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M+N Transport GmbH aus Essen: Insolvenzantrag nach mehr als zwei Jahren mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die M+N Transport GmbH aus Essen wird kein reguläres Insolvenzverfahren durchlaufen. Das Amtsgericht Essen hat einen bereits im Juli 2024 gestellten Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 18. August 2026 mangels Masse abgewiesen.

Das Verfahren wird beim Amtsgericht Essen unter dem Aktenzeichen 161 IN 98/24 geführt. Firmensitz der Gesellschaft ist die Mülheimer Straße 2, 45145 Essen. Das Unternehmen ist beim Amtsgericht Essen unter HRB 34712 im Handelsregister eingetragen. Als Geschäftsführer sind Justin Hamann und Alban Mata angegeben.

Bemerkenswert ist vor allem die Dauer des Eröffnungsverfahrens: Der Insolvenzantrag einer Gläubigerin ging bereits am 11. Juli 2024 beim Gericht ein. Erst mehr als zwei Jahre später erfolgte die Abweisung mangels Masse.

Transportvermittlung, Kurierdienste und Fahrzeughandel

Die M+N Transport GmbH war nicht ausschließlich als klassisches Transportunternehmen ausgerichtet. Ihr Unternehmensgegenstand verbindet Dienstleistungen aus der Transport- und Logistikbranche mit dem Fahrzeughandel.

Zu den Geschäftstätigkeiten gehören die Vermittlung von Transportleistungen und Kurierdienstfahrten. Das Unternehmen konnte damit Transportaufträge beziehungsweise Kurierfahrten zwischen Auftraggebern und ausführenden Transportdienstleistern vermitteln.

Ein weiterer Geschäftszweig war der An- und Verkauf von Fahrzeugen sowie die Vermittlung von Fahrzeuggeschäften.

Damit bewegte sich die Gesellschaft wirtschaftlich an der Schnittstelle zwischen Transportvermittlung, Kuriergeschäft und Kraftfahrzeughandel.

Noch vergleichsweise junges Unternehmen

Die M+N Transport GmbH gehört zu den jüngeren Unternehmen der Branche. Die Gesellschaft wurde erst 2023 in das Handelsregister eingetragen.

Damit lagen zwischen Unternehmensgründung und dem Eingang des Insolvenzantrags einer Gläubigerin lediglich rund ein Jahr.

Das ist insofern bemerkenswert, als der Geschäftsbetrieb offenbar bereits vergleichsweise kurze Zeit nach der Gründung mit wirtschaftlichen beziehungsweise finanziellen Problemen konfrontiert war, die einen Gläubiger dazu veranlassten, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Welche konkrete Forderung dem Antrag zugrunde lag und wie hoch diese war, geht aus der gerichtlichen Bekanntmachung nicht hervor.

Geschäftskonzept benötigte nicht zwingend eigenen Fuhrpark

Der eingetragene Unternehmensgegenstand spricht ausdrücklich von der Vermittlung von Transportleistungen und Kurierdienstfahrten.

Das ist ein wesentlicher Unterschied zum Betrieb einer klassischen Spedition mit eigenem umfangreichen Fuhrpark.

Bei einem Vermittlungsmodell können Transportaufträge an selbstständige Frachtführer, Kurierunternehmen oder andere Transportdienstleister weitergegeben werden. Dadurch lässt sich ein Transportgeschäft grundsätzlich mit einer geringeren eigenen Fahrzeugflotte betreiben.

Gleichzeitig war die M+N Transport GmbH berechtigt, Fahrzeuge an- und zu verkaufen beziehungsweise entsprechende Geschäfte zu vermitteln.

Ob und in welchem Umfang die Gesellschaft tatsächlich eigene Transportfahrzeuge besaß oder selbst Kurierfahrten ausführte, lässt sich aus den verfügbaren Angaben nicht verlässlich feststellen.

Insolvenzantrag stammte von einer Gläubigerin

Anders als bei einem Eigenantrag hat die Geschäftsführung der M+N Transport GmbH das jetzt abgeschlossene Insolvenzeröffnungsverfahren nicht selbst eingeleitet.

Der Antrag wurde von einer Gläubigerin gestellt und ging am 11. Juli 2024 beim Amtsgericht Essen ein.

Bei einem Gläubigerantrag muss grundsätzlich glaubhaft gemacht werden, dass eine Forderung gegen das Unternehmen besteht und ein Insolvenzgrund vorliegt. Anschließend prüft das Insolvenzgericht die Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung.

Im Fall der M+N Transport GmbH zog sich diese Prüfung ungewöhnlich lange hin.

Mehr als zwei Jahre bis zur Entscheidung

Zwischen dem Eingang des Insolvenzantrags am 11. Juli 2024 und der Entscheidung vom 18. August 2026 liegen mehr als 25 Monate.

Die aktuelle Veröffentlichung erläutert nicht, weshalb das Eröffnungsverfahren so lange dauerte. Deshalb lässt sich daraus auch nicht ableiten, ob beispielsweise Ermittlungen zu Vermögenswerten, offene rechtliche Fragen oder andere Verfahrensumstände für die lange Bearbeitungszeit verantwortlich waren.

Das Ergebnis steht nun jedoch fest: Das Insolvenzverfahren wird nicht eröffnet.

Gericht sieht keine ausreichende Masse für ein Insolvenzverfahren

Die Abweisung mangels Masse gehört zu den einschneidendsten Entscheidungen in einem Insolvenzeröffnungsverfahren.

Nach § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung weist das Gericht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, sofern kein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird oder eine Stundung der Verfahrenskosten greift.

Vereinfacht bedeutet dies: Es ist nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden, um überhaupt ein reguläres Insolvenzverfahren zu finanzieren.

Die Entscheidung sagt dagegen nicht aus, dass die Gesellschaft keine Schulden hat. Gerade das Gegenteil kann der Fall sein. Ein Insolvenzverfahren findet lediglich deshalb nicht statt, weil keine ausreichende Insolvenzmasse für dessen Kosten vorhanden ist.

Für Gläubiger besonders problematische Situation

Für die Gläubiger der M+N Transport GmbH ist eine Abweisung mangels Masse regelmäßig ungünstig.

Bei einem eröffneten Insolvenzverfahren würde ein Insolvenzverwalter das Vermögen des Unternehmens feststellen, verwerten und den Erlös nach den gesetzlichen Regeln unter den Gläubigern verteilen.

Genau dieses reguläre Verfahren findet nach der Entscheidung des Amtsgerichts Essen nicht statt.

Ob einzelne Gläubiger außerhalb eines Insolvenzverfahrens noch Zugriffsmöglichkeiten auf vorhandene Vermögenswerte haben, hängt von den jeweiligen Umständen und Forderungen ab.

Auch darüber, wie hoch die Gesamtverbindlichkeiten der M+N Transport GmbH sind und wie viele Gläubiger betroffen sind, enthält die Bekanntmachung keine Angaben.

Abweisung mangels Masse hat Folgen für die Gesellschaft

Für eine GmbH bleibt die rechtskräftige Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse nicht ohne gesellschaftsrechtliche Konsequenzen.

Nach § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG wird eine GmbH grundsätzlich durch die Rechtskraft des Beschlusses aufgelöst, mit dem die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist.

Die Gesellschaft verschwindet damit allerdings nicht unmittelbar aus dem Handelsregister. Es können noch Abwicklungs- und Registermaßnahmen folgen.

Kurze Unternehmensgeschichte endet mit schwerwiegender Insolvenzentscheidung

Der Fall der M+N Transport GmbH fällt vor allem wegen seines zeitlichen Verlaufs auf.

Das Unternehmen war erst 2023 gegründet worden und beschäftigte sich mit der Vermittlung von Transportleistungen und Kurierdienstfahrten sowie dem An- und Verkauf und der Vermittlung von Fahrzeugen. Bereits im Juli 2024 stellte eine Gläubigerin Insolvenzantrag.

Mehr als zwei Jahre später steht das Ergebnis des Eröffnungsverfahrens fest.

Das Amtsgericht Essen hat unter dem Aktenzeichen 161 IN 98/24 den Antrag mit Beschluss vom 18. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Betroffen ist die M+N Transport GmbH mit Firmensitz Mülheimer Straße 2, 45145 Essen.

Damit endet das Eröffnungsverfahren nicht mit der Einsetzung eines Insolvenzverwalters und einer geordneten Verwertung des Unternehmensvermögens, sondern mit der Feststellung, dass die vorhandene Masse voraussichtlich nicht einmal zur Finanzierung eines regulären Insolvenzverfahrens ausreicht.

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