Fall von Partnerschaftsgewalt zurück.

Deutschland verfolgt einen anderen Weg

In Deutschland ist derzeit kein vergleichbares öffentliches Register für Gewalttäter vorgesehen.

Stattdessen soll der Schutz von Menschen in Hochrisikofällen häuslicher und sexualisierter Gewalt unter anderem durch die elektronische Fußfessel verbessert werden. Entsprechende Regelungen sollen ab Juli 2027 greifen.

Damit unterscheiden sich die Ansätze deutlich. Während Deutschland stärker darauf setzt, bereits identifizierte Hochrisikotäter zu überwachen und Betroffene unmittelbar zu schützen, ermöglicht Irland potenziellen neuen Partnerinnen und Partnern, sich über eine bekannte Gewaltvorgeschichte zu informieren.

Gleichzeitig wird in Deutschland weiterhin über die unzureichenden Kapazitäten von Frauenhäusern diskutiert. Nach Angaben von Betroffenenverbänden fehlen bundesweit fast 12.000 Frauenhausplätze. Schutzsuchende müssten deshalb immer wieder abgewiesen werden.

Auch „Coco’s Law“ trägt den Namen eines Opfers

„Jennie’s Law“ ist nicht das erste irische Gesetz, das nach einer Betroffenen benannt wurde.

Mit „Coco’s Law“, benannt nach Nicole „Coco“ Fox, wurde der Schutz vor Cybermobbing sowie vor der unerlaubten Verbreitung intimer Bilder verschärft.

Die Namen sollen bewusst daran erinnern, dass hinter gesetzlichen Regelungen und Kriminalstatistiken konkrete Schicksale stehen.

Mit „Jennie’s Law“ zieht Irland nun eine besonders weitreichende Konsequenz: Wer wegen bestimmter schwerer Gewalt- oder Sexualdelikte verurteilt wurde, muss unter bestimmten Voraussetzungen damit rechnen, dass zukünftige Partner von seiner Vergangenheit erfahren können.

Das Gesetz berührt damit einen schwierigen Konflikt zwischen Datenschutz und Persönlichkeitsschutz auf der einen und dem Schutz potenzieller Opfer auf der anderen Seite. Irland gewichtet dabei das Recht auf frühzeitige Warnung deutlich stärker als Deutschland.

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