Der enorme Erfolg von „KPop Demon Hunters“ hat nun auch ein juristisches Nachspiel. Die US-amerikanische Metal-Band Demon Hunter geht nach dem vorliegenden Bericht gegen Netflix und den Konzertveranstalter AEG Presents vor. Im Mittelpunkt steht dabei nicht der Animationsfilm selbst, sondern die Verwendung des Namens „KPop Demon Hunters“ für Musikangebote, Konzerte und Fanartikel.
Die Band argumentiert, dass ihr seit vielen Jahren verwendeter Name durch die inzwischen weltweit bekannte Netflix-Marke zunehmend überlagert werde. Demon Hunter besteht nach den vorliegenden Angaben bereits seit 26 Jahren, während „KPop Demon Hunters“ erst wesentlich später auf den Markt kam.
Verwechslung beim Ticketkauf als Beispiel
Wie konkret das Problem werden kann, soll ein Fall aus den USA zeigen. Eine Familie habe Tickets im Wert von rund 500 US-Dollar für ein Konzert von Demon Hunter gekauft, dabei jedoch angenommen, Karten für eine Veranstaltung im Zusammenhang mit „KPop Demon Hunters“ zu erwerben.
Der Irrtum wurde zwar noch rechtzeitig bemerkt. Für die Band soll der Vorfall jedoch belegen, dass es tatsächlich zu Verwechslungen zwischen den Bezeichnungen kommen kann.
Genau diese sogenannte Verwechslungsgefahr dürfte für den Rechtsstreit eine zentrale Rolle spielen.
Band will Film selbst nicht angreifen
Bemerkenswert ist, dass sich Demon Hunter nach dem Bericht ausdrücklich nicht gegen den Film als solchen richtet.
Vielmehr soll das Gericht die Verwendung des Namens außerhalb des eigentlichen Films begrenzen. Die Band möchte demnach erreichen, dass Netflix und AEG die Bezeichnung „KPop Demon Hunters“ nicht für bestimmte Musikangebote, Konzerte oder Merchandise verwenden dürfen.
Zusätzlich verlangt die Band eine bislang nicht bezifferte finanzielle Entschädigung.
Erfolg verschärft den Konflikt
Hintergrund des Streits ist auch die enorme Reichweite von „KPop Demon Hunters“. Nach den von COMPUTER BILD genannten Zahlen erreichte der Animationsfilm innerhalb seiner ersten 91 Tage 325,1 Millionen Aufrufe und hielt sich 52 Wochen in den weltweiten Netflix-Top-10.
Mit zunehmendem Erfolg wurde aus dem Filmtitel offenbar immer stärker eine eigenständige Marke. Neben Musik und Fanartikeln wurde laut Bericht auch eine weltweite Tour angekündigt.
Gerade diese Ausweitung auf Bereiche, in denen auch eine bestehende Musikgruppe aktiv ist, bildet den Kern des Konflikts.
Jetzt muss das Gericht die Verwechslungsgefahr bewerten
Ob die Klage Erfolg haben wird, lässt sich aus dem vorliegenden Bericht nicht ableiten. Entscheidend dürfte unter anderem sein, welchen rechtlichen Schutz Demon Hunter für seinen Namen beanspruchen kann und ob Verbraucher die Angebote tatsächlich den jeweils falschen Anbietern zuordnen könnten.
Dabei wird es auch darauf ankommen, für welche Waren und Dienstleistungen entsprechende Markenrechte bestehen und wie ähnlich sich die jeweiligen geschäftlichen Aktivitäten sind.
Der geschilderte falsche Ticketkauf könnte für die Argumentation der Band interessant sein. Ein einzelner Verwechslungsfall bedeutet allerdings noch nicht automatisch, dass auch eine rechtlich relevante Verwechslungsgefahr bewiesen ist.
Eine Stellungnahme von Netflix oder AEG zu den Vorwürfen lag laut dem von Ihnen bereitgestellten Bericht zunächst nicht vor.